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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-04-11 · Heft 15 (11.4.1865) · p. Seite 225

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 15 (11.4.1865)
Date
1865-04-11
Page
Seite 225 (sequence 3)
Language
German
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225 terwerfett müssen, so' wie unglücklicher Weise das unbedachte Wort, sich taufen lassen zu wollen, ihrem Munde entschlüpft ist, nicht mehr Christen werden wollen. Die armen Juden also müssen den Preis für dasjenige bezahlen, was in ihren Augen ein Abfall ist. Die Schändlichkeit und Grausamkeit einer solchen Behandlung können wirklich nur mit der Bezeichnung Cunuchen-Rache belegt werden, die ihn treffen muß. Aber man muß vorsichtig sein, mein Sohn, und wir sollten uns die Worte des berühmten deutschen Dichters in das Gedachtniß zurückrusen: Wir befinden uns vor der Autorität, welche die Gewissen so vieler menschlicher Seelen binden und lösen kann! Auch würde ich lieber über diese Maßregeln lachen, wenn es nicht so tief traurig wäre, die Söhne des Hauses Israel entehren zu sehen, welches man in allen Bullen und apostolischen Briefen verherrlicht. Um diese Maßregeln zu vervollständigen, ist den Juden verboten, sich in den öffentlichen Bildungsanstalten zu unterrichten. Der Zutritt zu ihnen wird den Söhnen Abrahams, Isaaks und Jakobs verschlossen, damit keine Kenntniß in seine gottebenbildliche Seele dringt, damit er in Wahrheit verächtlich wird und die Ausnahmegesetze zu verdienen scheint, mit denen man die Sprößlinge einer für alle Zukunft ruhmreichen Rasse erdrückt. Wenn man einigen armen jungen Leuten erlaubt, die medicinische Fakultät zu besuchen, so empfangen sie nicht Diplome, gleich den andern Doctoren, sondern eine einfache Erlaubniß, die Medicin im Umkreise des Ghetto's bei jüdischen Kranken anwenden zu dürfen; diese Beschränkungsmaßregel hat aber viele Päpste nicht verhindert, für sich jüdische Aerzte zur Hülfe zu rufen, und noch Gregor XVI. hat sich durch einen jüdischen Arzt aus dem Auslände behandeln lassen. Keine freie Kunst, kein Handwerk mit Ausnahme des Stickergewerbes und einiger anderer kann von einem Juden ausgeübt werden; der Handel in seiner gewöhnlichsten und niedrigsten Form soll das Erbtheil der Jünger Moses bleiben. Weder in der Stadt, noch außerhalb derselben darf ein Jude. Grund und Boden besitzen, er kann nicht auf Hypotheken verleihen; das jüdische Geld soll beweglich bleiben; sein Vermögen soll sich nicht sestsetzen. Der Familienvater soll nicht für die Wohlfahrt seiner Kinder sorgen, und seine kleine Habe soll ungewiß sein wie sein Leben. Mit Ausnahme einiger elender Mauern im Gheito, deren größten Ttzeil noch Klöster und andere kirchliche Anstalten besitzen, ist ihm nichts eigen, als das Grab, in welches er sich zur Ruhe legt. Ich,habe 1839 dem Begräbniß eines guten, würdigen Rabbinem beigewohnt, der wahrend seines ganzen Lebens die Thore dieses häßlichen Viertels nicht hatte durchschreiten wollen, und dessen Körper nur dann das Pflaster der Stadt beschwerte, als sein Leichnam der Seele beraubt war. Man hatte diesem Greise, der bis an das Ende seiner Tage in freiwilliger Abgeschiedenheit lebte, welche er sich aufrrlegt hatte, vom Kapitol und vom Forum gesprochen > vom Titusbogen und vom Kolosseum, vom Vatikan und Quirinal, vom Museum und von den kostbaren Gegenständen, die sie enthalten, von den Gallerten und den Gemälden, die deren bewunderungswürdiger Schmuck sind, er wollte von allem diesen Glanz und aller dieser Pracht nichts sehen; Gott aufrichtig zu dienen und sich den Lasten, die man ihm auserlegte, zu fügen, war das einzige Ziel seines Lebens. Er blib frei und unabhängig trotz alles Hasses, mit dem man ihn wie seine andern Brüder fesseln wollte. Nichts wurde unterlassen, um dem Christen zu zeigen, wie sehr er seinen jüdischen Mitbürger gering achten muß; so kann man sie in Civilsachen nicht als Zeugen aufrufen, und ein Contrakt oder irgend ein anderer notarieller Act, auf welchem unglücklicher Weise ein jüdischer Zeuge stünde, würde sofort null und nichtig sein. Nichtsdestoweniger trägt man kein Bedenken, sich desselben Juden als eines Zeugen in Criminalsachen zu bedienen, um die Wahrheit zu entdecken, und man hat niemals Grund gehabt, die von einem „unreinen" Juden gesprochenen Worte anzuschuldigen. Die Erlaubniß, seinen letzten Willen zu machen, oder zu reisen, ist den größten Scherereien unterworfen; man kann endlich sagen, daß Jemand in Rom geboren sein müsse, und zwar von einem römischen Vater, um dort leben zu können. Die natürlichsten Gefühle des Menschenherzens werden gekränkt, und von wem? Von einer Behörde, die, wie sie behauptet, die Sendung hat, die Thaten der Liebe und Brüderlichkeit auf Erden zu verbreiten, dem Menschen seinen Ursprung und seine hohe Bestimmung zurückzurufen! Ironie der Geschichte! Es ist dem christlichen Mitbürger verboten, einem Israeliten den geringsten Dienst zu erweisen, und noch besonders als Dienstbote in einem jüdischen Hause. Diese Vorschrift wurde unter dem Pontifikat Leo's XII. so streng beobachte, daß im Jahr 1827 die Greise und kleinen Kinder, da sie während der Sabbathtage ohne Feuer, die Kälte dieses .strengen Winters uicht ertragen konnten, chiese ganzen Tage im Bette zubringen mußten, während die ganze jüdische Bevölkerung vor Kälte zitterte^ da sie den reli- 15*

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