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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-06-27 · Heft 26 (27.6.1865) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 26 (27.6.1865)
Date
1865-06-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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SS. Jahrgang. A J \ g e e t 1t c ' «^ 28. unparteiisches Organ firr alles jüdische Interesse. HerauSgegeb en vo n , Rabbiner Nr. Ludwig PWiPPfou in Bonn. Leipzig, den 27. Juni 1865. v Diese Zeitung erscheint «öchcntüch einmal, Dienstags, in 1'/» dis 2-Bogen. Preis des Jahrgangs 8 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 22 7r Ngr.- Inserate werden mit 1 7» Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Beilagegebühren betragen für 1 Bogen 4 Thlr., für 7* Bogen 3 Thlr., für 7« Bogen 2 Thlr. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs - Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt- > 7 Expedition für beide Letztere hat sich daS Königl. Sachs. Haupt-ZeitungS-Bureau hier unterzogen. n : : Inhalt. Leitende Artikelr Die Berufung ru vakanten Gemeindebeämtenstellen. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Aus Bayern, Cassel,; Frankfurt. Preußen: Trier, ÄuS der Neumark, Landes- . berg, Berlin. Oesterrei chischer Kaiserstaat: Wien, Prag. Großbritannien: London. Bonn, 11. Juni. Die Berufung M vakanten Gememdebeamtenflellen. Die jüngsten Vakanzen an einigen größern Gemeinden haben die Frage über den angemessensten Modus, der bei Besetzung erledigter Gemeindestellen zu befolgen wäre, wieder einmal veranlaßt. Es. versteht sich , daß hierbei nur von den geistlichen und Lehrstellen die Rede sein kann, da die Vorstände und Vertreter der Gemeinden durch die Wahl aus dem Schoße derselben creirt werden. Die Ansichten gingen dahin auseinander, daß die Einen die Besetzung durch Berufung notorischer Eapacitäten, die Andern durch Concursausschreiben, Bewerbung, Probevorträge und schließliche Wahl vorziehen. .Beide Arten haben ihre Mißstände im Gefolge. Bei der ersten kann allzu Reicht einseitig verfahren, Nepotismus geübt und ein Fehlgriff begangen werden, der um; so gefährlicher ist, als die Anstellung bei den größern Gemeinden entweder überhaupt definitiv, oder, wenn nicht, es doch sehr mißlich ist, einen im Amte stehenden Mann, ohne daß er sich wirklich vergangen hätte, zu entfernen. Bei der andern Wahlakt findet man die „Jagd nach dem Amte" unangenehm, den Probepredigten sagt man nach, daß nicht allzuviel auf sie zu geben, da. die . Folge nicht immer diesem Anfang entspreche, und endlich sind dadurch Spaltung und Parteinahme leicht' veranlaßt. Eine genauere Erörterung wird daher nicht überflüssig sein, bei welcher wir allerdings vorauszuschicken, haben, daß „keine Regel ohne Ausnahme gilt", da besondere Umstände in einem einzelnen Vorkommniß ein anderes Verfahren , rathsam machen können. Hat z. B. eine Gemeinde Gelegenheit gehabt, einen Mann genauer kennen, lieben und ehren zu lernen, und will nun diesen ohne. Weiteres berufen haben, so sieht.man nicht ab, warum dies nicht , geschehen solle. Ja, in einem solchen entschiedenen Falle-halten wir es für ein Unrecht, , andere Männer zur Concurrenz.aufzufordern und zu veranlassen, da doch von vornherein für sie keine Chancen vorhanden sind. Aber noch einige andere Bemerkungen gestatte man uns zuvor. Das Gemeindewesen , und in ihm die Stellung der Rabbiner, Prediger, Lehrer, Can» toren, wie es sich in unsrer Zeit neu gestaltet, ist eben, noch jung und in der Consolidirung begriffe». Mas Wunder daher, daß es noch Unregelmäßigkeiten, und Vorurtheile ziebt, die erst überwunden werden müssen. So Leitende Artikel.

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