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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-11-07 · Heft 45 (7.11.1865) · p. Seite 696

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 45 (7.11.1865)
Date
1865-11-07
Page
Seite 696 (sequence 8)
Language
German
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Der andere Klagepunkt des Correspondenten ist gegen die K. isr. Oberkirchenbehörde mit gleich großem Unrechte gerichtet. Denn wer die Verordnungen dieser Behörde hinsichtlich der Stellung rc. der Lehrer-Vorsänger kennt, wird wissen, daß in keinem anderen Lande dieselben eine gleich günstige Stellung einnehmen. Beispielsweise führe ich nur an, daß der Vorsänger der Vorsitzende im Gemeindevorstand, dann gesetzlicher Stellvertreter des Rabbinen ist, und daher auch alle obige Funktionen gegen die gesetzlichen Gebühren zu verrichten hat. Der Rabbiner hat. selbstverständlich in der Gemeinde seines Wohnsitzes, wenn er ohne Stellvertretung die resp. Funktionen versieht, auch die Gebühr dafür zu beziehen, und sind, was der Correspondent zugiebt, die Rabbinen nicht derart besoldet, daß sie ihrem gesetzlichen Stellvertreter ihre Aceidenzien so mir nichts dir nichts überlassen könnten. Die der Correspondenz angefügte belehrende und treffliche Anmerkung der verehrlichen Redaction überhebt einer weiteren Entgegnung in Beziehung auf die übrigen Auslassungen des Correspondenten. H. Preußen. Berlin, im Oktober. (Privatmitth.) Der Haushalt einer jüdischen Gemeinde wie die zu Berlin ist, an Seelenzahl einer mittleren Stadt gleichend, denn sie zählt gegenwärtig schon nahe an 4000 Contribuenten, ist von hinlänglichem Interesse, um etwas näher betrachtet zu werden. Im Jahre 1864 betrug ihr Einnahmebudget 178,513 Thaler, ihr Ausgabebudget 175,047 Thaler, so daß ein Kassenbestand von 3466 Thaler blieb. Unter'den Einnahmen ist der Posten bemerklich „Nachasch-Gebühren" bei Trauungen mit 975 Thlr., der aber ebenso unter den Ausgaben figurirt, da dieselben an die Beamten nach einem bestimmten Modus vertheilt werden. Die Letzteren haben somit unmittelbar keine Forderung an das Publikum zu stellen. Einen Ueberschuß liefert die Beerdigungsanstalt mit 1093 Thlr. ab. Der Gehalt an die Beamten der Gemeinde betrug in diesem Jahre 7725 Thlr., Pensionen und Remunerationen 3450 Thlr., die Leichenbegängnisse des Dr. Sachs, vi. Beit's und Meyerbeer's machten einen Extraaufwand von 790 Thlr. Der Vorstand hat einen Dispositionsfonds, der in diesem Jahre 797 Thlr. verbrauchte, die Bureaukosten machten 1500 Thlr. Die Synagogenbaukasse bedurfte 88000 Thlr. Man würde aber irren, wenn man in der obigen Etatsumme den ganzen Geldaufwand der Berliner Gemeinde voraussetzte, vielmehr giebt es der besonderen Etats noch mehrere. So kostete die Synagogenverwaltung 3288 Thlr., von denen die Hauptkasse 2178 Thlr. zil tragen hatte. Dagegen trugen die beiden Jnterimssynagogen ihre sämmtlichen Kosten an Miethe, Prediger, Vorbeter, Chor ganz allein, und erweist dies die Wichtigkeit unserer, in diesem Blatte jüngst aufgestellten Behauptung, daß, wenn die Gemeinde einige mittelgroße Synagogen in den verschiedenen Vierteln der Stadt erbauen würde, diese ihre Kosten selbst abwerfen würden. Hervorheben wollen wir, daß die Chöre in den drei Synagogen 2628 Thlr. kosteten. Die drei Schulen der Gemeinde machen einen Kostenaufwand von 16,900 Thlr., wozu die Hauptkasse 10000 Thlr. zuzuschießen hatte. Dagegen erhält sich die Talmud-Thora, resp. Lehrerbildungsanstalt mit 4207 Thlr. aus eigenen Mitteln. Der Mieths-Unterstützungsverein verbrauchte 2820 Thlr. Die Armenkommission hat ein Etat von 15,094 Thlr., wozu die Hauptkasse 6000 Thlr. zuschoß. Die Alterversorgungsanstalt 6372 Thlr., wozu die Hauptkasse 2000 zahlte. Die Krankenverpflegungsanstalt ein schließlich des Krankenhauses hatte einen Etat von 18,400 Thlr., wozu die Hauptkasse 4666 Thlr. zuschoß. Das Krankenhaus hatte 467 Kranke, von denen 301 geheilt, 76 ungeheilt entlassen wurden, 31 starben. Außerdem besteht noch eine Fremdenkrankenkasse, deren Etat 9300 Thlr. betrug, von denen jedoch ' 7000 Thlr. hypothekarisch belegt wurden. Dann existiren noch kleine Krankenkassen. Ferner eine Anstalt für arme Wöchnerinnen mit 950 Thlr., Bekleibungsverein mit 1967 Thlr., Frauenverein für Waisenmädchen mit 1896 Thlr. Die Beerdigungsanstalt hatte ein Etat von 10,511 Thlr» Die Quellbadverwaltung kostete 1073 Thlr., wozu die Hauptkasse 179 Thlr. zuschoß; es wurden für Bäder 814 Thlr. eingenommen. Dies sind die Notizen, die wir hervorheben, und welche ein Bild von der außerordentlich geordneten finanziellen Verwaltung unserer großen Gemeinde geben. Berlin, 29. Oktober. (Privatmitth.) Meiner Analyse des Sendschreibens des hiesigen Gemeindevorstandes an die Mitglieder der Gemeinde (s. Nr. 44) lasse ich nun einige Bemerkungen folgen. Wenn es also

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