Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1865)
- Date
- 1865-07-04
- Page
- Seite 410 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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, :"l’Är'*\iv;'y-fSj;;:.,-.';;■;-y;:■ ^:;:-y,: Rheinland zu Paderborn einigen Raum. Wir haben es hier mit wirklich bewundrungswerthen Resultaten zu than, da bei der verhältnißmäßig äußerst geringen Unterstützung und Förderung , welche dieses von Frl. Fanny Nathan begründete Waisenhaus Lis jetzt gefunden, doch bereits 19 Waisenkinder (Knaben uud Mädchen) darin ausgenommen und körperlich wie geistig trefflich gepflegt werden. Für diese wurde im Jahre 1864 nicht mehr an Kost, Schul- und Lehrgeld und ärztlicher Behandlung als etwas über 1700 Thlr. ausgegeben, so daß auf den Kopf nicht mehr als 90 Thlr. kommt, womit ein von andern Waisenhäusern sehr abstechender, günstiger Erfolg erzielt ist, und doch läßt Wohnung und Kost nichts zu wünschen übrig. Die wesentlichen Einnahmequellen bestehen in freiwilligen Gaben, welche sich 1864 auf 1375 Thlr. belaufen, und in eingegangenen Beiträgen zur Abhaltung der Jahreszeitfeier, welche 1150 Thlr. betrugen, indem für eine Summe von 100 Thlr. für einen Verstorbenen' die Jahreszeitfeier für einige Zeit übernommen wird. Doch müssen wir zur Steuer der Wahrheit bemerken, daß für mehrere unter diesen 19 Waisenkindern von Verwandten oder Gemeinden ganz oder theilweise das Kostgeld bezahlt wurde, wodurch die. Anstalt noch eine Einnahme von 639 Thlr. hatte. Die Anstalt ist noch sehr wenig fundirt, und besitzt kaum 1200 Thlr. an Fonds, außer dem Wohnhause. Die jüdischen Bewohner der beiden Provinzen müssen daher dringend aufgefordert werden, nach beiden Seiten hin die Anstalt kräftiger zu unterstützen, wir meinen die Vermehrung der Jahresbeiträge und die Verstärkung des Fonds. Durchmustert man das Gabenverzeichniß, das dem Berichte angehängt ist, so sieht man, daß die Mehrzahl der Gemeinden noch gar nichts für dieselbe thut, und, wo ja etwas geschieht, dies noch in sehr schwachem Maße der Fall ist; nur einige wenige Gemeinden machen eine rühmliche Ausnahme. Wir glauben gern, daß der frühere Zwiespalt innerhalb des Vorstandes des Waisenhauses hierin lähmend gewirkt hat. Da aber dieser jetzt gänzlich geschwunden und das Institut seine Lebenskräftigkeit bewiesen hat, so darf man nicht zögernenergisch für diese gute Sache vorzugehen. Mögen diese Worte hierzu wesentlich beitragen helfen. Hechirrgen, im Juni. (Privatmitth.) Im Sommer vorigen Jahres brachte Ihre geschätzte Zeitung eine Correspondenz, welche die Verbesserung unseres Gottesdienstes in Anregung brächte, und war dieselbe auch vön dem beabsichtigten Erfolg, da sich kurz nach Erscheinen derselben ein Synagogen-Chor-Verein bildete, dessen active Mitglieder durch ihren Gesang den Gottesdienst derart verschönern, daß darüber bei sämmtlichen Besuchern der Synagoge nur eine Stimme der Anerkennung herrscht. Um nun dem Choralgesang durch Instrumentalbegleitung zu vervollkommnen, stellte der Vorstand genannten Vereins, mit Zustimmung des Rabbinats, an die Gemeinderepräsentanz das Ansuchen, ein Harmonium in der Synagoge aufstellen zu lassen , welcher Antrag jedoch von diesem erleuchteten Collegium verworfen wurde, trotzdem sich mehrere intelligente Mitglieder alle Mühe gaben, ihre in ihren Begriffen über wahrhafte Religiosität weit zurückgebliebenen Collegen von der Zweckmäßigkeit des Antrags zu überzeugen. Der Eine der Opponenten führte als Grund an, daß ihm durch die Aufstellung des Instruments sein „gutes Lüftchen" entzogen werde (wörtlich!), das.gerade von der Stelle einströme, wo dasselbe angebracht werden solle; der Andere hält die Anbringung eines Gießfasses für zweckmäßiger, — ein Dritter glaubt, daß durch die Anwesenheit eines christlichen Organisten er in seinem keineswegs musterhaften Benehmen gestört werden könnte, u. s. w. —, und muß daher das Projekt, das in der Gemeinde selbst vielen Beifall gefunden, einstweilen zurückbehalten werden, bis uns die Vorsehung mit einem Gemeinde-Vorstand beglückt, der mehr Sinn für einen zeitgemäßen Gottesdienst an den Tag legt, als die Majorität der Gegenwärtigen. V. Elbing, 23. Juni. Hier hat der Magistrat in Folge der Verfügung der Königl. Regierung vom 22. November und nachdem der Beschwerdeweg bei dem Ministerium für Schulangelegenheiten vergeblich betreten ist, Hrn. vr. Jacobi von dem Allste eines Mitvorstehers der höheren Töchterschule enthoben. Eine kurze Recapitulation dieser Angelegenheit, dürfte auch in weiteren Kreisen von Interesse sein. Im Juli v. I. wurde Herr vr. Jacobi von der Stadtverordneten- Versammlung zum Mitvorsteher der höheren Töchterschule gewählt und, nachdem die Wahl vom Magistrat bestätigt worden, am 1. Sept. v. I. in das Amt eingeführt. §. 59 der Städteordnung und das Reglement für den Vorstand der höheren Töchterschule schien keinen Zweifel an der Legalität der Wahl aufkommen zu lassen. Unterm 12. Oct. v. I. kam jedoch folgende Anfrage der Kgl. Regierung: