Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-10-17 · Heft 42 (17.10.1865) · p. Seite 651

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 42 (17.10.1865)
Date
1865-10-17
Page
Seite 651 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226473-3226516--23414-3250722
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

651 sten Blüthe. Neben so vielen andern wichtigen Vereinen, insbesondere dem durch den eben so charakterfesten als umsichtsvollen Vorstand Herrn Michaelis Badt im vorigen Jahre reorganisirten Kranken-Pflege- und Beerdigungs-Verein, besteht hier ein Darlehns¬ oder Oemilus eii686t!-Verein, welcher Ende 1863 begründet, damals 30 Mitglieder zählte, mit einem Gesellschaftsvermögen von 30 Thlr. begonnen und einen jährlichen Umsatz von 540 Thlr. machte, heute bereits bis zu einer Mitgliederzahl von 69 angewachsen ist, ein eigenes Vermögen von 326- Thlr. 29 Sgr. 9 Pf. besitzt und im vorigen Jahre einen Umsatz von 5287 Thlr. machte. In dem kurzen. Zeiträume von Ostern d. I. bis jetzt hat der Umsatz bereits die Höhe von 2908 Thlr. erreicht; gewiß ein schöner Beweis von einer sorgenvollen Wirksamkeit xiner Vereinigung von gleichgesinnten, nach einem edlen Ziel gemeinsam strebenden Kräften. Der in Frankfurt a. M. ins Leben getretene und von Ihnen, Herr Redakteur, warm empfohlene Verein zur Förderung jüdischer Interessen hat auch hier Anklang gefunden. Es haben bisjetzt 8 Mitglieder ihren Beitritt erklärt und wird die Zahl sich wohl noch verstärken. — Auch über die hiesige Elementarschule läßt sich nur Erfreuliches sagen. Die drei coordinirten Lehrer Herren Dienstag, Lesser und Grünfeld arbeiten mit ernstlicher Thätigkeit, und lassen die Leistungen, sowie die nicht etwa durch übermäßige Strenge, sondern durch Milde und Liebe zu der ihnen anvertrautcn Jugend aufrecht erhaltene jDisciplin nichts zu wünschen übrig, welches bei einer im Laufe d. I. stattgehabten Revision, Seitens des Provinzial - Schulraths die verdiente Würdigung gefunden hat. Dem speciell hebräischen Unterricht wird in einer neben der Elementarschule bestehenden Privatschule Genüge geleistet; indeß hätten wir gewünscht, daß das Hebräische als ein obligatorischer Lehrgegenstand auf dem Lektionsplan eine Stelle finde, damit auch die Töchter armer Eltern der Wohlthat des hebräischen Leseunterrichts theilhaftig werden möchten. Hoffen wir, daß der Schulvorstand vereint mit den Lehrern diesem wichtigen Gegenstände ihre Aufmerksamkeit schenken und dem Uebelstande abzuhelsen bemüht sein werden. Was wir endlich noch hervorheben wollen, ist die Friedensliebe in der hiesigen Gemeinde, und in dieser Beziehung verdient der abgetretene Vorstand Anerkennung und Dank. Berlin, 6. Obtober. (Privatmitth.) Wir haben, Gott sei Dank! in diesen Blättern selten Etwas von Preßprozessen zu berichten, und unsere Leser wissen auch, daß wir für den Kladderadatsch und den ganzen Appendix desselben kein besonderes Interesse haben. Heute jedoch müssen wir beide berühren. Die siebente Deputation des Criminalgerichtes verhandelte heute nachstehenden Preßprozeß: Der Redakteur des Kladderadatsch, Dohm, war der Beleididigung des Barons v. Senfft-Pilsach in seiner Eigenschaft als Mitglied des Herrenhauses angeklagt. Grund zu dieser Anklage gaben kleinere Humoresken und Gedichte in den Nummern 28, 29 und 30 des Kladderadatsch, worin nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Herr v. Senfft-Pilsach in Folge seiner Rede im Herrenhause am 17. Juni d. I. gröblich beleidigt und außerdem als binder Hasser des Judenthums dargestellt worden. Der Angeklagte war im Audienz-Termine nicht erschienen, weßhalb in contumaciam gegen ihn verhandelt wurde. In der Voruntersuchung hat derselbe eingeräumt, daß er die Artikel zwar nicht geschrieben, aber von denselben vor ihrer Aufnahme Kenntniß gehabt habe. Der Staatsanwalt führte aus, daß die Angriffe gegen den Herrn v. Senfft-Pilsach in eine äußerst beleidigende Form gehüllt seien, die . auch^da offen und klar läge, wo nur von einem „Baron Mostrich" die Rede sei. Die Witzeleien, namentlich die Hinweisungen aus die Tänzerin Finette, seien so beleidigend, daß er, wenn auch im Ganzen mildernde Umstände angenommen werden könnten, doch eine Geldbuße von 60 Thlrn. beantragen müsse. Der Gerichtshof verurtheilte den Angettagten unter Annahme mildernder Umstände zu einer Geldbuße von 50 Thlrn. und erkannte Herrn v. Senfft-Pilsach das Recht zu, das Urtheil auf Kosten des Angeklagten im Kladderadatsch zu veröffentlichen. Es wurde ausgeführt, daß mildernde Umstände anzunehmen seien, weil die betreffende Rede des Herrn v. Senfft-Pilsach der Art sei, daß man einem eifrigen Bekenner des Judenthums es nicht verdenken könne, wenn er dieselbe angreife. Hier sei dies aber in so höhnender Weise geschehen, daß der Gerichtshof die Kriterien des §. 102 des Strafgesetzbuches finden und auch über das niedrigste Strafmaß hinausgehen müsse.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.