Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1865)
- Date
- 1865-06-27
- Page
- Seite 397 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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kann. Für jeden Andern aber wäre es überflüssig. — Allerdings befinden sich die vier Mitglieder des Abgeordnetenhauses, welche jüdischen Glaubens sind, auf der liberalen Seite, und nehmen in ihr keine untergeordnete. Stellung ein. Dafür hat nunmehr das Herrenhaus wieder seinen getauften Juden, Prof. vr. Leo. Ob dieser seinen Vorgänger Stahl zu ersetzen vermag, dies wollen wir seinen Freunden zu entscheiden überlassen. Seine Jungfernrede in der gedachten Sitzung war an Inhalt, Form und Vortragsweise keine glückliche. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, im Juni. (Privatmitth.) Die A. Z. d. I. hat bisher Folgendes noch nicht zur Kenntniß ihrer Leser gebracht. In einer Sitzung des Finanzausschusses des Abgeordnetenhauses interpellirte bei Gelegenheit der Votirung der Zuschüsse sür den katholischen CultuS u. s. w. der Abgeordnete Winterstein, wieso es komme, daß der jüdische Cultus von Seiten des Staates keine Unterstützung erhalte. Der Herr Staatsminister Ritter v. Schmerling erwiderte hierauf: Von Seite der Juden wurde bisher keine derartige Unterstützung beansprucht; würde der Fall eintreten, so wäre er geneigt, einen derartigen Wunschzu erfüllen. Prag, 15. Juni. (N. fr. Pp.) Die vielen Candidaten-Listen, welche behufs der heute stattgefundenen Wiederwahl des Vorstandes der israelitischen CultuSgemeinde in den hiesigen Blättern veröffentlicht wurden, haben die Aufmerksamkeit auf diese Wahl auch außerhalb der Josephstadt gelenkt. Mannigfache Nachforschungen wurden über einen in den Zeitungen veröffentlichten Protest angestellt, und nicht mit Unrecht fiel cs auf, daß die hiesige Cultus-Repräsentanz sich "von diesem Proteste, der sehr viele Unwahrheiten enthalten soll, einschüchtern ließ, daß sie die Resignation der vor vierzehn Tagen Gewählten angenommen, daß sie eine Neuwahl ausgeschrieben und daß die Organe, welche zur Ueberwachung der verschiedenen Verhältnisse in der Cultusgemeinde bestimmt find, dergleichen geschehen ließen. Bekanntlich wurden die Statuten der Cultusgemeinde von der Statthalterei bestätigt. Nach diesen Statuten, welche einzuhalten strenge Pflicht ist, können die Neugewählten nur dann als solche betrachtet werden, wenn die Verifieations-Commission ihre Wahl rechtlich anerkannt und diesen das betreffende Wahldecret darüber zugestellt wurde. Doch ohne ein solches abzuwarteu, resignirten diese auf ihre Wahl, und ohne dabei der Resignation den Passus beizusetzen, daß dies auch für den Fall zu gelten habe, wenn ihre Wahl von der Verifications -Commission unbeanstandet anerkannt würde. Nach allem , dem war der erste Wahlact noch nicht beendet, und es hätte daher die Cultus-Repräsentanz kein Recht zur Ausschreibung einer Neuwahl. Weil aber diese von den betreffenden Organen nicht verhindert wurde, so erzählte man mir heute in Kreisen, die sonst sür die jüdische Cultusgemeinde und ihre Repräsentanz kein Interesse haben, daß höheren Orts gegen diese den Statuten widersprechende Neuwahl ein Veto eingelegt werden wird, wenn eine Partei, der die Einhaltung der Statuten als eine Nothwendigkeit erscheint, keinen Protest gegen den heutigen Wahlact höheren OrtS einbringt. Großbritannien. London, 8. Juni. Unsere Leser wissen, daß wir von den Festivitäten ebenso wenig wie von den erlangten Ehren und Auszeichnungen der großen Financiers, welche unsrer Glaubensgenossenschaft angehören, in diesem Blatte zu berichten pflegen. Wenn wir heute eine Ausnahme machen, so geschieht es, weil die öffent-» lichen Blätter selbst der Sache ein allgemeines Mo-, ment betgelegt haben. Gerade darum entnehmen wir die Berichte der „Köln. Zeit." Wir können es als bekannt vorausfetzen/ daß die Correspondenten dieses Blattes stets, wenn sie Angelegenheiten der Juden besprechen, die nicht geradezu in das Gebiet der Tragik gehören, ihren Berichten stets eine gehässige Färbung beimischen, über die wir uns zwar leicht trösten können, die wir aber doch als charakteristisch hervorheben müssen. Sie lauten: ' Gestern Abend fand die Vermählung des Frl. Evelina v. Rothschild, zweiten Tochter des Barons Lionel v. Rothschild, mit ihrem Vetter Ferdinand v. Rothschild, zweitem Sohne des Herrn Anselm v. Rothschild, Chef des wiener Hauses, Statt. Die Times bringt einen ausführlichen Bericht über die Hochzeitsfeier, bei welcher ein wahrhaft fürstlicher Glanz entfaltet wurde. Unter den Hochzeitsgästen befanden sich der Herzog von Cambridge, die Herzogin von Aumale, der Graf