Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 28 (11.7.1865)
- Date
- 1865-07-11
- Page
- Seite 422 (sequence 2)
- Language
- German
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MWWW 422 aus den Widersprüchen und Verschiedenheiten der vier Berichte das Uebereinstimmende herausgelöst wird. Strauß stellt daher zuerst „das Leben Jesu im geschichtlichen Umriß," alsdann „die mythische Geschichte Jesu in ihrer Entstehung und Ausbildung" dar. Nach diesen Grundsätzen erscheint ihm hinsichtlich unseres Gegenstandes als geschichtlich Folgendes (S.284): „In der folgenden Erzählung von dem Verhör und der Verurtheilung Jesu haben sämmtliche Evangelisten die Grundzüge gemein, daß Jesus erst vor der jüdischen Obrigkeit verhört und schuldig befunden, dann vor den römischen Procurator geführt wird, der das Todesurtheil bestätigen und vollziehen lassen soll, sich aber von der Schuld des Angeklagten nicht sofort überzeugen kann, und nach wiederholten Versuchen, ihn zu retten, nur dem ungestümen Andringen der Juden nachgebend, den Befehl zu seiner Hinrichtung ertheilt. Als die Schuld Jesu vor dem jüdischen Tribunal erscheint bei den ersten beiden Evangelisten unter dem Schleier eines angeblich falschen Zeugnisses seine Aeußerung, den Tempel Gottes abbrechen und in drei Tagen wieder aufbauen zu wollen, d. h. er wurde nach dem früher Auseinandergesetzten eines Anschlags gegen das bestehende, jüdische Religionswesen beschuldigt; was allerdigs im Sinne gewaltsamer Mittel, deren Anwendung er beabsichtigt hätte, eine falsche Beschuldigung, in Betreff seiner letzten Absicht aber nicht ohne Grund war." Hierauf wird er befragt, ob er wirklich der Messias zu sein behaupte,? und daß er dies mit Hindeutung auf Ps. 110 und Dan. 7 bejaht, wird als Gotteslästerung und todeswürdiges Verbrechen be-. trachtet. Dem römischen Procurator gegenüber benützten nach der übereinstimmenden Darstellung der Evangelisten die jüdischen Obern die politische Seite, welche die Auffassung des Messias als Königs der Juden darbot, um ihm den Angeklagten als Aufwiegler des Volks gegen die römische Herrschaft darzustellen; womit sie nicht ohne „ Schwierigkeit, da Pilatus die Merkmale eines politisch, gefährlichen Menschen an Jesu nicht finden konnte, endlich durchdrangen. In allem diesem ist nichts geschichtlich Unwahrscheinliches; wenn auch nicht zu verkennen ist, daß besonders der Widerstand des Pilatus von den Evangelisten, um die Unschuld Jesu auf der einen, die verstockte Bosheit der Juden auf der andern Seite in's Licht zu setzen, mit besonderer Geflissenheit ausgeführt ist; worauf wir daher, wie auf die ganze nähere Ausführung dieser Scenen in den Evangelien, in einer, spätern Untersuchung zurückkommen werden." Wir müssen schon hier hervorheben, daß Strauß selbst für diesen geschichtlichen Extrakt keine stärkere Bezeichnung, als daß er „nichts geschichtlich Unwahrscheinliches" enthalte, hat; nicht unwahrscheinlich ist aber für einen historischen Bericht von geringer Beweiskraft. Demungeachtet muß er schon hier zugestehen, daß eine starke Parteinahme und geflissentliche Uebertreibung gegen die Juden vorwalte, was dem Wahrscheinlichen doch eine gewisse Dosis von Unwahrscheinlichkeil beisetzt. Dies thut sich denn auch ihm selbst in seinem zweiten Buche kund. Er findet hier (S. 559) das Motiv für den ganzen Bericht, daß die Verurtheilung Jesu „durch die Obrigkeiten seines eigenen Volkes, dessen messianischer Retter er werden wollte", seine Auslieferung an den römischen Procurator und seine Hinrichtung für seine „eben diesem Volke zugehörigen Anhänger" eine Vernichtung ihrer Hoffnung und ihres Glaubens sein mußte, und daß sie daher, abgesehen von der Auferstehung, die Procedur und den Tod zu „Ehrenzeichen und Stützen des Glaubens" umwandeln mußten. Darum werde behauptet, daß die Verurtheilung auf ein falsches Zeugniß hin geschehen, während Johannes dieses Zeugniß bestätigt, aber daß die Zeugen es falsch verstanden, da Jesus nicht den Tempel, sondern seinen eigenen Leib gemeint habe. Darum werde wiederholt angegeben," daß Jesus auf die Anfrage des Hohenpriesters, wie später vor Pilatus, keine Antwort gab. Darum endlich erkläre er sich auf die Frage, ob er der Messias sei, feierlich für diesen, wodurch nach christlicher Anschauung das Urtheil des Synedriums sich selbst verurtheile. Die Beschimpfungen und Mißhandlungen, die darauf folgten, sollten nur die Verwirklichung von Jesaias 50, 6 in ihrem buchstäblichen Sinne sein. Da mit der Ausbreitung des Christenthums es sich immer deutlicher zeigte, daß die Juden für dasselbe nicht zu gewinnen, die griechisch-römische Welt das eigentliche Feld für diese Ausbreitung sei, so suchte man die Hinrichtung durch den römischen Procurator so darzustellen, daß er so viel wie möglich von der Schuld freigesprochen und alle Schuld auf die Juden gewälzt wurde. Nach Strauß liegt hierin etwas ganz Unhistorisches, da Pilatus entweder von der Schuld Jesu überzeugt war oder nur den Juden dies Mal ihren Willen zu thun für vortheilhaft gehalten. That er dies und bezeugte doch öffentlich seine Ueberzeugung von der Unschuld des Angeklagten, so erklärte er sich damit öffentlich für feige und schwach, und verdiente sich dennoch den Dank der Juden nicht,