Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 17 (25.4.1865)
- Date
- 1865-04-25
- Page
- Seite 258 (sequence 8)
- Language
- German
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m würden. Uebrigens;fin.b > -derartige Scrupel,- soweit; uns bekannt^ auch bei demzBau der Synagoge in- Wien, Hamburg,/ .Bersin u. ft w< niemals, aufgetaucht und ständen: in der That religiöse Bedenken entgegen, so würden sie sicher in den gedachten. Gemeinden von kompetenter Seite geltend gemacht worden sein. . . - In einer Extraversammlung der Mitglieder des hiesigen israelitischen Wohlthätigkeitsvereins istnun endlich. Pie Erbbegräbniß-Angelegenheit in einer den Interessen der-Gemeinde und der Pietät entsprechenden Weise geordnet worden. Es wurde nämlich mit großer Majorität nach -längerer Debatte die Zulassung : von Erbbegräbnissen beschlossen und auch bereits mit der Errichtung eines solchen der Anfang gemacht. > /In der jüngsten Schwurgerichtssitzung zu Hildes- Heim drug der 'als Geschworner, ausgeloste Israelit Herr-Leon, früher in Newyork und . seit einigen Jahren in Hildesheim wohnhaft, vor, er sei nordamerikanischer Bürger und bemerke, daß in Nordamerikadie Confessionenaller Bürger-gleich respeetirt würden, folglich - auch; die seinige, /daher Israeliten am Sonnabend von öffentlichen Diensten befreit seien. Da nun das Königreich-Hannover und die Vereinigten Staaten befreundete Mächte seien, so zweifle ernicht, daß ihm auch hier dieselbe Berücksichtigung, Befreiung vom Geschworneydienste am Sabbath, werde zugestanden werden. Der- Präsident erwiderte hierauf: Gewiß würde auf das religiöse Bekenntniß der Herren Geschworenen gern Rücksicht genommen werden, Herr Leon möge sich indeß am Sabbath nur einstellen und dem Weiteren entgegensehen. Am Sabbath beantragte hierauf Herr L. aufs Neue, aus-den angegebenen Gründen von dem Geschwornendienst '. befreit, zu-werden, worauf jedoch der Präsident entgegnete, daß dem Gerichte kein Recht hierüber zustehe. Indessen wurden später sowohl Herr Leon als. auch -die , anderen israelitischen Geschworenen theils von der Vertheidigung theils von der Kronanwaltschaft abgelehnt. - . Oesterreichischer Kaiserstaat. . Wien,' im April. (Privatmitth.) Hier ist folgender Aufruf erschienen, den Sie abdrucken 'zu lassen erersucht werden. „Als im Oktober des Jahres 1863 die Wiener israelitische Kultusgemeinde das siebzigste Ge- Vurtsfest ihres hochgeehrten, nun in Gott ruhenden Predigers Herrn I. N. Mannheimer feierte, widmete der edle Greis einen Hm als Ehrengabe zur.Verfügung gestellten Betrag von 4000 .fl. in Grundenllastungsobligationen für eine Stiftung, „deren Zinserträgniß jährlich zur Unterstützung von Rabb in er n, Predigern u n b Lehrern, di e d i e n stunsähig geworden sind, oder derenWitwen und Waisen, verwendet werden solle. , Schon damals hatte der treffliche Mann, der mitten unter den Aufregungen eines von den freudigsten Kundgebungen begleiteten Tages an nichts als an Wohlthun dachte, eine Erweiterung dieser seiner Stiftung im Sinne, die so-recht der Ausdruck-seines milden, hochherzigen und gehobenen Gemüthes war. - Gewiß! Das Unterzeichnete Kuratorium geht, nicht irre, wenn es die „Prediger Mannheimer-Stiftung" gleichsam als ein Bermächtniß an die ganze Wiener Gemeinde-betrachtet, deren Vater, Freund und Seelsorger in dem unersetzlichen Verluste des theuern Mannes . noch -betrauert wird, indem es die Bitte ausspricht, ihm zur Erweiterung und Fortbildung dieser Stiftung, dieses -Lieblingsgedankens des seligen Herrn Mannheimer, die Mittel an die Hand zu geben: Zu segensvoller Thätigkeit berufen, wird die so erweiterte und reichlicher ausgestatte Stiftung nicht nur ein Bermächtniß des vielbetrauerten Mannes sein, sie wird sich zugleich zu einem Denkmal der Pietät und Dankbarkeit gestalten, an welchem sich die ganze Gemeinde in innigster Einmüthigkeit betheiligt hat.. ' Die Herren Vertreter der Wiener Kultusgemeinde haben demgemäß, - in voller Würdigung des angeftrebten Zweckes, gestattet, daß die für die „Prediger Mannheimer-Stiftung'' e i n l a u f e n.d e n B e itr ä g e (s e l b st d i e klein st e n n i cht a us geschlos s e n) durch die -Gemeindekanzlei (Seitenstettengasse Nr. 4, 2. Stock) gegen Empfangsbestätigung entgegengenommen werden können. Ferner ist jedes Mitglied des Unterzeichneten Kuratoriums gerne bereit, Beiträge entgegenzunehmen.-. Die eingezahlten Beiträge werden durch die öffentlichen Blätter gehörig ausgewiesen werden. - Wien, 30, März 1865.; , ,, ,,;V Das Kuratorium.der „Prediger Mannheimer-Stiftung.^ . Ignaz.Bobekle. lyr.'.vi L. S. Fischel. .« Jul. Ritter v. Gold sch midt. . Dr. Kompert. Dr. G. Wolf.