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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-07-04 · Heft 27 (4.7.1865) · p. Seite 413

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 27 (4.7.1865)
Date
1865-07-04
Page
Seite 413 (sequence 9)
Language
German
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m aus! — Was die Fortschrittsmänner am meisten entrüstet und in Verwunderung setzt, ist, daß seine Verehrer ein solches, von einem Schwärmer herrührendes Gerücht von der Realisirung seines vorgegebenen Traumes für pure Wahrheit hinnehmen, deren Bezweiflung für einen ketzerischen Ausfluß von ihnen gehalten wird. Kurz, we^ nicht hier um die Freundschaft des Rebben buhlt, wer nicht Antheil nimmt an den allsabbathlich stattfindenden Gelagen, wobei das Tanzen und Springen auf den Tischen und Bänken zur Tagesordnung gehört, dem droht die Gefahr, als Ketzer verpönt und zum „Hunde" herabgewürdigt zu werden. Hätten wir hier nicht eine Oppositionspartei, die deutsche Gemeinde, die Alles aufbietet gegen das Umsichgreifen des ObseurantismuS zu reagiren und dem intenfiven Uebel zu steuern, wir wären schon längst mit dem Banne belastet; aber Dank dem Einflüße des Fortschrittes derselben, Dank den geistreichen Predigten des Herrn vr. Kranz, die die Hebung und Beförderung der Bildung und des Fortschrittes zum Inhalte haben, stehen wir doch noch männlich aufrecht. Frankreich. Paris, 22. Juni. Der Senatsbeschluß über Algerien wurde heute auf den Tisch des hohen Hauses gelegt. Es handelt sich darin um den Personenstand und die Naturalisation in Algerien. Die Eigenschaft „Franzose" wird den mohamedanischen und israelitischen Eingeborenen ertheilt, doch bleiben sie unter ihrem besonderen Rechte, der Muselman unter seinem mohamedanischen, der Jude unter seinem persönlichen Statute, beide jedoch sind in Armee und Flofte zugelassen und zu allen Aemtern und Amtsverrichtungen befähigt. Die Eingeborenen wie die in Algerien ansässigen Ausländer, die zu allen Rechten des französischen Bürgers zugelassen werden -wollen, werden nach französischem Rechte behandelt. *)v *) Der 2. Artikel lautet: Der eingeborene Israelit ist nichts desto weniger Franzose, er fährt fort nach seinem persönlichen Statut regiert zu werden. Er kann zugelaffen werden, in der Land- und See-Armee zu dienen. Er kann zu Civil-Aemtern in Algerien ernannt werden. Er kann auf sein Verlangen zugelaffen werden zu den Rechten eines französischen Bürgers; in diesem Falle wird er nach französischem Gesetze regiert. (Die-Regierung überläßt es also jedem einzelnen Eingeborenen, sich gänzlich naturalisiren zu lassen, oder nicht, und verbindet somit Rechtswohlthat und Freiheit des Individuums.) Schwerz. Bern, 19. Juni. Endlich werden die Vorschläge officiell bekannt, mit welchen der Bunbesrath seine Botschaft an die Bundesversammlung, betreffend Die - Bundesverfassungsrevision, schließt. Sie lauten/ wie folgt: 1) Recht zur Niederlassung für die Schweizerbürger ohne Rücksicht aus ihr Glaubensbekenntniß. 2) Recht zur Niederlassung gleich allen andern Schweizerbürgern für die naturalisirten Schweizerbürger. 3) Einsetzung der niedergelassenen Schweizerbürger in das Stimmrecht in Gemeinde-Angelegenheiten überall, wo die Niedergelassenen des Cantons dasselbe genießen, und unter den gleichen Bedingungen, jedoch erst nach einem Aufenthalte in der Gemeinde von zwei Jahren. 4) Schutz der Niedergelassenen gegenüber doppelter Inanspruchnahme von Seiten des Niederlassungs- und Heimathscantons. 5) Gleichstellung der Schweizerbürger ohne Rücksicht auf: ihr Glaubensbekenntniß mit den Bürgern der Cantone, in welchen sie sich befinden, sowohl in der Gesetzgebung als im gerichtlichen Verfahren. 6) Freie Ausübung des Gottesdienstes für alle Religionsgenossenschaften, sofern solche weder in ihrem Zwecke noch in ihren Mitteln sich als rechtswidrig oder staatsgefährlich erzeigen. 7) Wahlfähigkeit aller stimmberechtigten Schweizer in den National- und Bundesrath, jedoch mit der Bestimmung, daß Geistliche aus dem geistlichen Stande austreten müssen. Großbritannien. London, 8. Juni. Das Journal: „tko Clerical,“ machte jüngst die interessante Mittheilung, daß in den letzten vierzig Jahren in den' beiden Universitäten Oxford und Cambridge nur 120 Studirende Preise in der hebräischen Sprache erworben haben. Und von diesen gelang es nur einem einzigen, die Würde eines Canonicus .zu erhalten. So wenig Werth wird also noch hier zu Lande in theologischen Kreisen auf die Kenntniß dieser ehrwürdigen Spräche - gelegt, 27

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