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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-10-31 · Heft 44 (31.10.1865) · p. Seite 681

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 44 (31.10.1865)
Date
1865-10-31
Page
Seite 681 (sequence 9)
Language
German
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681 So wett die P. Z. Wir wissen hier sehr wohl, wem wir den Wegfall dieses kleinen Rechtes, und hiermit die Anstalt den Verlust der wahren Parität zu verdanken hat, nämlich den Bemühungen eines katholischen Geistlichen. Die Förderung des Friedens und des Rechtes scheint also auch dieser zu den geistlichen Funktionen nicht zu rechnen. Berlin, 24. Oktober. (Privatmitth.) Anbei übersende ich Ihnen die soeben erschienenen, an die hiesige Gemeinde gerichteten und vertheilten Schriftstücke: 1) „Uebersicht des Haushalts der jüdischen Gemeinde zu Berlin in dem Jahre 1864", und 2) ein Sendschreiben des Gemeindevorftandes „an die geehrten Mitglieder der hies. jüdischen Gemeinde." Indem ich einen Bericht über das erstere meinem nächsten Briefe Vorbehalte, gestatten Sie mir das letztere, als höchst wichtig für unsere hies. Zustände, zu analysiren. Es steht nämlich eine neue Repräsentantenwahl bevor, und da alle Verhandlungen des Vorstandes mit der bisherigen Repräsentanz sowohl über die Rabbinerwahl als über die Normirung des Gottesdienstes in der neuen Synagoge erfolglos ausfielen, so appellirt der Vorstand gewissermaßen an die Gemeinde, um durch die neue Wahl eine Verständigung möglich zu machen. Er stützt sich hierbei zunächst auf zwei in den Jahren 1861 und 1862 an den Vorstand und die Repräsentanten mit 1695 -Unterschriften von Gemeindemitgliedern versehene Petitionen um Reformirung des Gottesdienstes. Er stützt sich aber auch auf Gutachten des sel. Dr. Sachs, der schon 1846 das Verlangen stellte, daß eine neue Synagoge gebaut und in diese ein reformirter Gottesdienst, der, wie er schreibt, „durch umfassende und eingreifende Gestaltung all den Ansprüchen genüge, die, in einer ansehnlichen und gebildeten Gemeinde mit Recht an das Gotteshaus gestellt werden," eingeführt werde, während der unveränderte Cultus .in der alten Synagoge verbleibe. Man ersieht hieraus, daß der sel. Sachs der stabilen Partei durchaus nicht so angehörte, wie gewöhnlich behauptet wird. Der Vorstand theilt nun jene Petition sowie den Schriftwechsel zwischen dem-Vorstande und der Repräsentanz mit. Eine gemischte Commission hatte Vorberathungen getroffen, und auf Grund derselben wollte der Vorstand zwei Rabbinen auf dem Wege der Berufung angestellt wissen. Hierzu hatte er die Herren Dr. Aub und Joel gewählt. Die Repräsentanz dagegen verlangte ein öffentliches Conkurrenzausschreiben. Der Vorstand lehnte Letzteres ab, und die Repräsentanz gab nach- Eine abermalige gemischte Commission stellte sechs Candidaten auf, von denen der Vorstand wiederum bei Aub und Joel stehen blieb, die aber in der Repräsentanz keine Stimmenmehrheit erhielten. lieber andere Candidaten hatte der Vorstand genaue Erkundigungen zum Theil persönlich eingezogen, und war dadurch zu der Ueberzeugung gelangt, daß sie nicht geeignet seien. Von Neuem verlangte die Repräsentanz Probepredigten sämmtlicher Candidaten; der Vorstand verweigerte dies und trug darauf an, wenigstens die Wahl des Dr. Joel zu genehmigen. Dies lehnte wieder die Repräsentanz ab; dagegen erklärte Dr. Aub, eine Probepredigt nicht abhalten zu wollen. . Eine dritte gemischte Commission schlug nun Dr. Joel und Dr. Friedmann zu Mannheim vor. Die Repräsentanz aber wählte Dr. Joel und Dr. Güdemann und zwar mit der Bedingung, daß die Wahl nur gültig sei, wenn Beide zugleich angestellt würden. Die Folge ist bekannt, und die Rabbinerwahl wurde vorläufig fallen gelassen. Dagegen trug nun der Vorstand auf die Genehmigung von Normativbestimmungen für den Gottesdienst in der neuen Synagoge an mit dem Vorbehalte, daß die speziellen Einrichtungen von den anzustellenden Rabbinen ausgehen sollten. Diese Normativbestimmungen sollen in folgenden bestehen: I. Benutzung der Orgel auch bei dem sabbathlichen - und festtägigen Gottesdienste, II. Kürzung des Gottesdienstes, Z) in Bezug auf das Zeitmaß, b) in Bezug auf das liturgische Material, und zwar sä s) durch Vereinfachung der Recitationen und Litaneien, sä K) durch Weglassung verschiedener, nicht zu ' dem Pflichtgebete (min nbDn) gehöriger, und erst in späteren Jahrhunderten eingeschalteter liturgischer Stücke, Hl. Ausscheidung (resp. Modification) solcher Stücke der Agende, welche dem Zeitbewußtsein entschieden widerstreben. IV. Einschaltung einiger deutschen Gebete und Gesänge bei dem sabbathlichen und festtägigen Gottesdienste. Die Repräsentanz lehnte auch diesen Antrag ab,, indem sie denselben zwar als wünschenswerth aner- 44

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