Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 22 (30.5.1865)
- Date
- 1865-05-30
- Page
- Seite 333 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226473-3226496--23068-3250356- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
geben also mit klaren Worten an, daß das Volk selbst Jesus so verstehen mußte und verstanden hat, daß dem Volke dies als eine höchste Gotteslästerung erschien, worauf das Gesetz den Tod gestellt. In. politischer Beziehung fährt Salvador fort, mußten die Reden Jesu große Uneinigkeiten im Volke veranlaffen, und die Furcht bewirken, daß die Römer deshalb Land und Leute bedrücken würden, ja daß das ganze Volk zu Grunde gehen müßte (Johannes 11, 47—50.). Der Senat versammelte stch daher, jedoch nur um zu berathen, und zwar öffentlich, ob Jesus vorgeführt werden solle. Als dies geschehen, werden Zeugen befragt, und diese berichten eine Rede Jesu, welche Johannes selbst für wahr erklärt (Joh. 2, 19.). Nun wird der Angeschuldigte verhört, und Matth. 26, 63 ff. sagt der Hohepriester: „Ich beschwöre dich bei dem lebendigen Gott, daß du uns sagest, ob du der Christus bist, der Sohn Gottes! Jesus spricht zu ihm: „Du sagst es. Aber ich sage euch: Von nun an werdet ihr den Menschen-Sohn sehen sitzen zur Rechten der Majestät, und kommen auf den Wolken des Himmels." Alsdann zerriß der Hohepriester sein Gewand und sagte: „Er hat gelästert: was haben wir noch Zeugen nöchig? siehe, nun habt ihr seine Lästerung gehöret? — Man schreitet zur Berathung, und der Senat entschied nach 5 Mos. 13, 6. 3 Mos. 24, 16. Pilatus appellirt an das Volk, aber dieses bestätigt das Urtheil seines Senates. Salvador geht noch das Verfahren im Einzelnen durch, und findet es überall dem Gesetze gemäß, während die eigentlichen Mißhandlungen nicht von den Juden, sondern von den Römern verübt wurden. Diese Auseinandersetzung Salvadors erregte bedeutendes Aufsehen, und in Frankreich wie Deutschland erschienen vielfache Schriften dagegen und dafür. Besonders trat der bekannte Dupin 1’aine mit einer Widerlegung auf, welche beweisen sollte, daß der ganze Prozeß nur ein Werk des blindesten Hasses, der Gewaltthätigkeit und Treulosigkeit gewesen. Allein seine Beweisgründe waren so schwach, seine Voraussetzungen so augenfällig, seine Citate so mangelhaft und bisweilen sogar nach Advokatenart verstümmelt, daß diese Gegenschrift ohne großen. Eindruck blieb.*) — Das Resultat der Unter¬ *) Die Schrift Dupins ist in der angeführten Uebersetzung Salvadors Bd. H S. 327 ff. übersetzt, und die Unhaltbarkeit der meisten Angaben schon vom Uebersetzer in den Noten nachgewiesen. suchung vom bezeichnten Standpunkte aus, wie es sich in Deutschland feststellte, kann man aus zwei Schriftstellern entnehmen. Von christlicher Seite stellt Win er im „Biblischen Realwörterbuch" (3. Auflage, Leipzig 1847) die Ansicht Salvadors dar und fährt fort: „So weit kann es scheinen, daß Alles in der Ordnung ist. Auch war das Zeugenverhör nicht ein ungründliches M. 26,60., und was die Zeugen aussagten, hatte Jesus wirklich gesprochen Joh. 2, 19. Daß Jesus aber nicht der Messias sein könne, wurde von den Shnedristen auf Grund ihrer christologischen Ansichten vorausgesetzt, woraus ein direkter Vorwurf für sie nicht erwächst. Genauere Erkundigungen nach der Lehre und dem Thun Jesu hätten sie allerdings von dem Wahne, Jesus fei Gotteslästerer, abbringen und vielleicht zur Berichtigung ihrer Messiaserwartungen führen können. Hier liegt für uns ein Punkt vor, von dem aus sie als Richter Tadel verdienen." Dann schließt er: „So ist also weniger die Verurtheilung selbst als dies zu tadeln, daß sich der hohe Gerichtshof, wie es seiner würdig gewesen wäre, nicht besser über den Angeklagten instruirt hatte." — So sehr wir schon damit zufrieden sein könnten, daß der gelehrte christliche Theologe den alten Verdammungsruf über die Juden zu einem bloßen „Tadel" abschwächt— und Winer thut dies wahrlich nicht aus Vorliebe für die Juden — so erscheint doch auch dieser Tadel ungerechtfertigt, denn nach den oben angeführten klaren Stellen verurtheilte der Senat nicht wegen der Behauptung, der Messias zu sein, sondern wegen der zugestandenen, dem ganzen jüdischen Begriffe von der Einheit und Unkörperlichkeit^Gottes widersprechenden Lehre von der Göttlichkeit Jesu. Von jüdischer Seite ist es Saalschutz in seinem „Mosaischen Recht" (2. Auflage, Berlin 1853.) Th. II. S. 623, welcher den Gesichtspunkt Salvadors zu befestigen suchte. Er wiederholt in der Kürze die Beweisführung seines Vorgängers, und führt nur den zweiten Anklagepunkt, den politischen nämlich, weiter aus. Er sagt: „Die wirkliche, an ihm vollzogene Salbung durch eine Frau heißt Jesus selber gut, Matth. 26, 7—16. Der feierliche Einzug in Jerusalem hängt hiermit zusammen. Biel Volk kommt ihm mit Zweigen entgegen und die Jünger rufen ihn aus als Sohn Davids, als König, wobei Jesus in den Tempel ziehet, die Wechseltische umwirft und die Verkäufer hinausjagt, die hier Tauben und andere Opferthiere feil boten (wie auch an den späteren christlichen Kirchen gleiche Bedürfnisse der