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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-05-02 · Heft 18 (2.5.1865) · p. Seite 273

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 18 (2.5.1865)
Date
1865-05-02
Page
Seite 273 (sequence 7)
Language
German
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273 der Regierung wären, könne man als wirkliche Vertreter nicht betrachten. Ihre Stellung sei eine zu eigenthümliche. Das Gesetz mache sie zum Organ, der Regierung, zu Geistlichen, zu Berwaltungsbeamten und zu Strafbehörden. Diese verschiedenen Stellungen, welche sie einnehmen müssen, collidirten oftsmit einander. Als Geistliche seien sie Freunde und Rathgeber der Gemeinde, als Regierungsbehörde mitunter/Ankläger, öfter Richter, und dann wieder Strafbehörden — Alles in einer Person! Sie ständen deshalb nicht über den Parteien, sondern zwischen denselben, seien daher nicht in der Lage, ihre Ansichten unbefangen mittheilen zu können. — Wenn man also den Mangel einer Vertretung anerkennen müsse, so sei doch das Schaffen einer solchen aus allen Gemeinden des Landes ein Werk, welches viele Zeit und Ueberlegung erfordere und das man daher einer späteren Zeit Vorbehalten müsse. Man wolle aber, um vorzuarbeiten, schon jetzt einen Ausschuß ernennen, der alle auf den Cultus, das Schul- und Armenwesen bezügliche Gesetze prüfen und Vorschläge auf theilweise Abänderungen derselben der heutigen, später wieder zu berufenden Versammlung vorlegen solle. Der Ausschuß wurde ernannt und demselben empfohlen, den Landrabbiner vr. Meher als Beirath bei der Arbeit zuzuziehen. Nachdem die Berathung den ganzen Tag in Anspruch genommen hatte, trennte sich die Versammlung erst spät Abends mit einem Danke gegen den Vorsitzenden für die umsichtige und unpartheiische Leitung und mit einem Danke gegen die Gemeinde Lüneburg, weil sie die eben stattgehabte Berathung veranlaßt hat. Die Mitglieder schieden mit dem Bewußtsein , durch ihre Arbeit denjenigen Gemeinden, welche bis jetzt für ihre eigenen Interessen eine so beklagenswerthe Gleichgiltigkeit an den Tag gelegt, eine Anregung gegeben zu haben, ihre Erschlaffung abzuschütteln, um sich dem öffentlichen Gemeindeleben in Zukunft mehr zuzuwenden. Vertreten war Harburg durch den Buchhändler H. Elkan und Kaufmann Blumenthal 86nior; Lüneburg durch den Lederfabrikanten Salomon und Kaufleute M. Heinemann und Jonasson; Celle durch den Obergerichtsanwalt vr. Jüdel und Kaufmann I. I. Cusel; Hannover durch den Obergerichtsanwalt Simon, Kaufmann D. Heinemann und Grossisten I. Meyerhof; Hildesheim durch den Kaufmann M. Meyerhof. Der andere von dort defignirte Vertreter, Banquier W. Dux, war durch Krankheit zu erscheinen verhindert. Augsburg, am 14. April. (Privatmitth.) Die hiesige neue Synagoge würde Freitag am 7. d.M. j eingeweiht. Die Einweihung einer Synagoge in einer durch eingetretene günstige Zeitverhältnisse neugebildeten Gemeinde hat schon an und für sich eine höhere Bedeutung. Ganz besonders aber zeichnete sich diese Feierlichkeit durch den wahrhaften vwn rar-rp aus, den die, von Herrn Rabbiner vr. Hirschfeld, gehaltene Einweihungsrede gemacht. Vor einem sehr zahlreich versammelten Publikum, in dem die christlichen Eonfessionen ein bedeutendes Contingent bildeten, und in Anwesenheit von Repräsentationen der königlichen Regierung, des Stadtmagistrates, wie sämmtlicher Stadtbehörden und des Officierkorps hielt Herr vr. Hirschfeld eine Einweihungsrede, welche nicht blos durch ihren rhetorischen Werth, sondern auch durch die kühne Darstellung des liberalen Geistes im Judenthum e lebhafte Sensation hervorrief. Die Journale besprechen sämmtlich diese Rede mit uugetheiltem Beifall. Selbst die „Allgemeine Zeitung" sprach sich lobend über die „herzdurchwärmenden Worte" aus, mit welchen „HerrRabb.vr. Hirschfeld jedeExclusivität von der Schwelle des geweiheten/Tempels zurückwies"! Die Aufforderung, die Predigt dem Druck zu übergeben, erging von vielen Seiten und mehrere reiche christliche Bürger erklärten im Vorhinein, die Einen 50, die Andern 100 Exemplare der gedruckten Rede zur Verbreitung derselben zu nehmen. Es ist wahrscheinlich, daß sie im Druck erscheint. Aus der Pfalz, im April. (Privatmitth.) Mit Bezug auf den, in No. 10 und 13 d. Bl. besprochenen Mortarafall in der k. Armen- und Kranken-Anstalt zu Frankenthal, der fortwährend das regste Interesse in der Pfalz in Anspruch nimmt, bin ich in der Lage, den Inhalt der Entschließung der betreffenden Behörde auf die bereits erwähnte Vorstellung des Bezirks-Rabbinats Kirchheim mitzutheilen, woraus mit Befriedigung entnommen werden mag, daß clericale Uebergriffe, wie sie anderwärts zum Entsetzen der civilisirten Welt vorgekommen sind, hier zu Lande G. L. in das Bereich der Unmöglichkeit gehören. In dem erwähnten Rescripte heißt es nämlich ungefähr folgender-

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