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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-06-20 · Heft 25 (20.6.1865) · p. Seite 382

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 25 (20.6.1865)
Date
1865-06-20
Page
Seite 382 (sequence 10)
Language
German
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382 Montaner Seite so häufig geschürte Judenhaß führe, ' zeigen zwei Thatsachen, die unlängst in unserer Nähe vorgekömmen sind. Eine junge Dame aus Dannenberg, welche sich seit einiger Zeit in Hermansburg, wo der bekannte Hyperorthodoxe Pastor Harms wirkt, aufhälthatte ihr väterliches Erbe an einen Juden verkauft, empfand aber nachträglich darüber Gewissensbisse und machte, um diesen zu entgehen, jüngst der Frau des Käufers den inständigen, zu ihrem Leidwesen jedoch vergeblichen Vorschlag, sammt dem Manne doch zum Christenthume überzutreten. — Bei einem in der Nähe von Göttingen wohnenden jüdischen Kaufmanne wurden seit längerer Zeit mehrere Diebstähle verübt und endlich die Frau eines Dachdeckers als Diebin ermittelt. Dieselbe gab zu ihrer Vertheidigung vor Gericht an, daß ihr Mann sie zum Diebstahl verleitet und ihr vorgestellt habe, wenn man einem Juden etwas nehme, so verdiene man einen Gotteslohn, die Juden seien immer garstig gegen die Christen und verdienten, daß sie ebenfalls angeführt würden, sie solle daher die Gelegenheit wahrnehmen, wo sie etwas kriegen könne. Die Beobachtung und praktische Anwendung dieser Grundsätze hat-für die Diebin eine längere Arbeits- .hausstrase zur Folge gehabt. Die Zeitung für Norddeutschland berichtete unlängst, daß die israelitische Gemeinde zu Wanfried in Kurhessen noch jetzt dem dortigen protestantischen Pfarrer jährlich einen silbernen Löffel zu liefern verpflichtet sei, wie sie bis 1807 dasselbe Präsent dem Justizbeamten wie dem Verwaltungsbeamten zu machen gehalten war. In Folge einer an die.kurhessische Ständeversammlung gerichteten Petition habe dieselbe der Regierung empfohlen, den Wegfall jenes unfreiwilligen Geschenkes an den Pastor zu veranlassen. Aber auch in unserem Lande ist eine israelitische Gemeinde nun . schon seit fast zwei Jahrhunderten gezwungen, eine auf einem gleich seltsamen „Rechte" beruhende Abgabe zu entrichten, und haben wir die Ueberzeugung, daß, wenn dieselbe bei unserer humanen Regierung oder der Ständeversammlung die geeigneten Schritte thun würde, diese Abgabe sicher ebenfalls aufhören würde. Die jüdische Gemeinde zu Goslar muß nämlich bis auf den heutigen Tag dem dortigen christlichen Waisenhause, jährlich 10 Thlr. entrichten, nachdem sie demselben am 23. Oktober 1823 auf Verlangen des Magistrats eine Schuldurkunde über die fragliche Abgabe au,sgestellt und in derselben die Synagoge und den jüdi-. scheu Begrabnißplatz zur Hypothek gesetzt hat. Mit jener Abgabe hat es aber nach den von dem vr. Wiener theils aus den in dem städtischen Archive in Goslar befindlichen Urkunden, theils aus den in dem dortigen alten israelitischen Gemeindebuche enthaltenen Bemerkungen ermittelten Thatsachen folgende Bewandtniß. Am 11. Juni 1670 würde den Juden zu Goslar während der dortigen Unruhen trotz der vom Rathe ihnen ertheilten Privilegien auf'Andringen der Gilden und in Folge von Verläumdungen von Seiten der Geistlichkeit die Synagoge plötzlich geschlossen und der öffentliche Gottesdienst untersagt, und erst im Jahre 1693 wurde ihnen nach vorangegangener Jntercession von Seiten des Kaisers Leopold die Synagoge unter gewissen Bedingungen wiederum zurückgegeben, unter denen eine darin bestand, daß'sie sich damals zu einer jährlichen Abgabe von 6 Thlr. an das seit 1808 aufgehobene Tafelamt und später zur Zahlung eines Kapitals von 200 Thlr. Gold für die dortigen Armen und Waisen, ukid zwar die eine Hälfte binnen vier Wochen und die andere nach einem Jahre, verpflichten mußten. Da aber die damalige Gemeinde nicht in der Lage war, diese für sie sehr erhebliche'Summe aufzubringen, so mußte sie für jene 200 Thlr. jährlich 10 Thlr. Gold an Zinsen entrichten, welche im Jahre 1823 aus 10 Thlr. Conv.-Münze ermäßigt wurden. Zu dieser Abgabe ist sie, wie bemerkt, noch jetzt verpflichtet. Es wäre aber wohl an der Zeit, daß die Gemeinde die geeigneten Mittel anwendete, um sich von dieser nur in der Intoleranz früherer Jahrhunderte wurzelnden Abgabe endlich zu befreien. Oesterretchischer Kaiserstaat. Graz lSteiermark), 28. Mai. („Wanderer..") Die Frage über die Ansässigmachung von Israeliten in Steiermark, welche durch alte aus dem sechszehnten Jahrhundert datirende Verträge zwischen Landschaft und Staatsregierung de jure verboten ist, scheint sich je^t de facto ohne aufregende Debatten und Verhandlungen zu lösen. Es haben sich nämlich im Lause der letzten Jahre ziemlich viele Israeliten in verschiedenen Orten der Steiermark niedergelassen, und in den jüug- ' ffcen Tagen haben die in Graz wohnenden mosaischen Glaubensgenossen ein anständiges Lokal gemiethet, welches zu einer kleinen Synagoge umgestaltet wird, um

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