Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1865)
- Date
- 1865-06-13
- Page
- Seite 364 (sequence 8)
- Language
- German
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Versammlungen berufen,, und da, dieses abgeschlagen wurde, hat,.der Vorstand andie Regierung appellirt. Da die Entscheidung der Behörde, auch in anderer Beziehung-von Interesse sein möchte, werden wir zur Zeit das Resultat mittheilen. Bonn, 30. Mai. (Privatmitth.) UeLex den in voriger Nummer erwähnten Vorfall in Sonnenburg erhalten wir folgende.zwei.Correspondenzen. -- Sonnenburg, 28. Mai. Die seit einiger Zeit in dem hiesigen St. Johanniter-Ordens-Krankenhause befindliche, bisher im jüdischen Glauben erzogene,-zehnjährige Hulda Treuherz aus Schermeisel ist, entgegen der Bestimmung, des § 83, Zit. 2, Th. II. A. L.-R.^ wonach Kinder unter 14 Jahren selbst nicht mit Ge- ' ehmigung ihrer Eltern zur . Annahme eines anderen Glaubens zugelassen werden sollen, am 16. Mai c. durch den hiesigen Prediger Bartusch christlich getauft worden, trotzdem die hiesigen jüdischen Cultusbeamten Sieburg und Donn, welche dem Taufacte beizuwohnen Gelegenheit hatten , gegendiese Handlung feierlichst protestirt haben. Als am 16. Mai c. die Mutter ihr Kind aus dem - Krankenhause sortnehmen wollte, wurde ihr ein ärztliches Attest entgegengehalten, wonach die Hulda Treuherz soschwach und hinfällig war; daß deren Transport nicht mehr möglich sei. Die von dem Prediger Bartusch zu der Mutter des Kindes und den Cultusbeamten Sieburg undDonn ausgesprochene Absicht, „unter keinen Umständen gestatten zu wollen, daß das Kind anders als auf christlichem Kirchhofe beerdigt würde" und die hieraus abzuleitende Befürchtung, daß auch die Herausgabe der Leiche des Kindes, falls es stürbe, verweigert werden würde, ist durch die K. Regierung zu Frankfurt -a.' d. O. vereitelt, resp. - gehoben. Diese Behörde, welche aus Anrufen der Mutter von dem K. Kreisgericht zu Zielenzig mit Entscheidungdieser Angelegenheit betraut wurde, hat in richtiger. Würdigung der Verhältnisse die Herausgabe der Leiche des Kindes, welches inzwischen am 23. Mai gestorben ist, angeordnet, diese Herausgabe ist erfolgt und das- Kind in Schermeisel auf jüdischem Kirchhofe beerdigt worden. Daß dieser Vorfall und die begleitenden Umstände' hierorts, auch bei der christlichen BevÄkerung, eine große Sensation e^t haben, darf wohl nicht erst versichert werden. Arankfurta.d.; Oder, 28.-; Mai. Einejüdische Wittwe zu Schermeise'l (Kreis - Sternberg) .brachte es vor etwa.2 ^2 Jahren durchs eigenes Petitioniren; und Verwendungen. Anderer —dahin -r daß: \ 'ihre 7‘/2 jährige kranke Tochter ins Hospital des Johannitern Ordens zu S o.n neu bürg .ausgenommen wurde. Das. Mädchen befand sich fortwährend in ärztlicher Behandlung, ohne daß-jedoch das. Uebel, woran .es litt, kurirt werden konnte. Vielmehr verschlimmerte' sich dasselbe immer mehr und in neuester Zeit in so hohem Grade,; daß jede Stunde die gänzliche Auflösung-zu befürchten war. In diesem Zustande nun ist das arme Kind am 15,' d. M. durch den, Geistlichen. des Krankenhauses, Herrn PredigerB., zur Christin getauft worden. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Sonnenburg hatte kurz vorher erst erfahren, was . geschehen werde, und sich beeilt, seine zwei Cultusbeamten ins Krankenhaus zu schicken, um durch deren Mund gegen die gewaltsame Taufe des jüdischen Mädchens; Einspruch;zw erheben. . Wie - abtzr^; die. beiden Herren an. Ort und, Stelle ankamen;' hatte , der Akt eben begonnen. Sie unterbrachen denselben, indem sie sich - ihres; Auftrages entledigten, resp. gegen die vorzunehmende Mause Namens ihrer Gemeinde p rot e st ir t en. Indessen,; es war vergebens. Sie wurden' nicht gehört und mit den feierlichen Ceremonien fortgefahren.. Das Mädchen ward getauft. — Vom gedachten Vorstand benachrichtigt, kamen am andern Tage Mütter und Bormund des Kindes nach. Sonnenburg und verlangten von der Krankenhaus-Verwaltung; das letztere/ausgeliefert. Umsonst. Statt aller Antwort erhalten sie ein ärztliches Attest,, welches besagt, daß das kranke Kindin4ransportabet.--^;;Die Betheiligten wenden sich nun, mm; Abhülfe -bittend, an das- Vormundschastsgericht zu Zielenzig, dieses berichtet den Vorfall an die K. Regierung zu Frankfurt a. d. O;, und^ letztere verfügt sofort, daß - die Taufe null und nichtig, und daß düs Kind den Seinen Lurückgegeben wiirde. — Das Kind ward hierauf seiner Mutter ausgeliefert, doch — wie wir nachträglich erfuhren —; nicht mehr als lebendiges Wesen, Es war bereits verschieden. —. . , :; . - Wir haben Ihnen; das Faktum berichtet ganz so, wie es; uns von entschiedenglaubwürdiger Seite war; mitgetheilt worden. Aus derselben - Quelle haben wir aber auch erfahren — und können os nicht unerwähnt lassen,. — daß das ..Benehmen , der. hiesigen K. Regie-