Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 36 (5.9.1865)
- Date
- 1865-09-05
- Page
- Seite 551 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3226473-3226510--23308-3250610- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
551 setze - des Sabbath - mit einem Worte, von der Einheit des eeremoniellen Judenthums? Existirt etwa diese angebliche Einheit in Frankreich mehr als in Deutschland? Schließen Sie diejenigen von der französischen Synagoge aus, die. sich aus ganzer Seele und vollem Herzen Juden nennen, obgleich sie sich das Recht zuerkennen, diese Vorschriften zu verändern oder sie ganz und gar nicht mehr zu beobachten? Ernennen sie nicht in Frankreich ebenso wie in Deutschland, trotz des Talmuds, nach welchem MN ■nn apomsm ninao bbnb Nb2 mmn bsb zu Mitgliedern der jüdischen Cultusbehörde? In Frankreich wie in Deutschland finden sich eifrige Beamte des jüdischen Cultus, welche, wenn die ceremonielle Einheit den Grundcharakter des Zudenthums bildet, niemals hätten ernannt werden dürfen. Sprechen Sie von der Einheit im Schoße des Tempels? Hätte nach Ihnen keine Gemeinde das Recht, die Piutim durch Gebete in der Landessprache und durch erbauende Predigten zu ersetzen, bevor nicht alle Synagogen der Erde dieselben Reformen angenommen hätten? Aber hat diese ganz und gar katholische. Einheit jemals in der Synagoge bestanden? Haben Sie nicht sogar in Paris, seitdem die Israeliten dorthin wieder haben zurückkehren dürfen, zwei Riten, den portugiesischen, und den deutschen? Bedarf es nach dem Talmud für den öffentlichen und den Privatgottesdienst mehr als Tm nK*np mit den dazu gehörigen Segenssprüchen und die nbvri d. i. siebzehn oder achtzehn Segenssprüche (Schern. esr.)? Hat nicht der Talmud als Halacha entschieden , daß selbst diese Gebete, die einzig wesentlichen, in jeder Sprache gebetet werden können? Giebt es in Deutschland eine Synagoge, wo man nicht diese Hauptgebete des jüdischen Cultus beibehalten hat? Worin hat man denn gegen die Einheit des Judenthums gesündigt? Was man in Deutschland gethan hat, ist Folgendes; man "hat sich gesagt: zuerst und vor Allem muß der Gottesdienst der Ausdruck des jüdischen Gedankens sein; er soll dazu beitragen, die Fahne des Judenthums hoch aufrecht zu halten, diese Idee zu verbreiten, sie seinen Anhängern faßlich und theuer zu machen; dann, die Predigt soll keine Art überflüssigen Luxus sein, gut um die Feier der großen Feste zu zieren; sondern sie soll einen integrirenden Theil des Gottesdienstes bilden. Das Wort Gottes soll bei jedem feierlichen Gottesdienste gehört und erklärt werden. Und ist nicht die Absicht, das göttliche Wort bei jedem feierlichen Gottesdienst erklären zu lasten, so rationell sie auch ist, zu gleicher Zeit statt einer Neuerung, einfach eine Rückkehr zu dem, was bei dem Bestehen der Synagoge existirt hat? Ist die Synagoge nicht dadurch entstanden, daß man sich versammelte, nicht um zu beten, sondern die Auslegung des göttlichen Wortes zu vernehmen, und da man einmal versammelt war, benutzte man die Gelegenheit, um gemeinschaftlich zu beten? (Siehe Nechemjah 8, Talmud, Berachoth 80.) Der Gottesdienst, sagte man sich in Deutschland ferner, soll uns erbauen, uns, die wir leben und in der Synagoge beten. Deßhalb, weil die im Mittelalter entstandenen Gebete ihre Zeitgenossen erbaut haben, ist das ein Motiv, sie für immer zu behalten, sie sogar dann noch zu behalten, wenn sie nicht mehr der Ausdruck der Gefühle unseres Herzens sind, ja wenn wir sie nicht einmal mehr verstehen können? Warum sollten wir, die gegenwärtige Generation, nicht dieselben Rechte haben, wie unsere Vorfahren sie im Mittelalter hatten? Warum sollten wir nicht ebenso wie sie, das Recht haben, Gebete zu sprechen, welche die jüdischen Gefühle unseres Jahrhunderts ausdrücken, und'diese Gebete in derSynagoge an Stelle der Piutim des Mittelalters vorbeten zu lasten? Endlich hat man sich auch gesagt: weil die Gebete in der Synagoge die religiösen und jüdischen Gefühle derjenigen zum Ausdruck bringen sollen, welche beten, ist keine Reform der von der Tradition überlieferten Gebete gerechtfertigt, wenn die Majorität derjenigen, welche den Tempel besuchen sollen, sie nicht fordert. Der öffentliche Cultus soll nur die ^religiösen Gefühle der Gemeinde ausdrücken. Wenn zwischen den Gefühlen der Majorität und denen der Minorität ein unversöhnlicher Widerspruch stattfindet, so muß man der Minorität das Recht lasten, einen Cultus für sich zu schaffen, der ihre religiösen Gefühle mehr auödrückt, als der Cultus der Majorität. Jede Cultusreform in Deutschland ist immer von der Gemeinde selbst verlangt und ausgeführt worden. Weniger als anderswo haben die Rabbiner in Deutschland' das Recht zu befehlen. Sie können nur Vorschläge machen, welche die Gemeinde annimmt oder verwirft, ganz wie sie will. Was die Rabbiner in Deutschland bekämpfen, ist der Jndifferentismus in religiösen Angelegenheiten, ein Nebel, das, wenigstens im Judenlhume, seine Nahrung nur aus der Unwissenheit zieht. Zum Verständniß bringen, was die Religion und die Mission Israels ist, .es durch die Predigt bei allem öffentlichen Gottesdienst, durch den Reli- 36*