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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-11-21 · Heft 47 (21.11.1865) · p. Seite 726

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 47 (21.11.1865)
Date
1865-11-21
Page
Seite 726 (sequence 6)
Language
German
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736 Buch, äußerlich von 15 bis 18 Bogen gewachsen, ist auch inhaltlich hinter seinem Vorgänger nicht zurückgeblieben und wird sich, wie wir sicher hoffen dürfen, immer mehr Leser und Freunde erwerben. Angesichts dieser erhebenden Thatsachen, welche von der gesunden Lebens- und Leistungsfähigkeit, sowie der heilverheißenden Zukunft des Vereins, ein so ermunterndes Zeugniß 'geben, dürfen wir wohl die wiederholten, offenen und geheimen Angriffe auf unser Werk, welches bereits viel Gutes stiftet, dessen Ertrag bereits dazu dient, die Lage mehrerer verlassener Wittwen und Waisen und hülfloser Lehrergreise bedeutend zu erleichtern, mit Stillschweigen übergehen; unser Verein wird, trotz aller hämischen persönlichen Anfechtungen*) sicher gedeihen, — „denn das Wohlgefallen Gottes ruht darauf und die Theilnahme zahlreicher edler Menschen". Mögen die Statuten, welche den Vorwand für jene Angriffe bieten, auch Mängel haben, so werden solche leicht zu beseitigen sein, da eine Revision durch die nächste Generalversammlung vorgesehen ist. Bei der Ausarbeitung-dieser Statuten haben so ehrenfeste und edle Männer — auch der geschätzte Herr Redakteur dieser Zeitschrift, der unser Werk später in diesen Blättern so freundlich begrüßte — teilnahmsvoll mitgearbeitet, daß wir uns durch die von Neid und Mißgunst diktirten und gefärbten Kritiken in der Vollführung unserer heiligen, wohl schwierigen, aber überaus segensreichen Aufgabe nicht stören (affen werden. — Uebrigens sind die bisherigen Angriffe in dem Vorworte zum 2. Jahrgange der „Achawa" bereits berührt worden, worauf wir hier Wohl verweisen dürfen. — Wenn ferner geantwortet werden soll und 'muß, so wird dieses stets nur durch das Hauptcomite geschehen. Im Namen des Hauptcomite's: Rabbiner vr. Ro th sch ild, als Vorsitzender des Hauptcomites; vr. Leopold Stein, als Hauptredakteur der „Achawa"; I. Klingenstein als Geschäftsführer - des Vereins. *) Die Namen Roths child und Stein legen uns die Pflicht auf, das Referat unverändert zum Abdruck zu bringen; wir bemerken aber, daß Worte wie die obigen etwas wohlfeil sind. So viel wir wissen, gingen die „persönlichen" Angriffe nicht zuerst vom vr. Kronenberg aus. Die Redaktion. München, 28. Oktober. lN. N.) Das Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten hat in einem speciellen Falle die prinzipielle Entscheidung getroffen, daß auf den Grund des Herkommens Israeliten da, wo sie ansässig geworden und heimathberechtigt sind, zu den Cultuslasten beizuziehen seien, auch wenn sie auswärts wohnen. Die Behauptung, daß durch die Ministerialentschließung vom 29. Juni 1863 über die Verhältnisse der israelitischen Cultusgemeinden in Betreff der zu leistenden Pflichtbeiträge zu Cultuszwecken etwas geändert worden ssei, und daß man dieselben künftig nur an den faktischen Wohnort zu zahlen habe, wird für unrichtig erklärt. Preußen. . i Berlin, ,9. November. (Privatmitth.) Audiatur et altera pars! Dem Sendschreiben des hiesigen Gemeindevorstands gegenüber hat nun auch die Repräsentantenversammlung eine Ansprache „an die geehrten Mitglieder der hies. jüdischen Gemeinde" drucken und vertheilen lassen, und schon die Gerechtigkeit erfordert es, daß auch diese in diesem Blatte analystrt werde. Sie geht von der Ansicht aus, daß der Gemeindevorstand mit seiner Ansprache auf die Wahl habe einwirken wollen, findet dies unangemessen, und verwahrt sich gegen die Voraussetzung eines gleichen Zweckes. Wir finden dies im Allgemeinen nicht, denn es lag vollständig in der Pflicht des Vorstandes, der Gemeinde vor der Neuwahl Aufschluß über den Stand der Angelegenheiten zu geben, damit diese wisse, um was es sich bei der Wahl handle. Selbst der Wunsch, eine mit ihm übereinstimmende Gemeindevertretung zu erhalten, ist dem Vorstände nicht zu verdenken, und hat an sich noch Nichts mit einer Wahlagitation zu thun. Ebensowenig ist es der Repräsentanz zu verargen, daß sie auch ihrerseits zu ihrer Rechtfertigung an die Oeffentlichkeit tritt, nur jener Vorwurf scheint mir nicht gerechfertigt. Ferner klagt sie den Vorstand an, die Verhandlungen zwischen ihm und ihr in einer Art und Weise zur Kenntniß der Gemeinde gebracht zu haben, welche die Wahlagitation fördern sollte, und verwahrt sich auch hiergegen. Sie macht nun darauf aufmerksam, daß die Beschlüsse der Repräsentantenversammlung stets nur in möglichst gedrängter Kürze als das Endergebniß

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