Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 17 (25.4.1865)
- Date
- 1865-04-25
- Page
- Seite 261 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Völkerschaften heranzubilden. Sie -verkennt allerdings die^ Schwierigkeiten . nicht,. deren erste die ungeheuren Mittel sindwelche für. die Erreichung dieses Zieles auch nur in allmähligem und annäherndem Maße erforderlich find. Vor allem müssen erst zahlreiche Lehrer gebildet werden, welche für eine solche Mission tauglich sind, und die mit Bildung und bedeutendem jüdischen Wissen auch die Kenntniß der Volkssprachen jener Länder verbinden müssen.'' Denn der Mangel an solchen.,Lehrern macht bereits jetzt für die,wenigen gegründeten Schulen fühlbar. Da solche Lehrer nicht blos freien Unterricht, sondern auch freien: Unterhalt während, ihrer Bildungszeit haben mussen, so bedarf es hierzu einer bedeutenden Summe. Dann kommen die Reisegelder und Gehälter für die Lehrer, die Schullokale, die Schulbücher in den verschiedensten Sprachen und selbst die Unterstützung vieler Zöglinge. Denn wenn schon die Schüler in Tetuom, Tonger, Konstantinopel, Saloniki, Alexandrien, Damaskus und Bagdad theils ganz, theils theilweise aus europäischen Mitteln erhalten werden müssen, die dortigen Juden theils aus Widerspruch in Unwissenheit, theils aus Armuth zu genügenden Beiträgen sich nicht verstehen wollen und können, um wie viel mehr wird dies der Fall sein, je tiefer man in diese Länder eindringt. Deshalb erläßt die Allianz einen Aufruf an alle Israeliten der Welt, Komitees zu diesem Zweck zu bilden, und durch Beiträge die Sache zu unterstützen. Was uns betrifft, so können wir diesem Werke nur den besten Erfolg wünschen, denn wenn aüch nur Einiges auf diesem Gebiete geschieht, wenn nur einige Schulen einen dauernden. Bestand ännehmen, wird segensreicher Samen ausgestreut. -Hier, ist es ganz besonders die Sache der Reichen unter unfern Glaubensgenossen, eine kräftige Unterstützung darzubieten, und zwar vorzüglich in Stabten, typ bet bedeutendste Theil der Kultuskosten aus Staatsmitteln getragen wird. In anderen Landern, z. B. in Deutschland, .Preußen, und Oesterreich, sind die Gemeindemitglieder von den Gemeindelasten und von den vielfältigsten naheliegenden Zwecken so in Anspruch genommen, und'besonders da sie auf der Stufe, auf welcher sie jetzt stehen, für alle allgemeinen, Staatsu»d städtische Bedürfnisse Anstalten, gemeinnützige und.. wohlthätige Vorkommnisse nach Kräften beizutragen berufen sind, liegt es in . der That schwer, sie -'zu dauernder Beihülfe zu so weit ausreichenden Plänen - bewegen! zu können. Wir heben mit Vergnügen hervor, daß Sir FraMs-Göldsmidi^in'WndM 2000 Frs. für die -orientalischen Schulen gespendet hat und wünschen, daß dieses Beispiel vielfache Nachahmung fände.! Rußland. - Thor«, 17. März. (Privatmitth.)- Ineiner frühem Mittheilung theilten wir die Thatsäche mit, daß von hiesigen Geschäftsleuten mosaischer Konfession, welche das Nachbarland Polen zeitweise geschäftshalber besuchten, dortige Shnagogen-Gemeinden Korporations- Beiträge beanspruchten, obschon diese von jenen in keiner. Weise um eine Gegenleistungselbst nicht einmal durch Besuch der Gotteshäuser, eingegangen würden. In Folge dieses exorbitanten Anspruchs besuchen einige von den besagten Geschäftsleuten Polen geschäftshalber gar nicht mehr und nur einer von ihnen Herr Wollhändler I. L., welcher von 2 polnischen Synagogen^Gemeinden, namentlich von der zu Plock, wegen eines jährlichen Korporationsbeitrages in Anspruch genommen wurde und, da er die Zahlung verweigerte,' zu dieser executivisch angehalten werden sollte, nahmdie Vermittlung der Handelskammer in Anspruch, welche auch sofort die Beschwerde des Genannten um Abhilfe bittend zur Kenntnißnahme des Herrn Handelsministers' brachte. Auf Veranlassung Sr. Exellenz bekundete- Herr L. durch ein vom Magistrat zu Plock ausgestelltes Zeugniß, daß er sich daselbst nur zeitweise und-mit Unterbrechungen aushalte, in der Umgegend Wolle zum Export nach Preußen ankaufe und in Plock kein anderes Handelsgeschäft betreibe. Der Herr Handels-' minister ließ das Gesuch der Handelskammer^ nicht Unberücksichtigt und hat diese einen Bescheid vom 10. d. Mts. erhalten, in welchem es heißt, „daß nach einer Mittheilung des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten die Kaiserliche Regierungs-Commission zu Warschau die Beschwerde des Kaufmanns L. wegen Heranziehung von Beiträgen für die jüdische Gemeinde zu Plock für begründet nicht' erachtethat, weil' nach einer Verordnung-vom 3./15. April 1837/fämmt^ liche Ä,uden ohne Ausnahme, die in' Polen :] Geschästd irgend einer Art betreiben, wenn' sie ffich Mch nüt vorübergehend an einem Orte aufhalten, ebensowie alle anderen Judenderartige Beiträgezu entrichten haben. Von einer weiteren Verfolgung der'Sache 17**