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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-05-09 · Heft 19 (9.5.1865) · p. Seite 292

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 19 (9.5.1865)
Date
1865-05-09
Page
Seite 292 (sequence 10)
Language
German
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in Livland; Riga nicht ausgenommen, in allen. Beziehungen-eine'Huckänitat'herrscht/ die 'in vielen' Kreisenin Kurland Noch leider fehltein BliÄ auf die letzten Landtagsverhandlungen in Beziehung zu dem Bürger, Städte und Bauer rechtfertigt diese Behauptung. Selbst in commercieller und gesellschaftlicher Beziehungsei es in Klubs, Gesangvereinen-oder Privatzirkeln für anständige Fremde oder Einheimische nimmt'man gegen Juden nichts Anstoßendes wahr, daher eine gewisse Harmonie stattfindet und eine Annäherung bewirkbar wird, und Beamte die von dort kommen und in Kurland Stellung nehmenbleiben liberal und nehmen nicht so leicht den Kastengeist in -sich auf; auch die Härten-des Gesetzes gegen die Juden,' haben die öffentliche Mißbilligung erfahren, so daß sie in' neuerer Zeit schwächer gehandhabt worden, und voraussichtlich in einem zu erwartenden allgemeinen^ Reichsgesetz zu Gunsten der Juden sich aufblähen werden.' Sind'alle guten Symptome für Juden in Kurland - auch nicht auffällig, so ist diese Stimmung doch-eine hoffnungsvolle-und noch mehr gehoben, seit Sr. Erlaucht der Herr Graf Schuwalof als General-Gouverneur der Baltischen Provinzen betraut Wörden und sein schwieriges Amt angetreten hat, wie denn auch früher schon dessen Gerechtigkeitsliebe und Toleranz als Staatsmann in St. Petersburg als Oberpolizeimeister gerühmt wurde, somit große Hoffnungen für rasche Lösung der drückenden Lage der Juden nicht mit Unrecht aufkommen läßt; man will wissen, daß derselbe die Freizügigkeit wie den ländlichen .'Grunderwerb befürwortet und eine schleunige Lösung empfohlen habe und bringt man den Artikel in der Riga'schen Zeitung No. 58 in Einklang mit dem Gesagten. — Es sind keine falschen Propheten, die für Rußland eine große und glückliche Zukunft prophezeien. Rußland gibt seinen Unterthanen freiwillig dasjenige, was andere Länder durch Partheikämpfen gewaltsam erringen müßten, wenn auch langsam, so doch sicher gedeiht und schreitet es vorwärts, läßt keinen Kampf und Widerspruch von innen oder außen aufkommen und Diejenigen, die ungeduldig voran eilten, bedauern es gethan zu haben. Die Juden sind in ihren Wünschen Und Hoffnungen bescheiden und haben es ihren Gegnern leicht gemacht, wenn sie nur nach freier socialer und geistiger Entwickelung, wie man sie unter „Menschenrechten" versteht, aus gesetzlichem Wege., anstreben wollen, um nicht länger als Pavias in ihrem eigenen Vaterlande in drückender' Sonderstellung zwAleiben - i für welches Vaterland sie wo und wann es erheischt wird,' ihr Gut und Blut/zü opfern bereit sind. Nach allen Anzeichen scheint die Zeit nicht fern zu sein, wo die für Rußland aufgegangene Sonne mit ihren erwärmenden Strahlen, auch für die.Juden als wirkliche Landeskinder glänzen wird. Nachbemerkung der Redaction der A. Z. d. Jud. Durch die Güte unseres Correspondenten liegen uns alle, im obigen Art. erwähnten Druckschriften vor, und können auch wir der Loyalität der „Rigaischen Zeitung" und der „Baltischen Monatsschrift" nur unsere wolle Anerkennung aussprechen. Es wird intereffrren, aus dem Aufsätze des Herrn Ant. E. Horn folgende zusammenfassende Stelle zu lesen: „In Kürze lassen sich die Ausnahmsbestimmungen in den baltischen Landen dahin zusammenfassen: Der Jude, selbst wenn er als Bürger zugelassen, wird doch von den Bürgerrechten ausgeschlossen; ihm ist weder eine Betheiligung an den städtischen Wahlen (wie es in den Russischen Gouvernements wenigstens zulässig), noch an der Verwaltung des Communalvermögens-gegönnt; hingegen ist sein Zuschuß zu Letzterem bedeutender als der anderer Bürger, denn die Juden sind z. B. von dem Gebrauche der Töchterschulen ausgeschlossen, zu welchen die städtischen Kämmereien aus. Gemeindemitteln beitragen; die Armenpflege ihrer Religionsgenossen liegt ihnen allein ob; sie bezahlen eine Steuer zur Kolonisirung ihrer Glaubensbrüder, aber obwohl dieses Projekt längst aufgegeben ist, wird die Gebühr nach wie vor eingetrieben. In Städten, wie z. B. in Mitau, besteht eine besondere Gebühr für, richtiger auf angereiste litauische Juden, unter dem Namen „Nachtzettel"; die Einkünfte aus dieser Branche fallen theils dem Kämmereiamte, theils der Polizei und nur zum kleinsten Theile der Ebräergemeinde zu. Die Beschränkungen in Ausübung des Handwerks erwähnten wir schon oben; Schlosser-, Maurer-, Tischler-, Kupfer- und Goldschmiedearbeiten darf der Jude nicht verrichten; das Halten von christlichen Lehrlingen, ja sogar von Dienstboten dieses Glaubens ist ihm untersagt. Und doch haben die baltischen Provinzen keineswegs an einer jüdischen „Uebervölkerung" zu leiden! Kurland, das wir in obigen Aufzählungen vor Augen. gehabt, hat im Ganzen noch nicht 29000 Juden oder 4°/o der Gesammtbevölkerung, während sie im Gesammtrayon der baltischen Provinzen nicht über 36,000 See-

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