Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 38 (19.9.1865)
- Date
- 1865-09-19
- Page
- Seite 582 (sequence 2)
- Language
- German
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ches Schicksal hatte Simon' aus Cypern und ein ägyptischer Jude, welcher letztere entkam, während Hundepix seiner Anhänger niedergemetzelt wurden (das. XX, 8, 6.). Ja, die Apostelgeschichte selbst giebt "dafür einen Erweis, indem sie berichtet, daß, da Petrus und Johannes wegen ihrer Reden an das Volk gefangen genommen ‘ und vor das Synedrium gestellt worden, dieses sie auf die Einrede des Pharisäers Gamaliel, daß wegen Glaubensmeinungen eine Verurteilung nicht eintreten dürfte, sondern solche dem Urtheile Gottes überlasten bleiben müßten, entließ. (5, 34 ff.) 2) Das Evangelium Johannes weiß von dem ganzen Gerichtsverfahren, Zeugenverhör, der Befragung des Angeschuldigten und der Verurtheilung desselben, über welche die drei andern so ausführlich erzählen, durchaus nichts. Nachdem es (11, 47 ff.) die Hohenpriester und Pharisäer längere Zeit vorher gegen Jesus beratschlagen ließ, erzählt es (Cap. 18) die Gefangennehmung, läßt Jesus zuerst zum Hannas, dem früheren Hohenpriester, führen, der ihn „über seine Jünger und über seine Lehre" befragt, worauf ihn Jesus darauf hinweist, daß er ja frei in der Synagoge und im Tempel gelehrt habe. Dann wird er zu Kaiphas gebracht, der ihn zu Pilatus bringt. Dies ist — ausgenommen die Geschichte von der Verleugnung durch Petrus, Alles, was Johannes bis zum Erscheinen Jesu vor Pilatus erzählt, und es ist also keine Spur von einem gerichtlichen Verfahren vor dem Synedrium bei ihm. Wären die Berichte der drei andern Evangelisten nicht vorhanden, so vermöchten wir aus dem Johannes nichts weiter zu ziehen, als daß eine Anzahl Pharisäer mit dem Hohenpriester mach einem heimlichen Anschläge gegen Jesus ihn dem römischen Landpfleger überliefert hätte. Das Stillschweigen über einen so wichtigen, für die Be- und Verurtheilung Jesu so überaus bedeutungsvollen Akt kann nicht anders, als den Zweifel in dessen geschichtliche Wirklichkeit wesentlich bestärken, da es dadurch uns gestattet ist, den Bericht darüber für eine Ausmalung ohne historischen Werth zu halten. 3) Die Berichte enthalten eine Menge von Widersprüchen an sich, unter einander und namentlich gegen das jüdische Gesetz. Gehen wir hierauf etwas näher ein. Schon die Gefangennehmung giebt vielfaches Bedenken. Die Schaar, welche jene bewirken soll, soll aus Leuten des Hohenpriesters und des Synedriums bestanden und doch eines erkauften Verräthers bedurft haben, nicht allein, um den Ort nachzuweisen, wo Jesus die Nacht zubrachte, sondern um diesen aus der Mitte seiner Jünger zu erkennen zu geben. Nach den drei Evangelisten küßte Judas pen Jesus, um ihnen eig Zeichen zu geben: „Wey ich küssen werde^ der H eß: ihn greifet;st nach Joh. tritt Jesus ihnen [entgegen und fragt sie: wen suchet ihr? und da sie seinen Namen nennen, antwortet er: ich bin es, vor welchem Worte sie wiederholt „zu Boden fallen." Wie ist es nun denklich, daß die Diener und Boten der Priester' und des Synedriums den Mann nicht kennen sollten, der unter großem^ Aufsehen im Tempel gepredigt und vor den Augen des ganzen Volkes aufgetreten war? - daß wenigstens unter allen Dienern der höchsten jüdischen Gewalt keine' gewesen, die ihn gekannt hätten, so daß es eist eines zu belohnenden Verräthers und einer so besonderen Proeedur bedurfte? Diese Frage erhält um so größeren Nachdruck, als gleich darauf zwei Mägde im Hause des Hohenpriesters den Petrus als einen Jünger Jesu erkennen und ihn trotz seiner Ableugnung als solchen bezeichnen. Wenn schon der Jünger als solcher so allgemein bekannt-war, wie nicht erst der Meister? Dieser Widerspruch verschwindet, wenn die Schaar nicht als Leute der jüdischen Obrigkeit, sondern als Römer angesehen wird, die dann allerdings eines jüdischen Führers, wie der Verräther Judas war, bedurfte. Und als Römer bezeichnet sie dann auch Joh., der 18, 3 sagt: „Judas nun nahm die Schaar und von den Hohenpriestern und Pharisäern Gerichtsdiener," und V. 12: „die Schaar nun und der Oberste und die Diener der Juden ergriffen Jesum". Hiernach waren der Oberste und die eigentliche Schaar römische Kriegsknechte, in deren Begleitung einige jüdische Diener sich befanden; und die Gefangennehmung wird hierdurch eine Sache des römischen Landpflegers und nicht des jüdischen Gerichtshofes. — Wider die jüdische Institution läuft es, wenn in dem Erwähnten hierbei von den Hohenpriestern in der Mehrheit die Rede ist (z. B. Matth.. 26, 3. 14.), die 27, 1 zu „allen" Hohenpriestern werden. Bei Joh. ist nun sogar wiederholt von dem Hohenpriester „selbigen Jahres" die Rede, wie 18, 3: Kcudupag, og r\v aQxiBQtvg rov evtavvov ixelvov, welcher der Hohepriester jenes Jahres war, als ob die Hohepriefterwürde in jedem Jahre wechselte, während Kaiphas während der ganzen Zeit, in welcher Pilatus Landpfleger war, die Hohepriefterwürde bekleidete. Es zeigt dies eine bedeutende Unkenntniß der jüdischen Institutionen, wie sie ein Jahrhundert, nachdem jdie Hohepriesterwürde aufgehört hatten leicht erklärlich ist. Wer aber war dieser.Kaiphas? DieRabbinen kennen einen Hohenpriester dieses Namens