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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-07-18 · Heft 29 (18.7.1865) · p. Seite 448

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 29 (18.7.1865)
Date
1865-07-18
Page
Seite 448 (sequence 12)
Language
German
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bmsgenossen. in der Stadt Lublin im Gehorsam gegen die '.rechtmäßige Regierung erhalten hat, das erbliche Ehrenbürgerrecht verliehen worden. — Nordamerika. , Baltimore, 21. Juni. .(Privatmitth.) Die Trauer um Lincoln war eine allgemeine und aufrichtige, und auch unter den Juden hat sein trauriges Ende nicht wenig zur Versöhnung der Parteien beigetragen. Aber auch der neue Präsident gewinnt täglich mehr Anhänger und besitzt das Zutrauen aller Patrioten. Einer kirchlichen Partei, die neulich eine Audienz bei ihm hatte, sprach er seine hohe Achtung für Religion aus, gab ihr aber auch ganz unumwunden zu verstehen, wie er Religion von Kirche wohl zu unterscheiden wisse, und daß letztere keineswegs erstere als. Monopol in Anspruch zu nehmen berechtigt sei! Ueberhaupt glaube ich nicht zu übertreiben, wenn ich sage, daß jetzt die religiöse Freiheit in diesem Lande auf festerer Grundlage, beruhe, als je zuvor. Correspon-enz. Bonn, 6. Juli 1865. Das jüdische Lehrerseminar Münster. Nach den Statuten der Heindorf'schen Anstalt zu Münster soll den Prüfungen der von der Vereins schule abgehenden Lehramtskandidaten in den . Religionsfächern jedes Mal ein Rabbiner oder jüdischer Gelehrter assistiren, welcher den Prüfungen durch die Lehrer der Anstalt beiwohnt, alsdann die Zöglinge selbst zu prüfen das Recht hat, und über das Resultat sein Votum abgiebt. In den profanen Fächern werden die Zöglinge, wenn sie das Befähigungszeugniß in den Religionsfächern erhalten haben, in Soest von der Regierungsbehörde geprüft. In'diesem Jahre wurde der Herausgeber dieser Zeitung eingeladen, der am 6. d. stattfindenden Prüfung anzuwohnen. Er entsprach der Aufforderung insbesondere aus dem Grunde, sich bei dieser Gelegenheit ein selbstständiges, unparteiisches Uriheil über diese Anstalt zu bilden, und vielleicht früher oder später zur Hebung derselben beitragen, zu können. Gestehen wir es bei dieser Gelegenheit offen: die öffentliche Wohlthätigkeit wird jetzt leider so häufig mißbraucht, daß wir <es als. eine besondere Pflicht der Presse ansehen, diesen wichtigen Theil des allgemeinen Lebens vor möglicher Schädigung nach Kräften zu schützen, um hingegen dahin, wo einem wesentlichen Bedürfniß in angemessener Weise genügt wird, die öffentliche Aufmerksamkeit und die werkthätige Liebe zu lenken. Als wir nach der Rheinprovinz kamen und den jährlichen Lehrerconferenzen mehrere Male beiwohnten, bemerkten wir mit Befriedigung den würdigen Stand der Bildung, welchen die zur Conferenz versammelten Lehrer einnahmen, und der sie vor ihren Collegen in mancher anderen Provinz auszeichnete. Wir konnten dies in der That nur als eine Wirkung der Anstalt in Münster ansehen, da viele der Anwesenden aus dieser hervorgegaugeu. Von der anderen Seite sind aber seit längerer Zeit so viele Klagen über die Mangelhaftigkeit, ja geradezu über de« Verfall dieses Seminars, das zum größten Theile aus Collecten freiwilliger Gaben erhalten wird, und von so vielen Seiten erhoben worden, daß man den Zustand als höchst bedenklich voraussetzen mußte. Dies zu erkunden und ein unparteiisches Urtheil zu erlangen, war denn auch der Beweggrund, der uns die für uns etwas beschwerliche Reise nicht scheuen ließ. Wir haben den Prüfungen beigewohnt und die äußeren und inneren Zustände der Anstalt kennen gelernt, und sind um so mehr verpflichtet, unsre Meinung hier auszusprechen. Es wäre uns nun leicht, die Uebelstände, unter welchen die Anstalt wirklich leidet, hier anzugeben, und die Momente hervorzuheben, welche in der-unumgänglichen und von allen Bethelligten selbst als nothwendig erkannten Reorganisation zu beachten sind. Allein wir halten hiermit für den Augenblick aus dem Grunde zurück, weil der Vorsteher der Anstalt, der sie als Erbtheil von dem sel. Professor Heindorf überkommen hat, uns versicherte, daß gegenwärtig dem Ministerium ein Statut vorliege, durch welches der Anstalt die Corporationsrechte ertheilt würden, daß nach Beseitigung einiger von dem Ministerium erhobener Bedenken die Verhandlung hierüber bereits beendet worden, so daß die landesherrliche Bestätigung jeden Tag erwartet werde. Obgleich wir es nun für richtiger gehalten hätten das qu. Statut nicht ohne den Beirath der bei der Sache betheiligten Gemeinden durch Vertreter derselben abzufaffen und höchsten Ortes vorzulegen, so kann doch ffür den Augenblick nichts weiter geschehen, als dieses Statut abzuwarten, und jede anderweitige Aeußeruug auch unsrerseits wäre überflüssig, wenn

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