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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-06-27 · Heft 26 (27.6.1865) · p. Seite 390

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 26 (27.6.1865)
Date
1865-06-27
Page
Seite 390 (sequence 2)
Language
German
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nimmt man es einem Angestellten in seiner Gemeinde übel, wenn es verlautet, daß er sich um eine andere Stelleut einer grpjjerh Gemeinde, oder in einer solchen, die ihm einen veränderten Wirkungskreis oder bessere Dotirung verspricht, bewirbt, und seine Stellung wird geradezu mißlich, wenn er dann jene Stelle nicht erhält, oder Lei einer Probepredigt einen zweifelhaften Beifall erwirbt. In den nichtjüdischen Kreisen ist Beides an der Tagesordnung, und bei der ungleich größern Zahl von Stellen und Candidaten wäre, bei gleichen Vorurtheilen, der Stellenbesetzung ein unüberwindliches Hinderniß geschaffen. Auch Lei uns müssen diese ungerechtfertigten Vorurtheile schwinden. Die Gemeinden dürfen und können es nicht verübeln, wenn der Rabbiner u. s. w. bei vorkommender Gelegenheit um eine andere Stelle amLirt, und nicht glauben, daß ihnen damit, wie man zu sagen pflegt, der Stuhl vor die Thüre gestellt sei. Andrerseits können bei einer Wahl so vielfache Momente einwirken, und es kann doch nur immer Einer die Stelle erhallen, daß die Nichtwahl durchaus noch keine Aburtheilung über die Mitbewerber einschließt. Sprechen wir es offen aus: es ist nicht immer der Befähigteste und Würdigste, der die Stelle erhält, und wenn dies selbst der Fall wäre, 'können seine Mitbewerber doch noch sehr fähig und sehr würdig sein. Auch ist es ja nicht Jedem gegeben, Lei jedesmaligem Auftreten eine überwindende Wirkung hervorzurufen, und die Tüchtigkeit der Seelsorger oder des Lehrers hängt nicht blos von auffälligen Glanzseiten ab. Es sollte uns sehr freuen, wenn wir durch diese Andeutungen Etwas zur Beseitigung der gedachten Vorurtheile beitrügen. Denn das Geschick unsrer Rabbiner, Lehrer u. dgl. ist noch lange nicht so erfreulich, als daß es durch dergleichen falsche Ansichten und Empfindlichkeiten erschwert werden sollte. Kommen wir nun zur Sache, so können wir uns einfach nur dahin aussprechen, daß, mit Ausnahme ganz besonderer Fälle, nur der zweite Modus uns als der richtige und angemessene erscheint. Wir gehen sowohl von dem Gesichtspunkte der Gerechtigkeit als der Zweckmäßigkeit aus. Wenn in einer größern Gemeinde die Wahl des Rabbinen, Lehrers u. dgl. durch die Gesammtheit der Mitglieder überaus mißlich, ja für die Sache ge- .fährlich ist, und Wühlereien, Zerwürfnisse und Fehlgriffe ohne Ende zur Folge haben würde, wenn daher in der Regel die Wahl in den Händen des Vorstandes und der Vertreter (Repräsentanten) der Gemeinde liegt: so ist es um so ungerechter, wenn der Gemeinde jede indirekte Einwirkung entzogen und ihr der Cultusbeamte gegeben wird, ohne daß sie die geringste Gelegenheit gehabt hat, ihn kennen zu lernen. Dadurch, daß der Betreffende vorher in ihrer Mitte erschienen, ihr gewissermaßen vorgestellt, durch eine Predigt oder einen Vortrag bekannt geworden ist, sie sich auf diese Weise über die verschiedenen Bewerber ein Urtheil bilden konnte, dieses Urtheil sich ausspricht und auf die wählenden Vorsteher und Vertreter Einfluß übt, wird der Gerechtigkeit Genüge gethan. Wir halten es nämlich für einen großen Irrthum, wenn Vorsteher und Vertreter durch ihre Vollmacht sich berechtigt glauben, unbedingt ihrer eigenen Meinung auch bei solcher Wahl folgen zu müssen, und auf die Meinungen und Wünsche der Gemeinde Rücksicht zu nehmen, gar nicht verpflichtet wären. Es wäre dies denn doch eine Bevormundung, wie sie unsrer Zeit nicht mehr angemessen ist. Gehen die Meinungen des Publikums über die Bewerber allzu sehr auseinander, dann kommen die Wahlberechtigten schon von selbst in die Lage, mehr ihrem eigenen Urtheile zu folgen. Wo aber keine persönlichen Interessen oder extreme Grundsätze vorhanden sind, da wirkt die öffentliche Meinung selbst unbewußt auf die Wähler. Die Wahl durch Concurrenz ist also auch die allein gerechte, wahrend die Wahl einer bestimmten Persönlichkeit ohne jene mehr oder weniger einer Octroyirung gleicht. Aber auch von einer andern, allgemeinern Seite ist die Concurrenzwahl der Gerechtigkeit entsprechender. Es ist bei einer solchen sehr oft der Fall, daß bis jetzt verborgene, unbekannte, sehr bedeutende Kräfte zum Vorschein kommen, die dem größern Wirkungskreise gänzlich oder auf lange Zeit verloren gingen, wenn die Gelegenheit der Concurrenz sie nicht an das Tageslicht brächte. Es wird daher durch die regelmäßig angestellten Coneurrenzwahlen den bei uns vorhandenen Kräften ein größerer Spielraum eröffnet. Es haben die Jüngeren dadurch Gelegenheit, vor einem andern und größern Publikum aufzutreten, was eine große Bildungskraft hat, und die Gemeinden selbst hören dadurch verschiedenartig begabte Männer und bilden sich dadurch selbst. Und hierin liegt auch die Zweckmäßigkeit. Der notorischen Capacitäten giebt es nur immer wenige, und sie sind auch meist vorgerückten Alters. Es ist meist rein zufällig; daß ein oder zwei Männer einer Gemeinde näher getreten sind, und es liegt dann eine Beschränktheit Wut, diese allein auf die Wahl zu stellen. In der Regel wird hierdurch den

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