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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-05-02 · Heft 18 (2.5.1865) · p. Seite 274

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 18 (2.5.1865)
Date
1865-05-02
Page
Seite 274 (sequence 8)
Language
German
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maßen:, Von, Seiten der Verwaltung der genannten Anstalt sei'sofort über den angeblichen Vorfall Anzeige an die höhere Stelle erstattet worden. Inzwischen sei die Vorsorge des Bezirks-Rabbinats, daß das fragliche Mädchen nicht in der kath. Religion unterrichtet werden dürfe, vollständig gegenstandslos, denn das Mädchen würde von allem katholischen Unterricht, wenn je solcher ertheilt werden wollte, so wenig begreifen — da sie überhaupt gar kein Begriffsvermögen, ja keine Spur von Intelligenz hat — wie sie von der jüdischen Religion je etwas begriffen hat. Wenn sie dieser nicht von Geburt angehörte, so wäre sie eben sowenig Jüdin, wie jetzt'Katholikin. Das Mädchen werde, wenn es stirbt, jedenfalls der jüdischen Gemeinde zur Beerdigung überlassen werden, falls die höhere Stelle nicht anders verfügen würde. Cassel, im März. (Privatmitth.) Die nachstehenden beiden Erlasse der Kurf. Staatsprocurator dürften als ein Zeichen der bei den hiesigen Behörden herrschenden humanen Gesinnung einer weiteren Vorbereitung durch Ihre geschätzte Zeitung würdig sein: Auszug aus dem Protocolle der Staatsprocurator. Nr. 184. St. A. P. Der Landrabbiner dahier beantragt die Anschaffung von zwei Büchern religiösen Inhalts für die jüdischen Zuchthausgesangenen. , Beschluß: Dem Herrn Berichterstatter wird, unter - Rückgabe der eingereichten Rechnung und der vorgelegten Bücher für die jüdischen Sträflinge des Zuchthauses an der Fulda eröffnet, daß für Anschaffung derartiger religiöser Schriften ein angemessener Betrag in den diesjährigen Grundetat für gedachte Strafanstalt ausgenommen werden wird und daß, sobald jener von Kurfürstlichem Justizministerium festgestellt begr. genehmigt worden ist, weitere Mittheilung erfolgen werde. Gez. Fleischhut. Cassel, den II.Febr. 1865. No.223. St.A.P. Den Anfang des Sabbath betr. Beschluß. Dem Herrn Landrabbinen vr. Adler Hierselbst wird auf seine Eingabe vom 23. Jan. d. I. eröffnet, daß dieJnspectionen der beiden Zuchthäuser dahier und die Jnspection des Zwangsarbeitshauses in Ziegenhain angewiesen worden sind, die jüdischen Sträflinge vom 15. Oetober bis zum 15. März Freitag Nachmittag von 4 Uhr an von der Arbeit frei zu geben. Gez. Fleischhut. Das erste Stipendium der Samson Selig und Julie Goldschmildt'schen Stipendienstistung für einen Studirendcn der jub; Gottesgelehrtheit ist einem Zög-. linge des jüd. theol. Seminars zu Breslau bewilligt worden. Preußen. Berlin, 1. April. Stadt verordne t e n - Versammlung vom 30. März. Nach einem durch das Königliche Schulcollegium der Provinz Brandenburg dem Magistrat mitgetheilten Erlaß des Eultusministers vom 22. Februar o. an den Prediger Steffann ist Letzterer über sein ungehöriges Verhalten gegen den Stadtv. Bernhardt bei der Prüfung der 6. Gemeindeschule am 13. September v. I. dahin beschieden worden, daß der Minister keinen Anlaß finde, der Theilnahme jüdischer Deputaten der Stadtverordneten-Bersammlung an den Schulprüfungen entgegenzutreten, da diese Theilnahme lediglich informatorische Bedeutung habe, und nur bezwecke, das Interesse der Stadtverordneten-Bersammlung an dem Communalschulwesen rege zu erhalten und ihr die Bildung eines eigenen Urtheils über die Fortentwickelung und die Leistungen desselben zu ermöglichen. Der Magistrat theilt dies jetzt der Versammlung mit und nahm dieselbe davon Kenntniß. Berlin, 25. April. (Privatmitth.) Mit der hiesigen Rabbinerwahl steht es noch heute übel. Die Repräsentanten hatten den vr. Joel unter der Bedingung gewählt , daß auch der vr. Güdemaun, weil dieser „strevgorthodox" sein soll, gewählt werde. In Folge dessen hat vr. Joel abgelehnt, und nun auch der hiesige Gemeindevorstand die Wahl des vr. Güdemann verworfen, da dieser Mann sich bis jetzt durch keine Eigenschaft die Berechtigung zu einer solchen Stelle, wie das Rabbineramt in Berlin erworben habe, und die orthodoxe Haltung allein nicht befähige. Die Wahl der zwei Rabbiner für die hiesige Gemeinde ist hierdurch ins Unbestimmte hinausgeschoben. Berlin, 21. Apr. Sitzung des Abgeordentenhauses vom 20. In einer Petition beklagen sich 50 oberschlesische Grundstücksbesitzer mosaischen Glaubens wegen ihrer Heranziehung zu den Kosten bei Bauten der katholischen Kirchen- und Pfarr-Gebäude. Die Kommission empfiehlt Uebergang zur Tages-Ordnung,

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