Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 17 (25.4.1865)
- Date
- 1865-04-25
- Page
- Seite 257 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Beschränkungen, welche bas Gesetz vom 23. Juli 1847 den Juden setzte, aufgehoben oder nicht? Dies ist dieselbe Frage, wie nun daS Budgetrecht!. Das Ministerium Ladenbürg und das Ministerium Schwerin haben die Frage bejaht/ das Ministerium Manteuffel und das jetzige haben sie verneint. Auch unsere Frage wird also nur mit der allgemeinen ausgetragen werden, und ob dies oder jenes'durch feine Distinktionen gewährt oder verweigert werde, kann uns sehr gleichgültig sein. Die Redaktion der A. Z. d. I. Hannover. 10. April. (Privatmitth.) Cs gereicht uns zum besondern Vergnügen, constatiren zu können, daß der bisher so beklagenswerthe Jndifserentismus inmitten unserer Gemeinde immer mehr einem regerem Interesse an den Gemeindeangelegenheitm Platz macht. Eine solche größere Theilnahme gab sich ins Besondere bei der vor einigen Tagen stattgehabten Gemeindeversammlung kund, welche allerdings nach der vorher bekannt gemachten Tagesordnung eine der wichtigsten werden sollte, welche seit langer Zeit anberaumt war. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder in unserer Gemeinde hat sich nämlich in den letzten Jahren so sehr vermehrt — es - sind deren jetzt etwa 200 —, daß es kaum mehr möglich ist, in einer von sämmtlichen Stimmberechtigten besuchten Versammlung die zu besprechenden Gegenstände gründlich zu berathen. Der Gemeindevorstand hatte deshalb den Antrag gestellt und befürwortet, ihm einen Gemeindeausschuß von etwa 9 Personen an die Seite zu stellen, welcher dem Vorstande gegenüber die Gemeinde vertreten könne und die häufigen Versammlungen aller Mitglieder überflüssig mache. In der zur Berathung dieses Antrages,^ nach welchem in Zukunft die die gesammte Gemeinde betreffenden Angelegenheiten nicht mehr wie bisher durch sämmtliche Stimmberechtigte, sondern durch eine Art Repräsentanten-Collegium entschieden werden sollen, festgesetzten Versammlung erfolgte, nachdem zür Besprechung dieses wichtigen Punktes an den vorhergehenden Tagen verschiedene Fraktionsversammlungen stattgefunden hatten, zuvörderst die Vorlage des Gemeindebudgets pro 1865. Die ausgelegte Rechnung für das abgelaufene Jahr, welche zu keinen Bemerkungen Anlaß bpt^ wies einen Ueberschuß der currenten Einnahme von 2340 Thlr: nach. In dem Budget für das laufende Jahr wurde der zu erwartende Ueberschuß allerdings nur zu 1800 Thlr, angenommen; allein in Wirklichkeit steht, wenn nicht unvorhergesehene extraordinäre Ausgaben die Gemeindecasse treffen, ein Ueberschuß von mindestens gleichem Betrage wie pro 1864 zu erwarten. Nachdem alsdann noch die Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes angenommen worden war, kam die erwähnte wichtige Angelegenheit zur Debatte und wurde die Einführung einer Gemeindevertretung durch fölgenden Antrag angenommen : die gegenwärtige Gemeindeversammlung erwählt eine Commission von 9 Gemeindemitgliedern (mit Ausschluß der Ausschußmitglieder), welche in Gemeinschaft mit dem Ausschüsse die geeigneten Bestimmungen zur Einführung einer Gemeinde-Repräsentation und zur Feststellung von deren Befugnissen zu entwerfen und einer zu berufenden Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen hat, worauf dann die Wahl jener 9 Mitglieder erfolM Erfreulich war es zu sehen, wie sehr die' verschiedenen Richtungen in der Versammlung alle in dem einen Punkte wetteiferten, das Selbstbestimmungsrecht und die Selbstverwaltung in der Gemeinde gewahrt zu wissen. Die bereits im Herbste v. I. begonnenen Erdarbeiten zu unserer neuen Synagoge sind seit einiger Zeit wiederum in Angriff genommen und werden auch am Sonnabend nicht unterbrochen. Zur Beschwichtigung aller religiösen Serupel ist aber der gesammte Bau in Accord gegeben und haben die Mitglieder der Baueommission versprochen, am Sabbath den Bauplatz nicht zu betreten; auch soll nach Beendigung des Baues die Synagoge noch eine dem sechsten Theile der Bauzeit entsprechende Frist unbenutzt bleiben, damit man von der am Sabbath vollbrachten Arbeit-durchaus keinen Genuß habe. Trotz aller dieser Vvrkehrungen haben einige der überstrengen religiösen Richtung angehörende Gemeindemitglieder ein Circular in Umlauf gesetzt, um dahin zu wirken, daß am Sabbath der Bau gänzlich unterbleibe. Allein diese Fraktion vermochte für das Circular nicht einmal so viele Unterschriften zu erlangen, als nöthig sind, um eine Gemeindeversammlung zu veranlassen. Hierzu kommt noch, daß sich der Baumeister, selbst wenn sich die Gemeinde zur Tragung der durch eine solche Unterbrechung des Baues entstehenden sehr erheblichen Kosten entschließen wollte, mit denselben keineswegs einverstanden erklären will, weil er meint, daß seine Leute, die am Sonntage ohnehin ruhen, wenn sie dies auch am Sonnabend thun sollten, sich an den Müssiggang gewöhnen und auch für die übrigen Tage der Woche unbrauchbar sein