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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-04-04 · Heft 14 (4.4.1865) · p. Seite 213

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 14 (4.4.1865)
Date
1865-04-04
Page
Seite 213 (sequence 7)
Language
German
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an israelit, Religionsschulen oder Unterstützungen an Gemeinden zur Bestreitung der Lehrergehalte, aussetzen zu können. Diese beiden letztgenannten Beiträge sind um so notwendiger geworden, als durch die Freizügigkeit der Wegzug vieler Bemittelten die Landgemeinden eben in pecuniärer Hinsicht sehr benachtheiligt, so daß es für Viele wohl unmöglich wird,, die Gehalte der Lehrer der Steigerung aller Lebensbedürfnisse entsprechend zu erhöhen. Vielleicht dürften selbst diese Zuschüsse aus der Centralkasse später nicht mehr ausreichen, um in jedem kleinern Orte, wie dies bisher mit wenigen Ausnahmen der Fall war, einen Lehrer anzustellen und wird es dann dringend nothwendig, Filiale, wo nur immer möglich, einzurichten. Durch das freie Niederlassungsrecht, das wir unserm, im wahren Sinne des Wortes, liberalen Ministerium verdanken, werden die bestehenden Dorfgemeinden nach und nach gelichtet; dagegen in manchen, den Juden bisher verschlossenen Städten neue Gemeinden gegründet. Die Sache ist jedoch noch zu neu, als daß sich jetzt schon allgemeine Gesichtspunkte über die Gestaltung in der Zukunft aufstellen ließen.*) Maier, Lehrer. Preußen. Aus Westfalen, im März. (Privatmitth.) Die „Kölnische Zeitung" bringt unter ihren „Vermischten Nachrichten" folgende warme Aufforderung: „Wir machen unsere Leser auf die in gegenwärtiger Nummer enthaltene Aufforderung der Unterstützungskasse des Vereins israelit. Elementarlehrer für Westfalen und Rheinprovinz" aufmerksam, die Angelegenheit allen wohlthätig Gesinnten, besonders aber den jüdischen Gemeinden warm empfehlend. Wie bekannt, besteht für jüdische Lehrer, die fast durchgehends noch als „Privatlehrer" angesehen werden, in keiner Weise eine Aussicht auf Unterstützung oder Pensionirung, noch auf *) Die Einnahmen beliefen sich auf 5932 fl. 5 kr. Aus den Ausgaben heben wir hervor: Bewilligte Lehrgelder an Handwerkerlehrlinge 468 fl. 50 kr.; Armenunterstützungen mit besonderer Berücksichtigung der Witwen von Rabbinen, israel. Lehrern und Vorsängern, sowie der Seminarzöglinge 1643 fl. 46 kr.; Personalzulagen an israel. Religionsschullehrer 500 fl.; Unterstützungen an israel. Gemeinden zur Bestreitung der Lehrergehalte 455 st. Der Corresp, Fürsorge für ihre Hinterbliebenen aus öffentlichen Mitteln. Sie haben in dem bezeichneten Vereine, dessen uns vorliegende Statuten unterm 15. April 1862 von den betreffenden Ministerien genehmigt worden sind, ein Werk der Selbsthilfe geschaffen, das alle Beachtung und Unterstützung verdient und dereinst viel Gutes leisten wird. Der Verein wird aber nach den Statuten seine Unterstützungen erst dann beginnen, wenn ein Grundvermögen von 6000 Thlrn. vorhanden sein wird. Daß alle jüdischen Lehrer dem Vereine beitreten und daß alle jüdische Gemeinden denselben kräftigst unterstützen werden, halten wir für eine Ehrensache beider. Aber auch für den Einzelnen, der das Vermögen dazu besitzt, ist hier eine schöne Gelegenheit geboten, seinen Namen zu verewigen in den dankerfüllten Herzen derer, denen der Verein eine Wohlthat werden wird — den altersschwachen oder kranken Lehrern, und im Falle ihres Todes, deren hinterlassenen Witwen und Waisen." — u. Oesterreichischer Kaiserstaat. Aus Böhmen, im März. (Pr.) Ein jüdischer Kaufmann beabsichtigte, wie uns geschrieben wird, sich in Klösterle zu etabliren. Das Gesuch um die Aufnahme in den Gemeindeverband, wie seine Anmeldung zum Gewerbebetriebe, wurden abschlägig beschieden. Das Kreisgericht entschied, daß der Gewerbebetrieb nicht verboten werden könne, worauf der Israelit seinen Wohnsitz in Klösterle nehmen wollte; doch fand sich niemand, der ihm eine Wohnung vermiethet hätte, bis er von einem in Geldnoth befindlichen Bürger ein Haus käuflich an sich brachte. Kaum war jedoch der israelitische Kaufmann eingezogen, als sein ganzes Haus über Nacht mit Blut besudelt, und er selbst Gegenstand von Schmähungen wurde. Auf die Anzeige bei den Behörden gelangte binnen kurzem eine Note der Statthalterei an den Gemeinderath, worin diesem bedeutet wurde, daL das Vermögen der Stadt für jede etwaige Beschädigung des Eigenthums des mehrerwähnten Israeliten zu hasten habe. Es kam aber kein Exceß mehr vor. Nur am letzten Faschingstage ließen bedrohliche Symptome manches besorgen; eine Verstärkung des Gensdarmerie- Postens, um welche der Bedrohte ansuchte, verhütete jedoch jeden Exceß. (Ehre der Festigkeit und dem Muthe des Juden! Er ist 'einer der Pioniere der Ge« Wissensfreiheit! Red. d. Allg. Ztg. d. Judenth,)

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