Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 31 (1.8.1865)
- Date
- 1865-08-01
- Page
- Seite 478 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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eingeräumt worden. - Es Hatten sich wohl 150 ' Personen eingefunden. Der Testator wünscht, des Mdrgens früh, einfach und ohne Gefolge in Ottensen beerdigt zu werden, wenn er in Hamburg verscheiden sollte. Die Geschäftsfirma hört auf; es soll fortan „Carl Heine in Liquidation" gezeichnet werden. Das am 26. Februar . 1863 errichtete, durchgehends von dem Abgeschiedenen selbst geschriebene Testament setzt zur Universalerbin die Wittwe des Verblichenen Madame Cecilie Charlotte, geb. Furtado (Fould), ein.' Eine bedeutende Stelle in demselben nehmen die zahlreichen Legate ein; es' sind untenstehende: Innerhalb acht Tagen nach seinem Tode sollen 10,500 Mnrk Crt. unter nachfolgende Arme vertheilt werden: a) In Hamburg: der christlichen Gemeinde . . 3000 Mark der deutsch-israelitischen Gemeinde 3000 - der portugiesischen Gemeinde . 400 - b- In Altona; der christlichen Gemeinde . . 1500 - - der deutsch-israelitischen Gemeinde 1500 - der portugiesischen Gemeinde . 300 - c) In Otteüsen . . . . . . . . 00 Diese Summe soll von den Vorstehern der resp. Armen-Anftalten vertheilt werden. An das israelitische Krankenhaus Bco. Mark 60,000, unter den näheren Bestimmungen, als in der Synagoge des Krankenhauses eirw ewige Lampe zu brennen und am Todestage seines Vaters Gebete zu verrichten, wofür unter 10 Arme Crt. Mark 100 zu vertheilen sind:. An die Hermann Heine'sche-Stiftung Bco. Mark 100,000 An den israel. Tempel-Verein - - 20,000 zur Belegung und Vertheilung der Zinsen an die am Tempel angestellten Prediger. An hiesige christliche und israelitische wohlthätige ' Anstalten und Vereine zur. Vertheilung durch die Executoren und die Ehefrau des Testators 'Bco. Mark 200,000. Für die Kunsthalle 200,000 Mark; von den Zinsen dieses Capitals sollen nach 20 Jahren Bilder angekauft werden, wobei Werke einheimischer Künstler den Vorzug haben sollen? Gleichzeitig steht der Verwaltung der Kunsthalle alsdann frei, über das Capital oder einen Theil desselben mit Genehmigung des Senats oder' der zu der Zeit bestehenden höchsten Behörde zur Vermehrung der Kunstschätze zu disponiren. An die wöhlthätigen Anstalten von Paris Frc.50,000. Die Armen seiner Herrschaft Orahovitza Fl. 20,000 Dies sind die Legate von allgemeinem Interesse. Es folgen dann die an seine Verwandten und' alle Diener seines Hauses, zum Theil von großem Belang. Wir heben daraus nur das Legat für die Wittwe des berühmten Dichters, des Vetters des Erblassers, von jährlich 5000 Frc. auf Lebzeiten hervor. Oesterreichiicher Kaiserstaat. Laibach, 20. Juli. (N. fr. P.) Der Gemeinde- und Kammerrath Horak stellte in der letzten Sitzung den Antrag, es sei mit Berufung auf ein im Jahre 1515 vom Kaiser Marz: I. der Stadt Laibach verliehenes Privilegium, ein Gesuch an die Landesregierung zu richten, damit selbe die hiesige Polizeibehörde verhalte, die Juden nur zur Marktzeit, sonst aber nicht über 24 Stunden im Weichbilde per Stadt zu dulden. Nach einer hierüber entsponnenen Debatte; wobei mehrere Kammermitglieder auf die verschiedenen Modalitäten aufmerksam machten, unter denen es Israeliten bisher gelang, sich längere Zeit hier aufzuhalten und sich in letzterer Zeit beinahe wie ansässig zu geberden, wurde Horak's Antrag einstimmig angenommen. (So erzählt die Prager „Politik"; hoffentlich beruht die Mittheilung auf irgend einem Mißverständnisse und wird nächster Tage zur Ehrenrettung der Laibacher Handelskammer eine Aufklärung erfolgen.) Frankreich. Paris, im Juli. (4rell. isr.) Der in den phrenäischen Bädern in Folge eines Sturzes vom Pferde am 3. Juli verstorbene Carl Heine aus Hamburg wurde nach dessen letztem Willen ohne irgend eine Feierlichkeit begraben. Der Großrabbiner Isidor von Paris wohnte dem Leichenbegängnisse bei. — Am 8. Mai wurde das neue Consistörium von Oran feierlich eröffnet. Herr Caroubh, Präsident, formulirte in schönen Sätzen das Programm der neuen Behörde, und der Großrabbiner Charleville, der hierauf das Wort ergriff, wies nach, daß Civilisation und Religion zwei für den Israeliten untrennbar vereinigte Begriffe seien.