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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-06-20 · Heft 25 (20.6.1865) · p. Seite 381

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 25 (20.6.1865)
Date
1865-06-20
Page
Seite 381 (sequence 9)
Language
German
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381 Dressen des Judenthums nehmen , die Nothwendigkeit erkannt, durch von Zeit zu Zeit erfolgendes persönliches Zusammen treten sich in freien Besprechungen über wissenschaftliche und allgemeine Fragen des Judenthmus zu verständigen. Sie haben als Ort und Zeit der nächsten Zusammenkunft Frankfurt a. M. den 12. Juli festgestellt. Sie glauben sich der Erwartung hingeben zu dürfen, daß das von ihnen gefühlte Bedürfniß recht weil nicht blos unter Rabbinern, sondern überhaupt unter allen ernsten Freunden des Judenthums, zumal unter Gemeinde-Vorstehern tief empfunden wird, und richten daher die Bitte an einen Jeden, der-eine lebendigere Anregung in der gegenwärtigen Lage des Judenthums für nöthig erkennt, sich an dieser Zusammenkunft zu betheiligen. Erwünscht wäre es, wenn Anmeldungen vorher bei dem Unterzeichneten erfolgten, und werden diejenigen, welche bestimmte Fragen zur Erörterung bringen wollen, ersucht, davon baldigst die Anzeige an den Unterzeichneten gelangen zu lassen. vr. Abraham Geiger, Rabbiner. Hannover, 5. Juni. (Privatmitth.) In der gegenwärtig hier tagenden Ständeversammlung stellte unser berühmter Abgeordneter, Generalshndikus von Bennigsen, in der zweiten Kammer einen Antrag auf Revision der Verfassung namentlich in Rücksicht aus die durch die Verordnung vom Jahre 1855 bewirkte Zusammensetzung der Ständeversammlung, durch welche die durch die Verfassung gewährleistete Gleichstellung der Confessionen verletzt werde, indem nicht nur die Juden ausgeschlossen seien, was freilich bis jetzt in unserem Lande wenig Unzuträglichkeiten herbeigeführt hätte, sondern auch gute Christen, wie z. B. die Mennoniten. Da sich aber beide Kammern zu -einem gemeinsamen die Revision der Verfassung betreffenden Beschlüsse nicht vereinigen konnten, so brachte eine jede derselben ihre auf diese Angelegenheit gerichtete Vorstellung einzeln an die Regierung, und während die erste Kammer in ihrem Vortrage die vermißte Gleichstellung der Confessionen gar nicht berührte, sprach es die zweite Kammer unumwunden aus, daß sie auch eine Revision der das Religionsbekenntmß der Mitglieder der Ständeversammlung betreffenden Bestimmungen wünsche. Bor' einigen Tagen , am Wiegenfeste unseres Königs, wurde der verdienstvolle vr. meä. Meyenberg hierselbst zum Sanitätsrathe ernannt. An demselben Tage übergab auch der erst kürzlich von dem Könige von Preußen mit dem Kronenorden decorirte Obercommerzrath Simon Hierselbst die auf seine Kosten hergerichteten Promenaden und Anlagen nebst einer reizenden Fontaine seiner Vaterstadt, wofür ihm der Dank der gesammten Bürgerschaft zu Theil wurde. Möchte es dem genannten Herrn nun auch gefallen, nachdem er durch Errichtung einer Privatshnagoge und durch Gründung eines Waisenhauses für jüdische Knaben von den drei Säulen, auf denen einem alten Ausspruche zufolge die Welt beruht, für zwei, nämlich für den Gottesdienst und die Wohlthätigkeit, so trefflich gesorgt hat, seine reichen Mittel auch der dritten und wichtigsten, nämlich der jüdischen Wissenschaft, zu Gute kommen zu lassen und dadurch auch auf dem Boden des Geistes ein Gebäude zu errichten, das von seinem segensreichen Wirken noch der spätesten Nachwelt Zeugniß gebe. Herr Landrabbiner vr. Meyer hat kürzlich an die Vorsteher der Gemeinden seines Sprengels ein -Circularschreiben erlassen, in welchem er denselben eröffnete, daß das königl. Ministerium des Innern behufs der Erwägung, ob und wie weit eine Erhöhung der dermaligen Budgetposition zur Befördernng des jüdischen Synagogen- und Schulwesens, welche sich auf 2500 Thlr. jährlich beläuft, zu erwirken sei, eine thunlichst vollständige und genaue Uebersicht der bisher aufgebrachten Synagogen-, Schul- und Armenlasten zu erhalten wünsche. Es möchten daher die Vorsteher die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder und den Betrag der wirklich aufgebrachten, bez. ausgegebenen Synagogen-, Schul- und Armenlasten genau angeben. Der genannte Landrabbiner benutzte zugleich jene Gelegenheit zur Anregung einer dringend nöthigen Anstalt, die zwar zunächst in der Mitte der Gemeinden selbst opferwillige Förderung finden müsse, aber sicher auch der Beihilfe der königl. Regierung nicht entbehren werde, nämlich einer jüdischen Lehrer-, Wittwen-und Waisenkasse für das Königreich Hannover. Behufs der Ermittlung des Bedürfnisses und der erforderlichen Mittel wird gewünscht, daß die Lehrer über ihr Alter, wie über das ihrer Frauen, über die Zahl ihrer unversorgten Kinder und endlich über die Höhe ihrer Gesammteinnahme inclusive ihrer regelmäßigen Sporteln Auskunft ertheilen möchten. Zu welchen irrigen Anschauungen der von Ultra-

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