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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-07-11 · Heft 28 (11.7.1865) · p. Seite 430

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 28 (11.7.1865)
Date
1865-07-11
Page
Seite 430 (sequence 10)
Language
German
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480 aus' dem Nordwesten verhinderte, andererseits der Schulzwang, der allein im Stande wäre, dieses Gewölk nach und nach -zu zerstreuen, betreffs der Juden nicht eingeführt ist *Y, macht hierin eine traurigeÄusnahme. — Wie wir hören, hat dieser Tage der Gemeindevorstand , in Folge bezirksämtlicher Aufforderung, eine dies bezügliche Erklärung abgegeben, in welcher die Bewilligung eines Koscherfleisch-Aufschlages als conditio sine qua non erbeten wird. Warten wir nun den Erfolg ab. — Daß der jüdischen Masse, die man allgemein für bildungsscheu auszugeben gewohnt ist, Sinn für Höheres und Besseres , Geschmack für edlere Formen, selbst auf religiösem Gebiete innewohnt, hatten wir erst jüngst Gelegenheit, uns zu" überzeugen. Am 3. Mai beherbergten wir nämlich den Lemberger Prediger, Rabbiner Löwenstein, der zur Abhaltung einer mit einem öffentlichen Vortrage verbundenen religiösen Funktion hierher berufen wurde, in unfern Mauern. Die Gattin des allgemein geachteten Dampfmühlenbesitzers, Herrn W. Freund, starb nämlich im 45. Lebensjahre eines plötzlichen Todes, als sie eben auf der Heimreise von Preußen, um einige Stunden der Ruhe und Erholung zu genießen, hier im Kreise ihrer Verwandten und Freunden weilte. Damit die Leichenbestattung dieser sehr geehrten Frau der Außerordentlichkeit des Todesfalles, sowie der socialen Stellung der trauernden Familie angemessen sei, wich man diesmal von dem. in diesem Lande leider noch immer herrschenden Mißbrauche: die Todten so schnell als möglich der Erde zu übergeben, ab, indem ausnahmsweise bdi diesem Falle die für die Beerdigung gesetzlich bestimmte Frist eingehalten wurde. Auch wurden Anstalten getroffen, daß die liebe Unordnung, wenn auch nicht ganz vermieden — 'was unmöglich wäre —doch auf das Minimum reduzirt werde. Es wurde zu diesem Behufs eine Art von Leichenwagen — hier etwas Unerhörtes —- iwprovisirt und eine Art von Programm, festgestellt. Damit aber dieser Traueract durch entsprechende Feierlichkeit religiöse Weihe erhalte, wurde Herr Löwenstein als geistlicher Funktionär hierher berufen. Die Nachricht verbreitete sich unter der hiesi- , *) Die geehrten, aufmerksamen Leser, die sich für diese Materie interefsiren, finden Ausführlicheres - darüber AZ. d. I. 1862 No. 14 S. l65.ff. „Oesterreichischer Kaiserstaat." r Corresp. gen jüdischen Bevölkerung mit Blitzesschnelle, und die Sensation, welche die Anwesenheit' dieses ehrwürdigen Gastes allgemein erregteläßt sich schwer beschreiben.' Der Leichenzug war ein großartiger, hier noch nie^ gesehener, und der verehrte Prediger, im Ornate dem Leichenwagen folgend, kam, sprach und — siegte. Der Eindruck der mit sonorer Stimme auf dem Friedhofe vor einem unübersehbaren Auditorium, - von schönstem Maiwetter begünstigt, gehaltenen Leichenrede, war ein überwältigender, und so Mancher, der sich etwa blos aus Neugierde diesem imposanten Zuge angeschlossen und den ganzen Auftritt in heiliger Einfalt für bloßes Schaustück gehalten haben mochte, zerfloß in Thränen. Ja, man sollte es kaum glauben, obfcure.jüdische Individuen schlichen sich Tags darauf — an einem Donnerstage — in das Hotel, wo der verehrte.Gast etnlogirt war, und baten ihn flehentlich: er möchte über Samstag hier bleiben und in der Synagoge eine Predigt abhalten. Auch von sehr achtbaren Seiten ist dieselbe Bitte an den Mann. des kräftigen Wortes gerichtet worden; leider vergebens. Herr L. mochte wohl seine triftigen Gründe haben, diesem dringenden Bitten nicht zu entsprechen. . Dem sei jedoch wie ihm wolle; 'für uns genügt diese Thatsache, daraus zu resultiren: daß auch unter der niedrigste n Klasse der hiesigen jüdischen Bevölkerung ein starker Fond von ästhetischem Sinne vorhanden, und daß der rechte Mann hier am rechten Orte wäre! — . Das die Jsraelitenschaft Galiziens im Allgemeinen vom Grundbesitzrechte ausschließende Gesetz ist bekanntlich de jure noch bestehend. Es freut uns daher, konstatiren zu können, daß, wie uns bekannt, so oft Einzelne sich direct an die Gnade Sr. Majestät bittlich wenden, sie, auch ohne hiefür gesetzlich bestimmte Qualification. —- das Absolviren dieser oder jener Schulklasse — Nachweisen zu können, nur wenige Fälle ausgenommen , die Erlaubniß zum Ankäufe von beweglichen Gütern erhalten.*) Diese lästige Beschränkung *) Wir köntten es nicht unterlassen, bei dieser Gelegenheit des Verhaltens des hiesigen Magistrats dieser Angelegenheit gegenüber als Charakteristikum zu erwähnen. Usuell werden solche Gesuche auch dieser städtischen Behörde zur Meinungsabgabe vorgelegt. Nun soll es — wie Unterrichtete wissen — noch nicht Einen Fall gegeben haben, wo das Gutachten dieser Väter der Stadt eine judenfreundliche Färbung gehabt hätte! Bei

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