Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1865)
- Date
- 1865-05-09
- Page
- Seite 293 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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2i>8 len ausmachen, also kaum l^/s Vo. der. Totaleinwohnerzahl: Auch steht , der baltische Jude im großen Ganzen aE einer » verhältnismäßig höheren Bildungstufe als der große Theil seiner Glaubensbrüder im übrigen Rußland und Polen." Cie Redaction der. „Galt. Monatsschr." theilt aber aus einer Zuschrift noch.Folgendes mit: „Vor eininiger Zeit wurden wir durch drei bald auf einander folgende Befehle der Gouvernementsregierung erschreckt. Es sollte Jeder, der einen Juden auch nur eine Nacht uuter seinem Dache beherberge, mit 10 Rub. gestraft, bei länger gestattetem Aufenthalte und im Wiederholungsfälle dem Kriminälgerichte übergeben werden, und zugleich wurden die Gutsverwaltungen verpflichtet, jeden aufgegriffenen Juden sofort mit seiner Baarschast und Habe an das Ordnuugsgericht einzusenden. „Daß Juden zu dulden verboten sei, wußte man schon längst; indeß niemand war da, es. zu hindern, und man hatte sich an die. Nichtbeachtung dieses. Gesetzes gewöhnt. Die erwähnten Befehle schienen sehr ernst gemeint, da sogar ausdrücklich gesagt war, daß sie den Gemeindegerichten mitzutheilen seien und diese ihrerseits über die Ausführung zu wachen hätten. Anfangs wurde man also wirklich schem gemacht, uud auch auf die Juden schien diese Maßregel Eindruck zu machen: eine Weilo-über zeigten sie sich in Livland nicht. Dennoch wurden solche Juden,'die als Brennereipächter oder in andern Functionen auf den Gütern angestellt waren, nicht entlassen: den betreffenden Gutsverwaltungen muß die angedrohte Strafe weniger, nachtheilig erschienen sein als die Entfernung ihrer Juden. Das Beispiel aber wirkte auch auf die andern Gutsverwaltungen und Haushaltungen: alle lernten bald ihr Gewissen beschwichtigen. Ich selbst entschloß mich nach einiger Ueberwindung einen jüdischen Schneider wieder ins Haus zu nehmen. In wenigen Wochen strichen die Juden wieder als Krämer, Händler und Handwerker unbekümmert durch das Land und sind bis heute ungestört in ihrem Treiben. (Und alles das in einer dejenigen Provinzen unseres Reiches, deren Bewohner sich doch sonst. vermöge ihrer nicht „breiten" Natur als stricte Ersüller des Gesetzes sowie als Steuerzahler ohne Rückstand auszuzeichnen, pflegen. D. Red.) Freilich muß es sich mancher Jude dafür gefallen lassen, von dem ersten heften Schurken seines Eigenthums beraubt zu werden > welches aber nicht an .das Ordnungsgericht gelangt; denn, da er überhaupt ungesetzlicher» Weise da ist, so steht -ihmkein Klagerecht zu. -Wie demoralisirend aber dieser ganze Zustand auf» die- Bevölkerung der Provinzeinwirken muß, ist einleuchtend genug.;- „Es ist nicht zu leugnen, daß der hier zu Tage tretende Mangel an Autorität zum Theil in der für die Gegenwart nicht.mehr ausreichenden Organisation unserer ländlichen Behörden begründet ist, da die livländischen Gutsbesitzer nicht. mehr.., den Beruf fühlen, die Polizeimeisier in ihren Gemeinden ' zu spielen und die Gemeindegerichte, an Abhängigkeit gewöhnt, ohne has. Eingreifen des Gutsherrn lässig zu sein pflegen, Kirchspielsgericht und Ordnuugsgericht aber sich auf die beiden vorerwähnten Instanzen zu verlassen gezwungen sind. Ebenso wenig, ist aber andererseits zu übersehen, daß die absolute. Ausschließung der Juden von dem livländischen Boden schon darum eine schwer ausführbare Ordnung ist, weil die damit betrauten Behörden weniger gegen die Juden selbst als gegen die ganze christliche Bevölkerung , welche die Juden nicht entbehren mag, zu kämpfen haben. Und unentbehrlich, sind sie uns in der That, wenigstens in den von Städten. entfernteren Gegenden. Sie füllen eine Lücke in der Reihe der ordentlichen und berechtigten Gewerbe aus, die sonst empfindlich genug wäre. Große und kleine Wirthschaften bedürfen ihrer; denn wer machte sonst den Korn- und Viehhandel so bequem? wer trüge alle die Kram- und Zeugwaaren ins Haus? wer arbeite als Schneider, Zimmermaler, Klempner und Glaser? Ein bedürfnißloses Leben, wie es der Jude --führt und wie es bei dem Herumziehen von Haus zu Haus geführt werden muß, ist Deutschen und Letten unmöglich. Wollte man: dieser wandernden Gewerbsleute entbehren,, so müßten die Städte bei uns dichter gesäet sein. Sie sind uns Bewohnern des flachen Landes so nöthig, daß wir auch schon für -die jetzige, gesetzwidrige Duldung der Juden dankbar sein müssen, indem wir immerhin anerkennen, daß eine »gesetzlich geregelte : Zulassung derselben noch viel dankenswerter sein würde. Am heilsamsten freilich würde eine solche wirklich durchführbare gesetzliche Ordnung für die Juden selbst sein; denn müßten sie nicht allmählig zu andern Menschen werden, wenn sie ein Recht im Lande hätten- und sich unter Gesetz und Zucht gestellt wüßten, statt wie jetzt,.dem Muthwillen und der Bösheit-preisgegeben , umherzuschleichen? Durch die Strenge der Verbote: wird dieses zähe und berechnende Volk nicht 19 **