Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1865)
- Date
- 1865-07-25
- Page
- Seite 455 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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y-1 "" ,‘vfj ' / v'' * s " . k ‘ ' ' ' r *- •* - . f ' - '• 455 zu schaffen, von welchem aus alle Fragen der Gesammtheit zu einer gemeinsamen Austragung zu bringen, angestrebt werde. . Beide Ansichten sprächen sich in zwei verschiedenen Programmen aus, welche Vorlagen, das erstere von Geiger, das andere von Philippson. Es versteht sich, daß Grundgedanke und Zweck an sich in beiden dieselben waren, und sie nur in der Ausdehnung, Specialisirung und der Organisation von einander abwichen. Es lag daher ob, in vorbereitenden Berathungen sich über eine zweckmäßige Vereinbarung zu verständigen, denen denn auch am 11. und am Vormittage des 12. die ausdauerndste Theilnahme gewidmet ward. Eine Commission hatte dann die Aufgabe, die Resultate der Besprechungen festzustellen, um sie der Versammlung selbst zur Discussion und Beschlußnahme vorzulegen. Man gelangte dahin, den Zweck des Vereins im Sinne des zweiten Programmes auszudehnen, dagegen für jetzt die Specialisirung und die eigentliche Organisation hinwegzulaffen, und dies einer definitiv constituirenden Versammlung zu überlassen. Es war dies auch völlig zweckentsprechend. Denn einerseits muß erst die Erfahrung gewonnen werden, ob die Gründung eines solchen Vereins bei unfern Glaubensgenossen einen allgemeinen Anklang finden werde, und dann müssen sich die Ansichten über alles Spezielle und Organische erst klären und feststellen, noch dazu, da die Theilnehmer der Versammlung vor ihrer Ankunft noch nicht von dem unterrichtet sein konnten, was eigentlich beabsichtigt werde. Es war genug geschehen, daß durch die beiden Programme die Gedanken angeregt und zum Ausdruck gebracht waren; für die Versammlung war es genügend, die allgemeinen Umrisse festzustellen, welche ihren näheren Inhalt erhalten sollen. Die Versammlung begann am 12. 4 Uhr Nachmittags und währte bis 10 Uhr Nachts. Nach einer begeisterten Ansprache des Di*. Geiger, welche die geistige Lebensmacht, die in dem Judenthume von Zeitalter zu Zeitalter waltet und das Bedürfniß nach einer engern Vereinigung in eindringlichster Werse behandelte, wählte die Versammlung denselben zum Vorsitzenden, so wie Philippson zu dessen Stellvertreter und die Herren Wertheim, Secretär der Gemeinde zu Berlin, und Ullmann, Secretär der Gemeinde zu Frankfurt, zu Schriftführern. Die Verhandlungen, an denen sich Rabbiner und Nichtrabbiner mit gleicher Theilnahme betheiligten, gingen in lebhaftester, gemessenster Weise vor sich, waren gründlich erschöpfend, und hatten fast immer einstimmig die folgenden Beschlüsse zum Resultat. ■ §. 1. Der Verein für allgemeine Angelegenheiten des Iudenthums hat den Zweck, für die Bekenner desselben einen Mittelpunkt zu bilden, um das Bewußtsein ihrer religiösen Zusammengehörigkeit zu befestigen und durch seine thrtkräftigen Bestrebungen nach allen Richtungen hin für das Interesse des Iudenthums fördernd zu wirken. §. 2. Zur Erreichung dieses Zweckes wird er danach trachten, die Erhaltung und Verbreitung jüdischen Wissens, sowie eine wissenschaftliche Vertretung des Iudenthums durch zweckmäßige Anstalten und Lehrinstitute zu bewirken. Er wird ferner dafür Sorge tragen, daß richtige Ansichten über Judenthum verbreitet und gegen dasselbe etwa gerichtete Angriffe abgewehrt werden. §. 3. Der Verein wird alljährliche Versammlungen veranstalten, deren Ort nnd Zeit von der je vorhergehenden bestimmt wird. In denselben werden, außer der Berichterstattung über die Thätigkeit des Vereins, Fragen allgemeinen jüdischen Interesses angeregt und besprochen, die Ansichten ausgetauscht über die Verhältnisse der Schule, des Cultus, der Gemeinde, wie über die Stellung der Synagoge und ihrer Bekenner im Staate und in der Gesellschaft, die Verständigung angestrebt über die Mittel, welche den Zwecken des Vereines entsprechen. §. 4. Außerdem sollen Local- und Bezirksvereine gegründet werden, welche für ihren engeren Kreis dieselben Zwecke verfolgen und mit dem Gesammtverein in ununterbrochener Verbindung stehen. §. 5. Indem nähere Normen sowohl für den Gesammtverein als auch für die einzelnen Vereine Vorbehalten bleiben, wird in der gegenwärtigen Versammlung ein Comitü von mindestens 9 Personen ernannt, welches die Aufgabe hat, die Consolidirüng des Vereins zu bewirken, die Gründung der Lokal- und Bezirksvereine anzuregen, eine' Ansprache über die Zwecke des Vereines zu verbreiten, für die nächste baldige Generalversammlung in Frankfurt ä. M. einen vollständigen Statuten-Entwurf mit genauer Angabe über die Organisation des Vereins vorzubereiten. §. 6. Der Verein ist hiemit constituirt, und wird vorläufig, festgestellt: Mitglied des Vereins wird ein Jeder durch einen — vom Juli d. I. ab gerechnet — jährlichen Beitrag von mindestens einem Thlr. preuß. ---- fl. 1.45. Es versteht sich, daß in den Debatten die mannigfaltigsten Wünsche zur Sprache kamen, aber sie vereinigten sich schließlich in den obigen Beschlüssen, die, 30*