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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-08-29 · Heft 35 (29.8.1865) · p. Seite 541

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 35 (29.8.1865)
Date
1865-08-29
Page
Seite 541 (sequence 9)
Language
German
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1' -tt“ .'7.- M gierung M lenken, damit den Handwerkern, die in einen Gemeindeverband treten, —’ ohne dies ist ja jenes Gesetz ganz unausführbar, da der Handwerker die heiligsten Interessen seiner Religion gefährden würde — gestattet sein sollte, die Gemeindediener, die-doch nicht in die Categorie der Handwerker gehören, zu halten. Bei der täglich überhandnehmenden Armuth unter den jüdischen Handwerkern, die theils in der Aufhebung der Leibeigenschaft der Bauern — da es der an Luxus gewöhnte Edelmann war, der dem jüdischen Handwerker profitbringende Arbeit verschaffte, und der jetzt angefangen, ökonomisch zu leben und jede überflüssige Ausgabe zu vermeiden, — theils in der mit jedem Jahre zunehmenden Anzahl derselben ihren Grund hat, wäre es sehr wünschenswerth, daß der Anfang ihrer Uebersiedelung in das Innere des Reiches am ehesten geschähe, — dadurch würde sowohl den Wegziehenden, als Zurückbleibenden geholfen werden. Wird aber der Handwerker seiner eigenen Kraft und Einsicht*) überlassen, so wird diese so sehr nöthige Ansiedelung noch recht lange auf sich warten lassen. Sie wird höchstens einzeln dorthin stattfinden, wo bereits Soldatengemeinden, oder, wie in Moskau, Petersburg und Kiew, bereits kleine jüdische Gemeinden bestehen. Es wäre daher sehr wünschenswerth, wenn in denjenigen Oertern, wo, wie in Berditschew, Wilna und Odessa, die jüdische Bevölkerung überhäuft ist, sich Vereine bildeten, die es sich zur Aufgabe machten, den Handwerkern nicht allein materiell unter die Hand zu greifen, sondern auf dieselben geistig einzuwirken, in diejenigen Gegenden zu ziehen, wo gar keine Juden sind, die aber ihrer gewerblichen Thätigkeit mehr Spielraum darböten. — Daß der Impuls hierzu von Petersburg ausgehen könne, versteht sich von selbst. Mögen jene Männer unsere Worte recht bald beherzigen, und unsere Wünsche nicht blos ass fromme bleiben! Leon Mendelsburg. Briefe aus Rußland II.*) (Fortsetzung.) 1. Diejenigen ersten Ranges, dem Lehrcursus der bestehenden Elementarschulen entsprechend (zweiclassig) mit dem Unterrichte, in Bibel hebräischer und deutscher Sprache, Chaje Adam, Maimonides und Uebersetzung der Gebotes); 2, diejenigen zweiten Ranges, dem Lehrcursus der Kreisschulen entsprechend, jedoch mit commerzieller Richtung (Buchhaltung), dreiauch vierclassigb), 3. die Rabbinerschulen, Bildungsanstalten für Rabbiner und Lehrer, dem Umfang des Lehrcursus in den Gymnasien entsprechend, zehnclassig: nämlich 8 für das pädagogische und 2 specielle Claffen für das rabbinische Fache). Laut allerhöchstem Ukase wurden 1859 den Gründern von Privatlehranstalten für jüdische Mädchen Subventionen von den Summen der Lichtpacht gewährt. 1861 wurden zufolge der Allerhöchst bestätigten Verfügung des Staatsraths die bei den jüdischen Schulen angestellten Lehrer, auch die bei den Curatorien fungirenden Gelehrten von allen Abgaben befreit, auch wurden ihnen andere Rechte gewährt, wie die persönliche Befreiung von Recrutirung u. s. w. 1863 wurden allen die öffentlichen allgemeinen Lehranstalten Besuchenden von eben derselben Summe Stipendien gewährt. Die erste von diesen Maßregeln trugkeine Früchte, da erst in jüngster Zeit die Frequenz der allgemeinen Lehranstalten sich zu verallgemeinern anfing 6). Von den durch die Regierung gegründeten specisisch jüdischen Schulen erreichten nur die Rabbiner-Schulen ihr Ziel, indem sie eine bedeutende Anzahl junger gebildeter Leute vorbereiteten, die trotz aller ihnen von Unverstand und Fanatismus entgegengestellten Hemmnisse Bildung und Aufklärung verbreiten. Die Kronschulen zweiten Ranges, mit Ausnahme derjenigen in Odessa, fanden und finden *) Nach Empfang des Erlasses sagte ich zu einigen. einflußreichen Handwerkern: „Der Kaiser hat euch nun wieder einen Beleg seiner väterlichen Huld gegeben. Er hat die tausendjährige Schranke aufgehoben, die Euch von unserem Vaterlande getrennt. Er hat Euch gezeigt, wie sehr er die Arbeit zu schätzen weiß, was er Keinem von uns erlaubt, das erlaubt er Euch", und las ihnen die neue Verordnung vor. Ich las aber anstatt der gehofften Freude nur Gleichgiltigkeit auf ihren Gesichtern, und suchte daher ihnen den ganzen Umfang dieser Wohlthat begreiflich zu machen. Einer derselben, ein fanatischer Anbeter der Zaddikim, fragte mich: ob man auch erlauben werde den Zaddikim hinzufahren. Ich drückte meinen Zweifel darüber aus. —- „Nun, so wollen wir uns auch nicht dahin begeben, sagte er, denn ohne Zaddikim giebt es für uns kein Leben, kein Glück!" So weit hat es der teuflische Chassidismus gebracht. Wir werden sehen, ob wohl von den Ländern, die ihm unterworfen, ein einziges sich rühren wird. Ihnen wäre wohl erwünschter, wenn man erlaubt hätte, Streimel, PeoS und Pantofel zu tragen! Corresp. '*) Br. I. s. No. 6. 8. 35

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