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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-11-07 · Heft 45 (7.11.1865) · p. Seite 695

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 45 (7.11.1865)
Date
1865-11-07
Page
Seite 695 (sequence 7)
Language
German
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695 cms der isr-,Schule.entlqffenen- Mädchen, die dort bestehendehöhere.-Töchterschule (Privatinstitut), wonlit zugleich -ein Pensiynat - für:, Auswärtige,; nebst einer Anstalt zur Ausbildung von Lehrerinnen verbunden ist, die durch geistliche.Lehrerinnen. (Nonnen), geleitet wird unt> ber ein geistlicher Direktor vorsteht. , : Als -jetzt eine Mutter ihr Kind, zur Aufnahme meldet', wird ihr Gesuch , mit dem" Bedeuten zurückgewiesen: man würde in, Zukunft keine Kinder israel. Glaubens in erstgenannte Schule aufnehmen. Nach den Gründen fragend, erwidert, der würdige Herr in salbungsvollem Tone: „Die. Gründe, meine liebe Frau, werden wir Ihnen darzulegen nicht nöthig haben." Damit konnte die Mutter gehen. Eine andere Fortbildungsschule für Mädchen ist hier nicht. — ‘ Wie ich vernehme, soll solche Ausschließung auf höheren bischöfl. Befehl erfolgt sein und nicht nur auf Israeliten, sondern auch auf Evangelische ihre Ausdehnung finden. — Als-/ selbst bis in die friedlichen Räume der Schule verpflanzt man den Geist der Unduldsamkeit! — : Ob dieser Vorfall bei der streng kirchlichen Richtung des Instituts zu beklagen ist?*) — . . Als Beleg dafür dürste die interessante Notiz dienen, daß beim Unterrichte in der Literaturgeschichte die Schülerinnen vor der Bekanntschaft der Schriften eines „Lessing" und anderer Gesinnungsgenossen dringend gewarnt werden. — Warum? ist nicht schwer zu abstrahiren. — München, 25. Oktober. (Privatmitth.) Der durch ferne schriftstellerischen Arbeiten auch in weiteren Kreisen bekannte Professor Di-. Heinrich Bre ntäno ist zum Rektor an der Gewerbschule in Fürth ernannt. Diese Ernennung ist um so beachtenswerther, als Herr, De. Brentano ein Jude ist, unseres Wissens der erste, welcher .in Baiern mit der Leitung einer solchen Unterrichtsanstalt betrqut wurde; ein erfreulicher Beweis, daß in den baierischen Regierüngskreisen die Conftssion nicht mehr ein Hinderniß für Anstellung in Übertragung von Vertrauensposten bildet. Württemberg, im October. (Entgegnung.). Es brachte jüngst diese geschätzte Zeitung — in No. 41 d. .4 September — eine Correspondenz, aus dem hiesigen. Lande, .welche leicht eine falsche Anschauung von ., *) Sicherlich nicht! . Die Redaction. / deybyxinherührtzey. chierländischey/ z Verhältnisses bei! einem .große n Theile ihrer L es er herauf beschwören könnte;,! Sie/ , werden. mir daher , verehrtester Herr - Redakteur,- - gütigst erlauben, derselben hiermit durch eine Berichtigung zu begegnen., - . [ ,.; Was die im Anfänge der Correspondenz erwähnte Novelle des Schulgesetzes -7vom 25. Mai d.J.— b& trifft, so ist dieselbe von der Lehrerwelt dahier mit vieler, i Freude aufgenommen worden; allen Lehrern, ohne.! Unterschied . der Confession hat dieses Gesetz, eine ent-, sprechende Aufbesserung des Gehalts der Atindestgehalt ist von 300 auf 400 Fl. aufgebessert, — sowie auch eine zeitgemäßere Stellung gebracht. Die isr. - . Lehrer sind darin ihren christlichen College» in keinerlei Hinsicht nachgesetzt; es ist im humansten Geiste der Zeit gehalten und unter der Oberleitung des sreisinni--; gen und von dem Lehrstand, gefeierten Cultusminister i v. Golther zu Stande gekommen. — - : , Wo man. so viel Ursache hat sich zu freuen,/, da. . sollte man nicht .klagen oder gar ungerechterweise iiber; . konfessionelle Zurücksetzung schreien, am wenigsten follts das der Israelit dieses Landes, dem erst im vorigen Jahre die volle und ungeschmälerte Gleichstellung zu Theil geworden ist. Die Bestimmung des Gesetzes, welche dem Berichterstatter einen Grund zur Klage abgeben konnte, ist die schon früher bestandene, wonach die . ständigen Be-, züge, welche in einem mit dem Schuldienst als Neben-, amt vereinigten niederen Kirchendienst ihren Grund, haben (wie Organisten, Chorregenten, Vorsänger rc.), in die Gehalte der Schulstellen einzurechnen sind. . Es, hat diese Norm also nichts Neues gebracht, und gilt dem, christlichen Lehrer nicht minder als dem israel. Lehrer-. . Vorsänger, gleichwie auch der andere Passus desselben Artikels, wornach dagegen diejenigen Bezüge . 1 welche dem Lehrer in seiner Eigenschaft , als Organist,, Cantor, Vorsänger rc. für die ihm obliegenden besonde-., ren Verrichtungen, z. .B. bei. Taufen .-bezichentl.-,.Be-i schneidungen, bei Hochzeiten, Beerdigungen rc. zukommen, nicht in den Gehalt eingerechnet werden. -Uud,! dürfte schwerlich chas Einkommen ,des Lehrer-Vorsängers; : für diese Verrichtungen, -wie: Proklamationen , Gebete; j bei Beschneidungen und Beerdigungen, Leichenreden, Misch eberach ,rc.; auch -in , verhältnißmäßig ..kleineren meinden; Legen. das seines christl. Collegen,Zurückbleiben,- weshalb auch, deswillen -ein Grund zurUnznfriedenheit Njch^VorliM ... ''yAwu’YiÄ Tu; Ul:] (

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