Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1865)
- Date
- 1865-07-18
- Page
- Seite 449 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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nicht geradezu störend. Wir wissen, daß in Westphalen' wie in der Rheinprovinz über diesen Gegenstand gegenwärtig eine gewisse Aufregung herrscht; und wir freuen uns dieser, weil sie ein Zeichen des Interesses ist, das man dieser wichtigen Angelegenheit beilegt. Es gilt die Erhaltung einer unentbehrlichen Anstalt, aber es ist klar, daß diese Erhaltung nur durch wesentliche Verbesserungen möglich ist. Wir können daher nur auffordern, für.jetzt zu warten, bis das Statut erflossen ist. Mittheilen wollen wir nur, was uns aus' derselben Quelle zugegangen, nämlich daß in Zukunft Delegirte, die von den Vorständen der größern Gemeinden der Provinz gewählt worden, in dem Curatorium der Anstalt Platz nehmen werden. Unter diesem Vorbehalt späterer Meinungsäußerungen sprechen wir heute nur über den Befund in den Prüfungen selbst. Hier mußten allerdings drei Gesichtspunkte in Betracht bleiben: 1) die ungünstigen äußern und innern Verhältnisse der Anstalt, 2) die höchst geringen Materialien an Wissen und Schulbildung, welche die meisten Zöglinge milbringen, und der verhältnißmäßig geringe Zeitraum von 2 resp. 3 Jahren, welchen die Zöglinge in der Anstalt verbringen, und 3) daß jede solcher Anstalten ihren Zöglingen doch nur eine wesentliche Grundlage schaffen und sie nur mit dem Gedanken entlassen kann, daß sie sich auf diesem gewonnenen Fundamente durch eigene Kraft und durch die Praxis fortbilden. Von hier aus können wir unser Urtheil dahin zusammenfassen, daß wir das den Zöglingen in den Religionsfächern gegebene Maß materiellen Wissens sehr genügend und über Erwarten fanden. In der hebräischen Grammatik zeigten die Examinanden eine ausgedehnte und meist sichere Kenntniß, selbst schwieriger Partien; die schwersten Theile der heiligen Schrift, wie Jesaias und Hiob, wurden mit Leichtigkeit und zwar wortgetreu übersetzt; mit dem Biur waren sie vertraut und auch Raschi war ihnen zugänglich. Wir gelangten zu diesem Urtheil nicht blos dadurch, daß wir uns aus den während des Lehrkursus durchgenommenen Partien, sondern aus von uns gewählten Stücken vortragen ließen. Desgleichen befriedigte uns die Kenntniß der vor- und nachexilischen Geschichte, welche auch die Literatur in deren hervorragendsten Erscheinungen in ihren Kreis gezogen. ' In der Religion war ein großes Maß positiven Wissens angestrebt, wie überhaupt der positive Standpunkt im Glauben überall gewahrt wird. Weniger dagegen hat man das liturgische Feld ungebaut, was den Lehrern in 1 den Gemeinden vorkommenden Falles unentbehrlich, ist. Wie uns mitgetheilt, werden auch Partien der Mischna und Menoraih ham. durch genommen, doch ließ die vorgerückte Zeit der lang andauernden Prüfung , hierzu nicht kommen. Wir können also das objektive Urtheil ^aussprechen, daß die Lehrer in den Religionsfächern, deren Prüfung wir beiwohnten, den treuesten Eifer und uner- - müdlichen Fleiß erwiesen haben, und daß die Zöglinge mit so vielen Kenntnissen ausgerüstet werden, wie man von angehenden Lehrern nur irgend verlangen kann. Es versteht sich von selbst, daß nicht alle Zöglinge eine gleiche Stufe erreicht haben. Dahingegen wollen wir nicht verhehlen, daß wir die Lehrfähigkeit der Examinirten nur mangelhaft entwickelt fanden, und sie in methodologischer Beziehung wenig ausgebildet sind. Ihnen von uns gegebene Themata so zu besprechen, wie sie sie Schülern darstellen würden, wurden mit nur sehr schwacher Befähigung ausgeführt, und wir standen nicht an, diese Lücke und die Rothwendigkeit der Anleitung zum Selbstdenken und freien Besprechen als eine Aufgabe für die Zukunft der Anstalt zu bezeichnen. Dies allein der Entwickelung durch die Praxis im Amte, zu überlassen, scheint uns weder räthlich, noch der Aufgabe einer solchen Anstalt §gemäß. Die Seminaristen werden allerdings auch schon in der Gemeindeschule beschäftigt, doch, wie es uns schien, in zu sparsamem Maße; wir konnten auch einer solchen Lection nicht beiwohnen. — Wir schieden von der Anstalt mit der Ueberzeugung, daß, so viel auch für dieselbe zu thun bleibt, hier doch ein gesunder Grundstock gegeben ist, den man pflegen, nicht zerstören darf. Es wird nun von den maßgebenden Elementen der Anstalt abhängen, ob sie der erforderlichen Reorganisation Raum geben werden, und daraus wieder das Schicksal der Anstalt erfließen. Anzeigen. Annonce. Die hiesige Lehrer-, Cantor- und Schächterstelle mit einem festen Gehalt von 130 Thlr. incl. Nebeneinkommen bei freier Station, Wohnung und Heizung kann sofort angetreten werden. Geeignete unverheirathete Bewerber wollen sich srco. an den Unterzeichneten Vorstand unter Einsendung ihrer Papiere wenden. Lenzen, den 9. Juli 1865. Der Bo r st and M. M. Sarnter.