Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1865)
- Date
- 1865-05-09
- Page
- Seite 289 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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289 bewilligt ist , wird es sich zeigen, ob die zahlreichen Indifferenten nicht aus den Gemeinden austreten. Bei nnS Juden sind nur etwa 45 Mitglieder ausgetreten', was bei einer Gesammtzahl von mehr als 2560 keinen Eindruck macht; doch muß sich das erst weiter finden, wenn unsere Statuten fertig sind. Vor Kurzem starb einem dieser Deserteure ein Kind und er wollte mit merkwürdiger Inkonsequenz dasselbe auf jüdischem Friedhof beerdigt wissen; doch da ihm die dafür verlangte Summe zu hoch war — es ist ein sehr reicher Mann — so ließ er es auf einem lutherischen Friedhof für ein Billiges begraben. Gleichzeitig traf es sich, daß das misch-eheliche Kind einer christlichen Mutter auf unserem Friedhof beerdigt wurde. Es war nämlich für das Iudenthum bestimmt, nnd seine älteren Geschwister waren auch rite ausgenommen. Dies Mädchen, 15 Monate alt, war aber fortwährend zu schwach, um nach der Mikwa transportirt zu werden; man nahm hier also den betätigten Willen 'für die That. Daß in'beiden Fällen die äußerste Rechte Lärm schlug und sich das wohlfeile Vergnügen machte als Gotteskämpfer und Religionsvertheidiger aufzutreten, ist selbst verständlich, die Tage ihres Regiments sind aber noch nicht gekommen. Ob später? darüber nichts Gewisses. Unterdessen wird bei unserer Staats-Gesetzgebung um Errichtung eines „confessionslosen" Begräbnißplatzes petitionirt, und es muß sich bald zeigen, ob wir auch eine konfessionslose Judengemeinde haben sollen; denn Christen haben sich bisher an dem ganzen Schwindel nicht betheiligt. Indessen bei aller Liebe zur Freiheit darf die Lebenserfahrung wohl darüber bedenklich werden, daß alle diese Nivellirungs-Versuche meist von Juden ausgehen und es wird wohl nicht bewiesen werden können, daß solches Verfahren auch politisch sei. Hier in Hamburg, wo die deutschen Grundrechte von 1848 in religiöser Beziehung noch in voller Geltung sind, sind Erscheinungen wie: zahlreiche Mischehen, Proseliten - Aufnahmen, Civiltranung, Nichtbeschneidung und Confessionslosigkeit nicht nur häufiger als irgendwo vorgekommen, sondern dies fast nur unter Juden. Vor 60-80 Jahren glaubte jeder Jude ein „Philosoph" zu sein, wenn er Speck und Schinken aß — während jetzt Jeder der erklärt, kein Jude und kein Christ zu sein, sich ein Spinoza dünkt. Im Uebrigen mangelt es hier unter allen Klassen mehr als irgendwo an Sinn für geistige Entwickelung des Judenthums seiner Kcnntniß und seiner Literatur und schwerlich werden die neuen Znstände, sie mögen werden wie sie wollen, hierin etwas ändern. Eine Vereinfachung dieser Materien steht bevor, da der Senat einen Vorschlag einbringt, durch welchen die kirchlichen Familienregistraturen (Civilstandsregister) gänzlich beseitigt werden. Die , Civiltranung bleibt auch nur facultativ. Preußen. Strzelno, im April. (Privatmitth.) In der diesjährigen General-Versammlung des hiesigen, seit April 1861 bestehenden Vorschuß-Vereins, über dessen Gründung und einjährige Wirksamkeit wir im April 1862 in diesen geschätzten Blättern berichteten, erstattete der Rendant des Vereins den Jahresbericht, aus welchem hervorgeht, daß im verflossenen Jahre an 1323 Thlr. Vorschüsse gemacht worden sind. So hat der Verein bei seiner kleinen Mitgliederzahl und bei dem geringen Fond, welcher ihm zu verleihen zu Gebote steht, immerhin segensreich gewirkt; er hat die zinsenfreien Vorschüsse .von 20 bis auf 30 Thaler erhöht und greift gern und bereitwillig unter die Arme Jedem, der nur ein redliches Handwerk oder einen redlichen Handel treibt und auf einen Vorschuß Anspruch macht. Aus Gollub und Fordon sind Gesuche an den Vorstand des Vereins eingegangen um Einsendung seiner Statuten, nnd ohne Zweifel sind dort eben solche Vereine gegründet worden. O est er r ei ch i s ch er Ka i serstaat. Pest, am 25. April. (Privatmitth.) Nach beinahe (zweijährigem Warten haben die neuen Statuten der hies. ist. Cultusgemeinde die Allerhöchste Genehmigung erhalten. Bereits sind Einleitungen gemacht worden die Wahlen auszuschreiben, und hat sich zu diesem Behufe ein Zehner-ComitS gebildet, dessen Aufgabe es sein wird, die Wahl zu leiten. Als Präses dieses Comites fungirt unser verehrter Herr Oberrabbiner vr. Meisel. Es wird nun die Gemeinde-Repräsentanz aus 120 Mitgliedern bestehen, aus deren Mitte 1 Präses, 5 Vorsteher und 30 Ausschußmitglieder zu