Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 32 (8.8.1865)
- Date
- 1865-08-08
- Page
- Seite 491 (sequence 7)
- Language
- German
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491 hierüber wie über andere große Momente, des menschlichen Lebens die allgemeinen Prinzipien in höchster und umfassendster Weise aufstellt, im Concreten aber den Zeitverhältnissen und der Entwickelung Rechnung trägt. So kann es keine höhere und edlere Ansicht von dem Weibe und von der Ehe geben, als prinzipiell von der heiligen Schrift auf ihren ersten Blättern wie vom letzten der Propheten ausgesprochen wird. Aber es streitet hiermit durchaus nicht, daß den Zeiten gemäß, welche die h. Schrift befaßt, die Stellung des Weibes keine ideale, sondern von mancherlei Beschränkungen umgebene ist. So ist die Ehe prinzipiell als Monogamie aufgestellt, aber die Polygamie nicht verboten. So motivirt der Verf. den Mangel des Erbrechtes für die Frauen in der bekannten richtigen Weise, als eine Consequenz der Bodenvertheilung, und war dieser Mangel am Erbrecht den Verhältnissen des ackerbauenden Volkes ganz angemessen. Darum aber war damit den Frauen doch immer ein Recht abgesprochen. Es mag im Rechte liegen, daß der Mann das Gelübde des Weibes für ungültig erklären kann, weil ihm dadurch mancherlei Schaden zugefügt werden könnte; aber da dem Weibe dasselbe Recht nicht zustand, so fehlt doch die Rechtsgleichheit. Wir können dem Verf. nicht beistimmen; wenn er die Sitte, dem Vater für die Erlaubniß, die Tochter zu ehelichen, ein besonderes Geschenk zu machen, ganz und gar ableugnen will. Wir haben in unserem Bibelwerke zu 1 Mos. 24, 23., 29, 18 und 34, 12 aus den verschiedensten Schriften der Reifenden erwiesen, daß dies noch jetzt Sitte bei allen orientalischen Völkern ist. von „eilen" abzuleiten ist gewiß unzulässig, und nicht als Geschenk, durch welches man die Braut ereilt, schnell gewinnt, zu erklären, sondern von -iNy eintauscüen, Psalm 16, 4 wie ira im Hiph. Das Unrichtige besteht darin, hiermit die Eheschließung als einen Kauf anzusehen. Dann müßte man die Ehe in unserer Zeit ebenfalls als durchweinen Kauf geschlossen betrachten, nur daß jetzt der Vater der Braut dieser durch Mitgift einen Mann erkaufte. Vielmehr stand damals und steht jetzt die Eheschließung über dieser Sitte und der Charakter der Ehe erleidet durch die letztere keine Modification. Selbstverständlich konnte durch diese Sitte die Ehe in einzelnen Fällen herabgewürdigt werden und wird es noch jetzt, wenn Eigennutz und Habgier dabei ganz besonders eine Rolle spielen, wie dies bei Laban 1 Mos. 31, 15 besonders hervorgehoben wird. — Fassen wir dies Alles zusammen, so erkennen wir, daß die h. Schrift prinzipiell dem Weibe und der Ehe den Charakter und die Stellung in höchster Weise beilegt, und concret einen Platz einräumt, wie die Frau ihn noch jetzt in unserer Zeit einnimmt. Denn auch bei uns spielen äußere Motive bei der Eheschließung mit, und noch jetzt entbehrt das- Weib nicht blos der politischen, sondern auch sehr wichtiger Civilrechte. Diejenigen irren also, welche sich aus Vorurtheil über die benachteiligte Stellung des Weibes im biblischen Alterthume in Tiraden ergehen; aber auch diejenigen verfehlen den rechten Weg, Welche jene als ganz unbeschränkt und frei ausgeben wollen. Vielmehr hat die h. Schrift auch hioxin ein Ideal aufgestellt, nach welchem aber die Menschheit in ihrer Entwickelung noch heute zu ringeü hat. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Kurh essen, 24. Juli. Dem Justizministerium ist es endlich gelungen, zwei Israeliten, die schon gar lange im Vorbereitungsdienst beschäftigt waren, in die Advokatur zu bringen und damit die längst im Princip anerkannte Gleichberechtigung auch thatsächlich -geltend zu machen. Wegen der langjährigen Erfolglosigkeit aller Bemühungen, placirt zu werden, hielten sich dem Justizfach jüdische Aspiranten fast gänzlich fern. Um so freudiger hat man jene Ernennungen zu begrüßen. Aus Unterfranken, im Juli. (Privatmitth.) Die den Lesern dieser Zeitschrift schon zum Theil bekannten Vorgänge bei der Wiederbesttzung des Rabbinats Kissingen, die wieder ein Streiflicht auf das Treiben unserer „Frommen" werfen, haben mit der Erwählung des Dr. Schwab noch lange nicht ihren Abschluß gefunden. Bei der Zähigkeit, mit der diese Leute an ihren Plänen festhalten, war auch zu erwarten, daß sie, einmal durch den für sie unerwarteten Ausgang der Wahl aus ihrer.zuversichtlichen Ruhe aufgeschreckt, alle Hebel in Bewegung setzen würden, um die Ernennung des Dr. Schwab zu hintertreiben, Es galt ja nicht allein, dem Sohne des Heiligen in Würzburg eine einträgliche Pfründe zu verschaffen, sondern auch im Bezirke Kissingen das Heiligste des Menschen, die