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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-09-26 · Heft 39 (26.9.1865) · p. Seite 606

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 39 (26.9.1865)
Date
1865-09-26
Page
Seite 606 (sequence 10)
Language
German
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orte nicht möglich war, vertauschte er diesen mit der Metropole des österreichischen Kaiserstaates. Dort erfreute er sich im Laufe der Zeit des Glückes, sein verdienstliches, redliches Streben und biederes Wollen anerkannt zu sehen, die Zahl seiner Freunde und Gönner wuchs zusehends und mit ihr erweiterte sich immer mehr seine der hebr. Literatur gewidmete Thätigkeit. Leider vermochte sein schwächlicher Körper nicht, gleichen Schritt zu halten mit den rastlosen Anstrengungen seines stets rührigen Geistes. Er erlag der Krankheit, die die Aerzte Lungentuberkulose neunen, und deren Keim schon früher vorhanden war. Seinen Freunden und Bekannten wird er unvergeßlich bleiben, und läßt sich daher von der Hochherzigkeit derer, die dem Verewigten während seines Lebens so viele Beweise von Wohlwollen gegeben, fast mit-Zuversicht erwarten, daß sie ihre hilfreiche Hand den Zurückgebliebenen nicht entziehen und es der Witwe möglich machen werden, sich mit ihren 4 vaterlosen Waisen in Wien erhalten zu können. Eltern und-Vormündern aber dürfte dieser so allgemein' beklagte frühzeitige Tod ein Beleg mehr sein für den hierzulande leider noch immer verkannten Grundsatz: die Jünglinge erst zur vollen körperlichen und geistigen Reife gedeihen zu lassen, bevor ihnen, sich ihrer selbst unbewußt, die Pflichten und SorgLn eines Familienvaters aufgebürdet werden. — *) Kapoövür, (Ungarn), 10. September. (Privatmitth.) Wir hielten es für pure Tendenzlügen, als man uns s. Z. erzählte, Herr vr. Hildesheim habe von einem Stuhlrichteramte seine echte Religiosität beattestiren lassen, Herr Dr. Gugenheim habe einen durch die Chanuka-Lichter in seinem Zimmer entstandenen Brand nicht löschen lassen, weil eben Samstag war, oder daß ihm die Präparanden, bevor er ihnen ein Zeugniß ertheilte, das Corpus delicti zeigen mußten, womit sie ihren Bart vertilgten. All das schien uns pure Verläumdung; aber seitdem wir - Gelegenheit haben, die Extravaganzen des berühmten Verfassers von *) Bei dieser Gelegenheit sei es uns gestattet, auf einen sinnentstellenden Druckfehler aufmerksam zu machen. A. Z. d. No. 28, u. z. S. 428, Sp. 2, Z. 17 v. u. S. 429, Sp. 1, Z. 3 v. u. und Anmerkung Z. 5 v. u. soll es überall „h. oder hohe Statth." statt hies. Statch.. heißen. Aufmerksame Leser wollen die diesfällige Correktur nachträglich vernehmen. — „Offe n uttd ehrlich" mit eigenen Augen zu betrachten, beginnen wir aus unserer Angläubigkeit betreff obiger Behauptungen herauszutreten. Obschon Kaposvsr nicht zu den großen wohlhabenden Gemeinden unseres Vaterlandes zählt, gelang es uns dennoch ein würdiges stattliches Gotteshaus zu erbauen, das aus den Beschauer einen angenehmen Eindruck macht und von der Opferfreudigkeit der Gemeinde ein rühmliches Zeugniß gibt. Nun wurde daran geschritten, einen geregelten Gottesdienst einzuführen, um der neuen Zeit ihren Tribut zu zollen. Das Beispiel der benachbarten Gemeinde Kanisa ist an uns nicht spurlos vorbeigegangen und wir glaubten, was Fasset recht ist, werde auch einem Kuttna billig sein. Allein unser Herr Rabbiner konnte eine so haarsträubende Reform mit seinem religiösen Gewissen nicht vereinbaren und. er mußte sein Veto dagegen einlegen. Der zusammengelegte Betmantel unseres Kantors war der Stein des Anstoßes und hätte nicht unser Vorstand so viel Takt und Energie, es wäre ein fürchterliches Schisma ausgebrochen im Schooße unserer friedliebenden Gemeinde und hätte sie für immerdar zerklüftet. Von dieser das religiöse Gefühl so arg verletzenden Verwahrung wurde Akt genommen, der Vorstand setzte sich zur Berathung dieser hochwichtigen Angelegenheit, und nach langer Debatte wurde beschlossen, dem Herrn Rabbiner zu bedeuten, falls er den zusammengelegten Betmantel des Kantors als religionswidrig perhorrescire, müsse er von nun an seine gottesdienstlichen Borträge anstatt in rein deutscher Sprache, im alten Jargon halten. Der hohe Hut auf seinem religiösen Haupte müsse dem Streimel und die glanzumflossenen Priesterstiefes müssen den beschnallten E chühen oder den Sandalen weichen. Werde es nun dem Herrn Rabbiner gefallen, mit einer solchen religiösen Umkehr bei sich anzufangen, dann soll auch der Chasan verhüllt im wallenden Betmantel seine Vorträge halten. Welchen Eindruck dieses Ultimatum auf Herrn Kuttna gemacht, wissen wir nicht, aber ob der zusammengelegte Betmantel seinen Platz behauptet, soll den Lesern ihrer Zeitung nicht verschwiegen bleiben. — 8 . . . . GraH, (Stehermark), 6. September. So steht denn in Stehermark die erste Shnagoge vollendet wieder da. Die hier ansässige, ungefähr auS 50 Familien bestehende Jüdengemeinde hat mit Aufwand der möglichsten Geldopfer eine für ihre Verhältnisse prächtige Shnagoge

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