Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1865)
- Date
- 1865-07-18
- Page
- Seite 441 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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ganze Volk Israel zu wälzen." Völliges Dunkel herrscht über die Stellung, welche Jesus in Jerusalem dem Volke, dem Synedrion und den Parteien gegenüber eingenommen, und die Ursachen, weshalb er von den Juden gehaßt und verfolgt worden sei, kommen nirgends klar ^zum Vorschein. Allerdings widersprachen die Eigenthümlichkeiten, mit denen er auftrat, allen Erwartungen, die im Volke von dem erhofften Messias gang und gäbe waren; die am Sabbath ausgeführten Heilungen mochten die Schammatten verletzt haben; die Reden gegen die Begüterten kränkten die Angesehenen, und die Friedfertigkeit gegen die Römer war den Zeloten zuwider. „Allein alle diese Aergerniffe gabennoch keinen Grund zur Anklage gegen ihn, und man konnte ihm deswegen nichts anhaben. Die freie Meinungsäußerung war durch die häufigen Debatten der Schulen Schammai's und Hillel's so sehr Gewohnheit geworden, daß nicht leicht Jemand wegen einer abweichenden religiösen Ansicht verfolgt wurde, vorausgesetzt, daß er nicht allgemein anerkannte Religionsgesetze übertrat oder gegen den Gottesbegriff des Judenthums verstieß.^ Das Letztere bleibt also allein übrig. Widersprechend findet Grätz, daß man erst des Verrathes Judas' durch einen Huldigungskuß bedurft habe, um denjenigen kenntlich zu machen, der im Triumphe in Jerusalem eingezogen sein und im Tempel öffentlich ' gepredigt haben soll. „Das Verhör bestand darin, daß der Gerichtshof sich vergewissern wollte, ob Jesus sich als den Sohn Gottes ausgab, wie die Zeugen ausgesagt hatten. Es klingt ganz unglaublich, daß ihm deswegen der Prozeß gemacht worden sein soll, weil er vorher verkündet hätte: Er vermöge den Tempel zu zerstören und in drei Tagen wieder aufzubauen. Eine solche Aeußerung, wenn wirklich von ihm ausgesprochen, konnte nicht Gegenstand einer Anklage sein. Die Anklage lautete vielmehr auf Gotteslästerung (Giduf, ßXaacprjiLua), ob Jesus sich als ^Gottessohn anerkannt wissen wollte." Auf die wiederholt an ihn gestellte Frage gab Jesus die bekannte Antwort. „Pilatus, vor den Jesus geführt wurde, fragte ihn nach der politischen Seite seines Auftretens, ob er als Messias sich als König der Juden ausgebe, und da Jesus darauf zweideutig erwiderte: „Du sagst es," bestätigte der Landpfleger einfach das Todesurtheil. Nur das war seines Amtes. Sagenhaft ist aber der Zug: Pilatus habe Jesus unschuldig befunden und ihn retten wollen, aber die Juden hätten auf seinen Tod bestanden. Wenn Jesus - verhöhnt wurde und die Dornenkrone als Spott auf seine messianische 'Königswürde hat tragen müssen, so ging diese Rohheit nicht von den Juden, sondern von den römischen Kriegsknechten aus, die wohl froh waren, in ihm die jüdische Nation zu verhöhnen. Bei den jüdischen Richtern hingegen herrschte so wenig leidenschaftlicher Haß gegen seine Person vor, daß man ihm, wie jedem Berurtheilten, den Becher mit Wein und Weihrauch gab, um ihn zu betäuben und seine Todesschmerzen zu mildern. Nach dem damals üblichen Strafgesetze sollte ein wegen Gotteslästerung Verurtheilter zuerst gesteinigt und dann nach dem Verscheiden an's Kreuz genagelt werden. Gewiß ist Jesus auf dieselbe Weise hingerichtet worden, aber dann war er wohl vor der Kreuzigung bereits verschieden." Grätz fügt hinzu: „Das war das Ende des Mannes, der an der sittlichen Besserung seines Volkes gearbeitet und vielleicht das Opfer eines Mißverständnisses geworden war. Sein Tod wurde die wenn auch unschuldige Veranlassung von unzähligen Leiden und mannigfachen Todesarten der Söhne seines Volkes. Millionen gebrochener Herzen und Augen haben seinen Tod noch nicht abgebüßt. Er ist der einzige Weibgeborene, von dem man ohne Uebertreibung sagen kann: er hat mit seinem Tode mehr gewirkt, als mit seinem Leben."- Einen Schritt weiter in der Kritik ging der ür. S. Hirsch, Großrabbiner von Luxemburg in der jüngsten Zeit, und wollen wir daher mit diesem unsre geschichtliche Darstellung beschließen. In den April- und Maiheften der Archives isradliles gab der genannte Autor ein Gutachten über die Frage: ob die Juden besondere Friedhöfe haben müssen? Wir haben seine Motive für die Bejahung dieser Frage im „Jüdischen Volksblatt" Nr. 18 und 20 wiedergegeben. Bei der. Erwähnung des Cruzifixes, das als Symbol auf den christlichen Gräbern gewöhnlich ist, macht nun Dr. Hirsch eine Digrefsion über unsren Gegenstands Zuerst hebt er als ein besonderes Moment hervor, daß zwar in,den Evangelien öfter von den Sekten die Rede ist, welche zur Zeit Jesu das Judenthum spalteten, findet aber, daß die Evangelisten erweisen, „daß sie niemals in der Mitte dieser Sekten gelebt, daß sie sie nur von Hörensagen kannten, nur das von ihnen wußten, was der Geschichtsschreiber Josephus sagt, den sie aber gar nicht verstanden." vi. H. führt weitläufig aus, daß Jesus in seinem Hauptprinzip, in dem Glauben an das „Himmelreich" mDbra) und dessen baldigen Eintritt und den hiermit zusammenhängenden speziellen Dogmen besonders