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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-06-27 · Heft 26 (27.6.1865) · p. Seite 395

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 26 (27.6.1865)
Date
1865-06-27
Page
Seite 395 (sequence 7)
Language
German
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395 tutenentwurf des „kurh e ssischen Ve reines zu r Unterstützung der israelitischen Lehrer- Wittwen und Waisen" versandt.. Es sind nur zwölf §§. in höchst einfacher und koncinner Fassung. Der Verein soll aus wirklichen Mitgliedern, den Lehrern, und Ehrenmitgliedern, als Nichtlehrern bestehen. Der Lehrer zahlt jährlich zwei Thaler, ein Ehrenmitglied wenigstens einen Thaler. Auch können Geschenke dem Fonds überwiesen werden. §.10 lautet: „Der Betrag der Unterstützung hängt von den Ergebnissen der Sammlungen und Beiträge ab. 3/4 sollen vertheilt und 7* dem zu gründenden Fonds zugeführt werden." — Wenn wir in diesem Unternehmen abermals die Frucht einer durch die A. Z. d. Jud. so vielfach besprochenen Idee freudig begrüßen, so können wir es nur anerkennen, daß der Entwurf nicht mehr verheißt, als der Verein wird leisten können. Soll er sich aber realisiren, so kommt es wesentlich darauf an, ob recht viele Nichtlehrer sich daran betheiligen werden. Denn Sie, Herr Redakteur, haben es bei Gelegenheit des jüdischen Lehrerunterstützungsvereins für Deutschland überklar erwiesen, daß aus den Mitteln der Lehrer selbst niemals eine wirksame Abhülfe in dieser Beziehung geschafft werden kann. Es wäre daher besonders zu wünschen, daß der zu wählende Vorstand sich alsbald auch an alle Gemeindevorstände wende,, damit diese einen angemessenen jährlichen Beitrag auf die Gelneindeetats übernehmen, weil solche am Ende doch viel sicherer und bleibender sind, als Privatleute, die gar zu bald die Beitragslust verlieren. Eines schließt ja das Andere nicht'aus. Frankfurt, 14. Juni. (Eingesendet.) In vorgeblichem Aufträge eines anonymen Comites — das zu Ehren Montesiore's eine Medaille prägen ließ, deren Erlös nach Abzug der Kosten einer Stiftung zufließen sollte, hat ein gewisser Sonneberg von hier, unter Nachnahme von fl. 10, solche an viele isr. Gemeindevorsteher. gesendet. Von auswärtigen Freunden befragt, ob der Versender hier bekannt und in Wirklichkeit mit der Versendung betraut/ oder ob dies nur eine private Geldspeculation sei, wandten wir uns an das einzige Haudlungshaus dieses Namens, von dessen Inhaber wir erfuhren, daß bereits schon mehrere Forderungen einiger Gemeindevorstände, wegen Rückzahlung der bezahlten fl. 10, an ihn, als den angeblichen Versender, gestellt worden seien; er habe daher die Anzeige an das Polizei-Amt gemacht, das auch endlich den Versender in einer Person, Namens Kraus ausjPrag, entdeckt hat, der sich aber noch den Familiennamen (Sonneberg) seiner Frau zugelegt haben wollte. Derselbe soll hierauf aus hiesiger Stadt verwiesen worden sein. Da Kraus sich nicht gerade reiche Gemeinden für seine Zusendungen aussucht, so halten wir uns verpflichtet, Obiges zur Kenntniß zu bringen, und der chrwürdige Montefiore wird es uns gewiß nicht verargen, wenn wir hiermit bewirken, daß sein glorreicher Name nicht zur unwürdigen Geldspeculation mißbraucht wird. Rheim. Preußen. Trier, im Juni. (Privatmitth.) Es wird Ihre Leser sicher interessiren, wenn wir mittheilen, daß durch die eifrigen Bemühungen des hies. Oberrabbinen Hrn. Joseph Kahn von den 49 Gemeinden seines Sprengels in 47 neue Synagogen gebaut und nach Verhältniß mit geregeltem Gottesdienste versehen worden sind. Auch Hierselbst ist dies der Fall, und der würdige Anstand, der beim Gottesdienste herrscht, erfreut und erhebt jeden Besuchenden, wozu ganz besonders auch die Vorzüglichkeit des hiesigen Cantors, Herrn Schmal, beiträgt. Aus der Neumark, im Juni. (Privatmitth.) Wenn ich meinem Artikel in No. 48 vor. Jahres bald einen zweiten, und zwar noch erfreulicheren nachzuliefern glaubte, so sind es äußere — höchst trübselige' — Umstände, die mich bis heute davon abhielten. Sie, hochgeschätzter Herr Redakteur, sind wie überall als tapferer Kämpfer für Wahrheit und Recht — auch für den Lehrer- und Cultusbeamtenstand in die Schranken getreten, haben ihm— den Gemeinden gegenüber — in väterlicher Weise das Wort geredet; letzter« ans Herz gelegt, wie dies schon im Interesse ihrer. eigenen Institute liegt — ihre Beamten nicht dem öftern Wechsel preiszugeben, sondern nach zweijähriger Probedienftzeit — ihnen ein dauerndes Engagement zu geben; aber vergeblich! — Das qu. Gesetz vom 23. Juli 1847 hat wohl so manches Heilvolle. geschaffen, als es den Gemeinden das Recht einräumte — ihre Angelegenheiten selber zu ordnen — der Staat nur die Oberaufsicht führe,

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