Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 38 (19.9.1865)
- Date
- 1865-09-19
- Page
- Seite 583 (sequence 3)
- Language
- German
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gar nicht, sondern erst zwei Jahrhunderte spater kommt ein ähnlicher,. Name „Joseph aus Chaipha" vor. Markus und Lucas kennen den Namen auch nicht, sondern reden' nur von „dem Hohenpriester." Nur Matthäus sagt 26, 3: „der Hohepriester, der Kaiphas hieß", und nennt ihn auch 27, 57. Ebenso Johannes 11, 49. 18, 13. 24. Nun nennt aber Äosephus einen gewissen Joseph, welchem der Landpsteger Gralus die Hohepriesterwürde gab, bis nach dem Sturze des Pilatus Vitellius diesem Joseph dieses Amt wieder nahm. Die Hinrichtung Jesu konnte also nur unter dem Pontificat dieses Joseph stattfinden. An beiden Stellen des Josephus steht nun hinter dem Namen dieses Josephs (^ntiyu. XVIII, 2, 2.) o xdl Kaiuyag unb (das. 4,. 3.) tov xai \Kaid(pav imxu.'kovfiivov „der auch Kaiphas heißt" — ein Zusatz, den wir als eingeschoben betrachten, um dem Kaiphas der beiden Evangelisten eine Stelle zu verschaffen. — Am meisten Anstoß erregten aber die Zeitangaben, deren Verschiedenheit auch wieder verschiedene Bedenken in jüdisch-gesetzlicher Beziehung hervorruft. Darin stimmen die vier Evangelisten überein, daß Sonntag die Auferstehung stattgefunden und Sabbath der" Leichnam im Grabe geruht. Wie stellt sich aber nun das Weitere bei den Evangelisten dar? Bei der ersten Berathung sollen die Shnedristen übereingekommen sein, daß sie gegen Jesus „nur nicht am Feste verführen, auf daß nicht ein Ausruhr entstehe im Volke!" (Matth. 26,5. Mark. 14, 2.) Wollten sie hiermit jede Zusammenrottung des Volkes vermeiden? Over fürchteten sie, daß das . Volk, entrüstet über die Entweihung des hohen Festes, sich gegen sie empören würde? Aber sie sollen es ja dennoch am Feste gethan und den Aufruhr des Volkes selbst geschürt haben? Nach Matth, bereitet man Jesu das Passahmahl „am ersten Tage des Ungesäuerten" (26, 17), er feiert es am Abend, in der Nacht wird er gefangen und verurtheilt, am Morgen zu Pilatus geführt und hingerichtet, gegen Abend in das Grab gelegt. Es entsteht hierdurch die doppelte Jnconvenienz, erstens, daß der Tag vor dem Feste „der erste des Ungesäuerten" genannt, und das Gericht, sowie die Hinrichtung am ersten Passahtage bewerkstelligt werden. Es widerspricht dies aber, wie wir schon oben gesehen, dem jüdischen Gesetze, und streitet durchaus mit der hohen Heiligkeit des Festes, zu welchem Hunderttausende der jüdischen Männer nach Jerusalem strömten, und das in so außerordentlichen Ehren gehalten wurde. Nun aber bringt V. 62 die Schwierigkeit herbei, daß er sagt: „Am ändern Tage aber, das war der Tag nach dem Rüsttage", bisiegelten die Pharisäer die Gruft, damit sie verwahrt bleibe. Was heißt das, „der Tag nach dem Rüsttage"? Es könnte doch hiermit nur der Rüsttag zum Sabbath gemeint sein, denn der Rüsttag zum Passah war längst vorüber, und der andere Tag nach dem Rüsttage wäre der Sabbath selbst, der aber so kaum bezeichnet werden könnte, und an welchem Jene eine Versiegelung nicht vornehmen durften. Es lag hier also eine Unklarheit vor, welche Alles räthselhaft macht. Markus stimmt mit Matthäus überein, aber er sagt (15, 42), daß nach dem Verscheiden Jesu, „als es schon Abend geworden, weil es Rüsttag war, das ist Vorsabbath", Joseph von Arimathia die Erlaubniß erhielt, den Leichnam zu begraben. Hiernach wäre der Freitag der Tag der Hinrichtung und zugleich Passah gewesen. Lukas sagt richtiger: „Es kam aber der Tag des Ungesäuerten, an welchem das Passah mußte geschlachtet werden" (22, 7.). Dies war also der Rüsttag zum Passah. Er läßt das Gericht nach dem Anbruch des Tages vor sich gehen und am selbigen Tage die- Hinrichtung, also am Passah. Derselbige Tag ist ihm Rüsttag zum Sabbath (V. 54), also Freitag. Nun aber berichtet er, daß am selbigen Tage die Weiber Spezereien und Salben für den Leichnam bereiteten, um sie Sonntag früh zu verwenden, und den Sabbath ruheten sie (V. 56). Zu den Jnconvenienzen aller dieser Vorgänge am Paffahfeste kommt nun noch die, daß die Frauen wider das Gesetz am Sabbath am Feste Salben bereiten, während sie doch das Sabbathgesetz so heilig halten. Mit diesen dreien stimmt nun Joh. gar nicht überein. Er läßt Jesus mit den Jüngern ein Mahl Hallen, aber am Abend des 13. Nissan? Es ist dies also entweder das Paffahmahl zu dem Gesetze widersprechender Zeit, oder es ist nur ein gewöhnliches Mahl, das Jesus durch die Fußwaschung seiner Jünger auszeichnet. Gefangennehmung und Hinrichtung geschehen nach ihm am 14., also am Tage vor dem Feste, und es war dies zugleich Freitag, der Rüsttag zum Sabbath (13, 29. 18, 28. 19, 31.), so daß also der erste Tag des Passah mit dem Sabbath zusammenfiel. Diese Anordnung enthält Nichts, was dem jüdischen Gesetze widerspricht, aber das Mahl verliert dadurch gänzlich den Charakter des Passahmahles, den die drei andern Evangelisten so streng festhalten> und es entsteht dadurch wiederum der Widerspruch, daß jene drei Evangelisten ausführlich von der Vorbereitung zum Passahmahle bei einem Manne in der Stadt erzählen, während dies nach dem 38*