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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-05-09 · Heft 19 (9.5.1865) · p. Seite 288

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 19 (9.5.1865)
Date
1865-05-09
Page
Seite 288 (sequence 6)
Language
German
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288 keine zusammengesetzte, sondern nur zusammengezogene gibt; so werden hier als. letztere Cholem und Zere deßhalb aufgeführt, weil sie nicht allgemein wie o und e, vielmehr in den meisten (d. h. jüdischen) Schulen wie au und ei ausgesprochen werden. :— II. Stufe. Vorübung und Einübung der Consonanten. Hebung mit dem Lippenlaut s zunächst, gut gewählt; da sich" dieser Laut sehr leicht mit Vocalen verbindet und auch von den schwerfälligsten Organen leicht nachgesprochen werden kann. Nach 2 erwartete man freilich die andern Lippenbuchstaben, nach der Vox memorialis rp272; lassen wir aber auch bte liquida 72 weg; so müßten füglich i und 2 an die Reihe kommen; da sie jedoch in vielen Gegenden im Anlaute verschieden von 2 gelesen werden, so konnten sie nicht unmittelbar darauf folgen. Das w schließt sich , von den Zischbuchstaben zunächst an, hierauf 7, v und der Zungenlaut n. Das 2 durfte ebensowenig aus die Zischlaute folgen, weil es ein, aus w und 7 entstandener zusammengesetzter Laut ist. Mit Recht folgen nun die liquiden Buchstaben, so wie passend §. 14 n und 2 und n in den Beispielen angereiht sind. — Erst jetzt werden §. 16, die langen Vocale und die kurzen, sowie die Bstb. selbst bekannt gemacht. Die aspirate und die tenues sind zusammengesteÜt, 22 2c. — In der 11^, Stufe empfiehlt sich vorzüglich die Einübung des Schwa quiescens; sowie in der IV d) Zwei Consonanten ,(mit zwei Schwa) squie8L6N8)) im Auslaute. — §. 8. Ein Schwa mitten im Worte a) Schwa mobile, 22 atm zweckmäßiger wäre es st. nhyy. n^i'ar rc. zu schreiben 77H2—az. rna—7K rc.— §. 11. Schwa compositum. Beispiele bei n mit dem Chateph Kamez (das sich überhaupt weniger an die gutturalen bindet und öfter für Schwa mobile steht) dürften nicht fehlen. — V. Stufe. Pataeh furtiyum. Beispiele, wo es (bei Verlängerung verschwinden muß. (rrn. 'mn.) gehörten eigentlich auch hierher. — §. 3. Accent. — Wenigstens wären Beispiele über den Dualis zu wünschen. — Der Anhang .enthält: Das Lesen der jüdisch-deutschen Druckschrift, sowie Lesestücke (Monate, Feste und Fasttage). Die beigefügte Currentschrift ist elegant. Mehre Druckfehler sind zu beachten, unter andern lies : IV. Stufe st. VI. Stuf^ S. 18. -r- S. 21. §. 9. l. na Mi liä st. anizi rc. rc. Dr. Mühlberg, Corrector. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, im April. (Privatmitth.)*) Wir haben jetzt — nämlich seit Mitte Februar nicht weniger als 3 kleine Parlamente in unserer Gemeinde, nämlich das Vorsteher-Collegium, das Liquidations-Collegium zur Abwickelung der alten Geldverhältnisfe und das Collegium der Repräsentanten zur Mitentwerfung eines neuen Gemeindestatuts. Die beiden letzteren, Kinder der Neuzeit, halten auch aufs Genaueste alle parlamentarischen Formen ein und sind demzufolge auch richtig noch nicht über die Feststellung ihrer eigenen Geschäftsordnung hinausgekommen. Genau genommen, kommt es wirklich nicht darauf an, ob ihre Arbeit ein Jahr früher oder später zu Ende kommt und die Genehmigung des Vorsteher-Collegiums und nachher die, wenn auch nur formale, Bestätigung des Staats (des Obercurators aller hiesigen Religionsgesellschaften) erfolgt. Gleichzeitig tagen hier auch in allen 7 lutherischen Kirchspielen Versammlungen von Gemeinderepräsentanten um ihren Kirchen eine neue Verfassung zu geben, da die alte vielfach mit der abgeschafften altrepublikanischen Staatsverfassung. verquickte, nicht mehr praktikabel ist. Diese haben aber einen noch härteren Stand als die Juden, denn bei letzteren sprechen wenigstens hierin keine Geistlichen mit, und dann sind sie auch gewohnt eine Kirchen-(Gemeinde-)Steuer zu bezahlen, was bei den Lutheranern hier eine ganz nagelneue Sache sein wird. Diese 7 Kirchen, reich genug, um ihre Bedürfnisse nach dem Maaßstab des vorigen Jahrhunderts zu bestreiten, können nicht mehr ohne Gemeindesteuer fertig werden, und wenn diese erst *) Wir erinnern zum leichtern Verstänvniß die Leser daran, daß in Hamburg vor einigen Monaten ein Gesetz erflossen, wodurch die religiösen und kirchlichen Verhältnisse vom Staate gänzlich unabhängig gemacht, die bisherigen Gemeinden aufgelöst, neue Gemeindeverbände zu bilden, den Individuen überlassen und jedem Individuum steigestellt worden, einer und welcher kirchlichen Gemeinde er angehören wolle oder nicht? Es liegt also hier ein großes Interesse darin, die Entwickelung der Verhältnisse zu beobachten. Die Redaction.

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