Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1865)
- Date
- 1865-08-29
- Page
- Seite 539 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226473-3226509--23295-3250596- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
die gleicher Weise verhängüißvoll für das materielle Wohl der Gatten wie der Kinder sind. 2. Die Fruchtbarkeit derHeirathen ist geringer Lei ihnen als bei den Christen., Sie erhalten also ihre Kinder viel besser. 3. Der Jude übt keinen Beruf aus, der eine mühsame Arbeit erfordert. Er ist weder ländlicher oder industrieller Arbeiter, noch Seemann, noch Bergmann. Er ist vor Allem Kaufmann, Händler, Banquier, Künstler, Gelehrter, Literat, Staatsbeamter.*) 4. Das mosaische Religionsgesetz enthält rein gesundheitliche Vorschriften, die nur einen günstigen Einfluß auf die Gesundheit ausüben können. 5. Das Familiengefühl ist entwickelter bei' dem Juden als bei dem Christen. Nur im Falle absoluter Unmöglichkeit, und ohne Unterschied des Ranges, säugt die jüdische Frau ihr Kind nicht. Letzteres ist übrigens, wie die Doctoren Glatter und Mayer constatirt haben, der Gegenstand unermüdlichster Sorgfalt. Es ist wahr, daß die Achtung und Ergebenheit der israelitischen Kinder für ihre Eltern, besonders für die alten und bejahrten Eltern, in gleichem Verhältnisse mit der rührenden Sorgfalt stehen, deren Gegenstand sie beständig gewesen sind. 6. Die Nüchternheit der Juden ist unbestreitbar. 7. Die jüdische Gemeinde ist für alle ihre Mitglieder von einer großen Mildthätigkeit beseelt. Besonders um Ostern vertheilen noch heute die Reichen eine große Menge ungesäuerten Brodes an die Bedürftigen. 8. Der religiöse Jude thut sich durch eine große Heiterkeit des Gemüthes hervor; er hegt festes Vertrauen auf die Vorsehung und auf die hohe Bestimmung seiner Rasse. Die Festigkeit, die Ausdauer des jüdischen Charakters spiegelt sich ganz genau in seinem religiösen Glauben, wieder, der seit 6000 Jahren**) unverändert geblieben ist. 9. Die Moralität der Juden, vom Gesichtspunkte der *) Herr Legoyt kann hierbei nur Frankreich im Auge gehabt haben, da die Zahl der Staatsbeamten jüdischen Glaubens anderswo sehr gering oder auch — 0 ist, er dagegen den Handwerkerstand ausläßt, welchem namentlich in den östlichen Ländern Europas eine große Zahl Juden angehört. Red. d. A. Z. d. I. **) Dies muß wohl ein Druckfehler sein, da wir von Abraham bis jetzt nicht mehr als c. 3800 Jahre zählen können. Red. d. A. Z. d. I. Beobachtung des Strafgesetzbuches aus, scheint thatsächlich' zu sein, und in diesem Falle wäre sie das Zeichen eines regelmäßigen Lebens, dessen Einfluß auf die Dauer des Lebens unbestreitbar ist. Es kommt übrigens wenig darauf an, ob diese Moralität prinzipiell ist, d. h. ob sie ihren Ursprung in dem religiösen oder philosophischen Gefühl hat, oder ob sie aus der Nothwendigkeit für die. religiösen — oder anderweitigen — Minderheiten erfließt, sich den feindlichen Majoritäten gegenüber genau zu überwachen."' Aus den Thesen des Herrn Legoyt, die er im Laufe seines Memoires aufstellt und statistisch erweist, heben wir besonders hervor: daß die jüdische Rasse in eminenter Weise kosmopolitisch ist, indem sie in allen Zonen und Klimaten in gleichem Maße gedeiht; daß die durchschnittliche Lebensoauer der Juden die der allgemeinen Bevölkerung übertrifft (in Preußen um fünf Jahre; was schon sehr bedeutend); daß die Juden von den epidemischen Krankheiten weniger ergriffen, den Geisteskrankheiten mehr unterworfen sind, dagegen die Zahl der Selbstmorde bei ihnen geringer ist. Rußland. Nowogrodwolinök, 2. Aug. (Privatmitth.) Mit den regsten Gefühlen der Befriedigung und des innigsten Dankes gegen Gott und den Kaiser ergreife Ich jetzt die Feder, um Ew'. Hochwürden folgenden generösen Gnadenact seiner Majestät des Kaisers mitzutheilen, der unter allen Maßnahmen, die in der neuesten Zeit zur Besserung unserer Religionsgenossen in Rußland vorgenommen worden, gewiß der bedeutendste ist, und der den sichersten Beleg liefert, daß auch hier Recht und Gerechtigkeit obsiegen, und wir mit der Zeit zur völligen Emancipation gelangen werden. — Der Wortlaut dieses Erlasses ist folgender: Der Staatsrath im Ressort der Gesetze hat in seiner Plenarsitzung, nach Durchsicht der Vorstellung des Ministers des Innern, der gemäß es den hebräischen Mechanikern, Branntweinbrennern, Bierbrauern, und überhaupt allen hebräischen Handwerkern überall im Kaiserreiche zu wohnen gestattet sein soll, seine Meinung abgegeben, festzustellen: I. In Ergänzung des 283 §. des XIV. B. der Gesetzsammlung das Paßwesen betreffend. 1) Den jüdischen Mechanikern, Branntweinbrennern, Bierbrauern und überhaupt Meistern und Handwerkern wird gestattet^