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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-10-31 · Heft 44 (31.10.1865) · p. Seite 682

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 44 (31.10.1865)
Date
1865-10-31
Page
Seite 682 (sequence 10)
Language
German
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«82 kannte, aber bis nach der Anstellung der Rabbinen damit gewartet haben will. So steht die Sache, und kann also keinen Schritt vorwärts gelangen, wenn die Gemeinde sich nicht selbst aus ihrer Lethargie aufrafft und ihren Willen unzweideutig durch die bezüglichen Wahlen kundgiebt. Oesterreichischer Kaiserstaat. Lemberg, 10. Oktober. Der „N. F. P." wird von hier geschrieben: In der gestrigen Sitzung des Gemeinderathes begann man endlich die Verhandlungen über das vor drei Jahren ausgearbeitete Project der Gemeinde-Ordnung für die Stadt Lemberg. Obwohl im Jahre 1862 die ersten dreizehn Paragraphe des Projectes discutirt und angenommen wurden, beschloß man gestern, die ganze Arbeit von neuem zu beginnen, weil in Folge der im Jahre 1863 veröffentlichten Gemeinde-Ordnung für die ganze Monarchie einige von den schon angenommenen Paragraphen des Projectes, betreffend die Gemeinde-Zuständigkeit, abgeändert werden müssen. Diese Angelegenheit des Gemeinde-Statuts für Lemberg ist von überaus großer Wichtigkeit, denn von den Beschlüssen des Gemeinderaths und vom Verhalten der christlichen Gemeinderäthe angesichts der jüdischen Frage, welche jetzt wird angeregt werden müssen, hängt das Verhalten der israelitischen Wähler bei den bevorstehenden Landtags- und Gemeinderathswahlen ab. Es handelt sich nämlich um die Verwirklichung der im Principe schon'durch den Gemeinderath angenommenen Gleichberechtigung der Israeliten. Es besteht nun im Entwürfe des Statuts ein Paragraph, welcher lautet: „Das Vermögen der Stadt Lemberg xist Eigenthum der christlichen Gemeinde Lembergs." Ein anderer Paragraph sagt: „Der Gemeinderath besteht aus 100 Mitgliedern, und zwar 85 Christen und 15 Israeliten." Diese zwei Paragraphe, welche dem ausgesprochenen Grundsatz der Gleichberechtigung ins Gesicht schlagen, machen jede Aussöhnung mit den Israeliten unmöglich. Die Parteien stehen jetzt einander schroffer gegenüber als je, und wie nach dem gestrigen Auftreten der jüdischen Gemeinderäthe zu schließen, werden sich dieselben wahrscheinlich von den Berathungen über das Gemeinde-Statut zurückziehen, und zu Gunsten der Gleichberechtigung wird voraussichtlich nrsr vr. Rodakowski als Anwalt der hiesigen Israeliten auftreten. vr. Rodakowski will jetzt an Stelle des verhafteten vr. Ziemialkowski zum Landtag gewählt werden, und da er der Unterstützung der israelitischen Wähler fast sicher sein kann, wäre im Falle der Zersplitterung der nicht-israelitischen Stimmen seine Wahl nicht unwahrscheinlich. Lemberg, 15. Oktober. Die „N. fr. Pr." schreibt: Bis jetzt kann nur von zwei Parteien die Rede sein, und leider bildet den Unterschied das Glaubensbekenntniß. Es stehen sich die christlichen und israelitischen Wähler gegenüber. Candihat der Ersteren ist Graf Goluchowski, die Israeliten wollen den vr. Roda" kowski wählen. Beide Candidaten gehören zur Nationalpartei. Das politische Glaubensbekenntniß des ehemaligen Staatsministers ist bekannt; was den vr. Rodakowski anbelangt, so ist er immer als Anwalt der Gleichberechtigung der Israeliten im strengsten Sinne des Wortes aufgetreten. (Man kann den Israeliten Lembergs zu ihrer Charakterfestigkeit nur Glück wünschen. Ihre Sache ist die Sache der Glaubensfreiheit, die Sache der Einheit aller Bürger eines und desselben Staates und somit das Heil des Staates selbst. Durch Nichts haben jene Länder mehr gelitten, als durch die Spaltung ihrer Bevölkerung nach Confession, Nation und Sprache. Ein Candidat, der diese Einheit auf Grund der Gleichberechtigung aufrichtig und thatkräftig vertritt, kann allein der wünschenswerthe sein. Die Redaktion.) Krakau, 11. Oktober. (Privatmitth.) Die Dunkelmänner haben sich hier aller Gemeindeinstitute bemächtigt, und betrachten besonders die Synagogen und Botte Hamidrasch als ihre Domaine. Am weitesten treiben es die Gaboim der Altschule^. indem sie Jeden, der nicht zu ihrer Partei zählt, von den Mizwoth u. s. w. ausschließen. Endlich erwachte man und trug bei dem Vorstande auf eine Neuwahl der Gaboim an. Dieser erwirkte auch die Bewilligung von Seiten des Magistrats. Der hiesige Rabbiner, der fürchtete, daß die Wahl nicht günstig für die Dunkelmänner ausfallen könnte, protestirte dagegen, aber der Vorstand kümmerte sich nicht darum, die Neuwahl fand statt und die Majorität gehörte der liberalen Seite. Da wandte sich der Rabbiner an die Statthalterei um Annullirung der Wahl, mit den Gründen, daß viele Gemeindemitglieder ihre Stimme nicht abgegeben und er seine

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