Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-04-25 · Heft 17 (25.4.1865) · p. Seite 262

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 17 (25.4.1865)
Date
1865-04-25
Page
Seite 262 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226473-3226491--22992-3250275
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

ist unter diesen Umständen ein Erfolg nicht abzusehen?/ — Es erübrigt nun im Interesse des preußisch-polnischen, Handelsverkehrs der Wunsch , daß die Königl. Staatsregierung aus dem vorliegenden Falle Veranlassung nehmen möchte, auf die Beseitigung jener Verordnung hinzuwirken, da dieselbe den preußischen Geschäftsleuten mosaischer Konfession ungerechter Weise Polen in kommerzieller Beziehung verschließt, worauf es auch bei der Verordnung wesentlich! abgesehen zu sein scheint. Nach derselben ist die Shnagogen-Gemeinde eines jeden polnischen Ortes, wohin ein diesseitiger jüdischer Geschäftsmann vorübergehend geschäftshalber chinkommt, gesetzlich berechtigt von diesem einen Korporütionsbeitrag zu fordern und exekutivisch beizutreiben, mithin, wenn derselbe 10 polnische Orte im Jahre besucht, hat er auch zehnmal einen Korporationsbeitrag zu gewähren. Welche Abgabenlast für den diesseitigen, jüdischen Geschäftsmann! — Die Ungerechtigkeit jener, Verordnung, in welcher das Prohibitiv-System einen zwar höchst seltsamen, aber sehr korrekten Ausdruck gesunden hat, liegt auf der Hand und ihre Beseitigung, kann und darf preußischerseits um so nachdrücklicher gefordert werden, als polnische Geschäftsleutederselben Konfession diesseits der Grenze ohne Behelligung ihre Geschäfte betreiben und z. B. auch die jüdischen Gotteshäuser besuchen dürfen, ohne daß dafür von ihnen die preußischen Shnagogen-Gemeinden nach gesetzlicher Bestimmung auch nur einen Groschen fordern dürften. Daß es sich hierbei nicht etwa um Kleinigkeiten handelt,, wird man daraus ersehen, daß die Gemeinde Plock allein jedes Mal von dem obgedachten Herrn I. L. 25 Rubel verlangt, die er auch, falls er persönlich dort erscheint, Bezahlen.muß. Holland. Maastricht, 10. April. (Privatmitth.) Auf Vortrag der Hoofdcomrnissie und des Ministers hat der König vor einigen Tagen den Oberrabbiner der Provinz Limburg, Herrn vr. Landsberg zu Maastricht, zum Jnspecteur der israelitischen Schulen des Landes ernannt.; SDiefer Gericht dürfte vielleicht für manche Leser Ihres geschätzten Blattes noch ein besonderes Interesse durch den Umstand erwecken--daß der' ernannte Änspecteur,, wie Ihnen vielleicht bekannt, ein geborner Preuße ist, der - erst seit einigen Jahren seinen Wirkungskreis in unserem Lande gefunden. - von Geldern. Amerika. Savannah, im März. Der Krieg in den vereinigten Staaten bringt seltsame Wirkungen hervor. Die jüdische Gemeinde in Savannah, so erfahren wir von dem „Jewish Messenger“, war begütert und wohtthätig , zu jeder Zeit bereit, jedem Aufruf für irgend einen wohlthätigen Zweck Folge zu leisten. Dem Geschicke zufolge, welches die Besetzung dieser konföderirten Stadt durch den Unionsgeneral Sherman erwartete, verarmte diese Gemeinde plötzlich, und bei dem Herannahen des Passachfestes war sie gezwungen, an die jüdische Gemeinde von New-Iork zu appelliren, sie mit 5000 Pf. Osterkuchen zu unterstützen, nicht allein,; weil die Bittsteller keine Mittel hatten, sie zu bezahlen, sondern auch weil sie keine Gelegenheit hatten, das ungesäuerte Brod zu backen, wie sie in frühern Jahren gewohnt waren zu thun. Es versteht sich, daß die New-Iorker Israeliten dieser Bitte gern nachgaben. A n z erg e rr. Die hiesige Cantor- und Lehrer-Stelle soll zum 1. September d. I. besetzt werden. Derselbe muß musikalisch sein und religiöse Vorträge halten können. Gehalt 400 Thlr., Nebeneinkommen 100 Thlr. nebst freie Wohnung. Ferner wird zum 1. April d. I. ein zweiter Cantor gesucht, der als Schächter, zweiter'Lehrer und Schammes fungiren soll. Gehalt 50 Thlr., Nebeneinkommen 200 bis 250 Thlr. nebst freie Wohnung. Qualificirte Bewerber, die mit guten Attesten versehen sind, wollen sich beim Unterzeichneten Vorstand melden. Sch law e, den 13. Februar 1865. Der Vorst an d. S. Z. Groß. . Ein Lehrer Mosaischen Glaubens wird unter günstigen Bedingungen, als Hauslehrer aufs-Land gesucht. Gefällige Offerten wolle man an Herrn M. Lausers! i bei Herrn M. Hausdorf, Gleiwitz, fr. einsenden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.