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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-10-31 · Heft 44 (31.10.1865) · p. Seite 680

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 44 (31.10.1865)
Date
1865-10-31
Page
Seite 680 (sequence 8)
Language
German
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geworden, nachdem Heinrich vor etwa 14 Tagen mich hat rufen lassen und begehrt hat, daß ich ihn taufe. Heinrich ist 17 Jahre geworden, er ist also gesetzlich berechtigt selber über sich zu bestimmen, und ich darf mich seinem Verlangen, unterrichtet zu werden und die Taufe zu empfangen, nicht entziehen. Zuerst hatte sich Heinrich wohl gedacht, es könnte das geschehen, ohne daß seine Eltern es sofort erführen. Er wollte Ihnen den Schmerz ersparen, vielleicht auch sich den Kampf. Er hat sich aber bald überzeugen lassen, daß die Liebe und die Wahrheit es fordern, daß er solchen Schritt nicht heimlich thue, daß das vierte Gebot, Du sollst Vater und Mutter ehren, mit solcher Heimlichkeit sich nicht vertrage, und er ist mit mir eins geworden, daß ich Ihnen von seinem Herzensverlangen Mittheilung machen soll. Ich habe es nun hiermit gethan und kann mit voller Zuversicht die Sache Gott dem Herrn befehlen. Er hat der Menschen Herzen in seiner Hand, auch Ihre Herzen. Er kann Sie willig machen, Ihrem Kinde, das Sie zärtlich lieben, nachzugeben, auch wenn es Ihnen schwer wird, und das ist mein herzlich Gebet zu Gott und meine dringende Bitte an Sie, ich bin aber auch gewiß, daß Gott der Herr unfern lieben Heinrich nicht verlassen wird, wie auch Ihre Entscheidung ausfallen möge. Und so befehle ich Sie und Heinrich dem treuen Gott, dem Gott Abrahams, Jsaacs und Jacobs, dem Vater unseres Herrn Jesu Christi, den auch Israel noch einmal also erkennen und anbeten wird. Bethanien, 3. Okt. 1865. In herzlicher Theilnahme Ihr ergebener Schultz, Pastor. Das faktische Resultat dieses Schreibens ist gewesen, daß der Knabe noch 'wenige Stunden vor der Taufe aus dem Krankenhause entfernt worden ist." Soweit die B. R. Wir unsererseits brauchen den Inhalt dieses Schreibens nicht näher zu beleuchten. Jedermann kennt derartige Auslassungen nach ihrem wahren Werthe, weiß auch wohl, warum vor der kirchlichen Handlung dem Vater Mittheilung gemacht worden. Vielmehr haben wir nur unsere Glaubensgenossen immer und immer wieder aufmerksam zu machen, daß sie sich solche Vorgänge selbst' zuzuschreiben haben, wenn sie ihre Kinder so entschieden spezifisch konfessionellen Lehr- oder Krankenanstalten übergeben, noch dazu an Orten wie Berlin, wo es an anderweitigen trefflichen Instituten 680 durchaus nicht fehlt. Es liegt^ einmal, in. der Natur derartiger Anstalten, Propaganda zw machen, und wer * sich mit ihnejr'zu schaffen , macht, muß auch eine derartige Einwirkung^derselben voraussetzen. — Gelegentlich der Feier des 70. Geburtstages des Dr. Leopold Zunz, haben mehrere reiche und geachtete Mitglieder der hiesigen jüdischen Gemeinde Veranlassung genommen, ein Kapital -zur Gründung einer Stiftung, welche den Namen Zunz2Stiftung führen soll, zusammenzubringen. Die Zinsen des auf 7800 Thlr. sich belaufenden Kapitals sollen, so lange der Dr. Zunz und dessen Gattin leben, diesen zufließen, nach dem Ableben aber zur Förderung der Wissenschaft des - Judenthums verwendet werden. Die Stiftung, hat insbesondere zum Zweck, das Erscheinen wissenschaftlicher Werke zu fördern, Bibliotheken zu gründen, zu erhalten- und zu vervollständigen, die Lehre der Wissenschaft deS Judenthums an öffentlichen Anstalten, als Universi-. täten u. s. w. durch Unterstützung zu heben, sowie ettd-. lich Reisen und andere Unternehmungen im Interesse^ der Wissenschaft zu ermöglichen. , Schneidemühl, 18. Oct. (Privatmitth.) Die „P. Z." schreibt von hier: „Nach dem Jahresberichte über das hiesige städtische Progymnasium pro 1864/65 schließt das Schuljahr — am 27. d. Mts. — mit 173 Schülern, die sich auf die 5 Klassen, Secunva bis Sexta, vertheilten und von. denen überhaupt 66 auswärtige waren. Der Confession nach sind von diesen Schülern 117 evangelische, 23 katholische und 33 jüdische. Die Anstalt ist eine Simultan-Anstalt, auf der nach der Absich^ihrer Begründer in Ansehung des Cultus volle Parität herrschen soll. Bei dieser ihrer Einrichtung waren auch, was die Ferien 'anbetrifft, die zwei großen jüdischen Feste, uämlich der Neujahrstag und der Versöhnungstag, Ferientage der Anstalt und diese auch in Gemäßheit der von der Königlichen Regierung zu Broüibergtzbestätigten speciellen Schulordnung von ihr bisher als solche gehalten worden. Dem Vernehmen nach,-sind jedoch diese beiden Feste aus der Ferienordnung der Anstalt ai^f höhere Anordnung gestrichen worden, und die Anstalt hielt denn auch in Folge dessen am jüdischen Neujahrstage Schule. Der hiesige Magistrat soll diese Abänderung nicht stillschweigend hingenomme«, vielmehr den Jnstanzenzug betreten und diesen vollständig, aber vergebens erschöpft haben." ^.

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