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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-09-12 · Heft 37 (12.9.1865) · p. Seite 573

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 37 (12.9.1865)
Date
1865-09-12
Page
Seite 573 (sequence 9)
Language
German
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573 Rußland. Aus Kurland, im Aug.- (Privatmitth.) „Die Rigaische Zeitung" vom 2. August beurtheilt das neue Gesetz in folgender Weise: „Die Zulassung jüdischer Gewerbsleute in alle Theile des Reiches, über welche wir in der gestrigen Nummer dieser Zeitung berichteten, eröffnet die Reihe emancipatorischer Regierungsmaßregeln zum Besten der Juden, die von den officiellen Blättern seit längerer Zeit angekündigt waren. Bei dem Standpunkte, den wir von je in der Judenfrage eingenommen, ist es selbstverständlich, daß wir den neuen Regierungs-Erlaß mit ungetheilter Befriedigung begrüßen. Die Zulassung der Juden in alle Theile des Reiches war von allen Anhängern der Juden-Emancipation als die Vorbedingung für weitere Maßnahmen bezeichnet worden; daß allmählich vorgegangen und den verschiedenen Klaffen der jüdischen Bevölkerung successive das Recht zur Auswanderung aus den Provinzen, aus welche sie bisher beschränkt waren, ertheilt wird, muß im Interesse der Juden, wie der Nicht-Juden gebilligt werden: radicale Maßregeln hätten dem Zustande, in welchen, die den Juden bisher verschlossenen Reichstheile treten sollen, Schwierigkeiten bereitet, deren Abschwächung allen Theilen gleich erwünscht sein muß. Auf die allgemeine sittliche und politische Bedeutung der neuen Maßregel einzugehen, halten wir für überflüssig. Unserer Ansicht nach war die Aufhebung der. die Juden einengenden Bestimmungen ein Postulat der Staatsraison, über das jeder Streit überflüssig ist, weil seine Berücksichtigung sich von einer freisinnigen Negierung erwarten ließ. Die bloße Nothwendigkeit, der jüdischen Bevölkerung in Kurland, Polen und den westlichen Gouvernements einen Abfluß zu gewähren, reichte dazu aus, die Wünsche für Abänderung der bestehenden Gesetze zu rechtfertigen; dazu kam noch, daß in der östlichen Hälfte des Reiches ein entschiedenes Bedürfniß nach Beschaffung neuer wirthschaftlicher Kräfte, die der vorhandenen Stagnation abhelfen sollten, fühlbar war." Doch dürfen wir uns nicht verhehlen, daß die Ausführung dieses Gesetzes noch auf viele örtliche Hindernisse'stoßen wird. Wir erkennen dies z. B. aus dem Verlaufe dieses Artikels aus der R. Z. Sie fährt nämlich fort: „Wir sehen darum von jeder allgemeinen und theoretischen Beleuchtung des Gegenstandes ab und wenden uns sofort der Frage nach der Bedeutung des neuen Gesetzes für Riga und die Rigaische Verfassungs-Angelegenheit zu. In dem von den Ständen ausgearbeiteten Entwürfe der neuen Stadtverfassung, der vor einigen Tagen dem General-Gouvernement übergeben wurde, ist von einer Betheiligung der in Riga lebenden, allerdings wenig zahlreichen jüdischen Familien an dem künftigen Verfaffungsleben nicht die Rede. Die mit der Ausarbeitung des ersten Entwurfs der neuen Stadtverfassung betraute Commission hatte in ihren „Motiven" erklärt, sie halte eine Zulassung der Juden in die Rigaer Bürgerschaft erst für annehmbar, wenn denselben das gesammte Russische Reich erschlossen worderu Dieser Fall ist, wenn auch vorerst bedingungsweise, eingetreten, und es dürfte außer Frage sein, daß dem in Rede stehenden ersten Gesetze mit der Zeit andere Gesetze folgen werden. Unserer Ansicht nach kann eine Erwägung über die künftige Stellung der Juden in Riga darum nicht mehr aufgeschoben werden, es scheint vielmehr geboten, den Verfassungs-Entwurf in einer den veränderten Verhältnissen entsprechenden Weise zu modificiren. Gerade im Interesse der Einheit desVerfassungs-Projectes steht zu wünschen, daß mit dem, was einmal geschehen muß, nicht gezögert, daß der gegenwärtigen und künftigen jüdischen Bevölkerung Rigas in dem Projekte, das der Staats-Regierung übergeben werden soll, in würdiger, den Forderungen der Zeit und der Nothwendigkeit entsprechender Weise gedacht werde. Wir wissen es wohl, daß die Judenfeinde, an denen es auch bei uns nicht fehlt, in Harnisch gerathen und über die ungeduldige Haft überstürzenden Zeitungsschwindels klagen werden. Das macht uns aber nicht irre. Weil wir wünschen, daß der ständische Entwurf womöglichst unverändert angenommen werde, halten wir es für nothwendig, daß derselbe vollständig genug ausgearbeitet sei, um den Verhältnissen der Zukunft nach jeder Seite hin zu genügen und alle späteren Zusätze und Modificationen, die die Einheit gefährden, überflüssig zu machen. Endlich kann es dem politischen Credit des gesammten Ostseelandes nur von höchstem Nutzen sein, wenn Riga eine der ersten Städte des russischen Reiches ist, die sich der Nothwendigkeit der Juden-Ernancipation nicht verschließt und dem berech- 37

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