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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-03-21 · Heft 12 (21.3.1865) · p. Seite 185

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 12 (21.3.1865)
Date
1865-03-21
Page
Seite 185 (sequence 11)
Language
German
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18$ 7zugleich eine Erklärung in Betreff der päpstlichen Enchklica gegeben, welche die liberale Auslegung deS Erzbischofs von Paris, und des Bischofs von Orleansobwohl letzterer dafür beglückwünscht worden, als ungehörig beseitigt und noch einmal an die hauptsächlichsten Irrlehren erinnert und dieselben verdammt. Unter den verdammten Irrlehren bezeichnet eine römische Depesche Namentlich die drei: 1) wer lehrt, die verderbliche Gewissens- und Cultussreiheit sei ein Recht, das durch ein Gesetz bestätigt werden müsse; 2) wer da lehrt, jeder Mensch habe das Recht, durch die Presse seine Gedanken kund zu geben; 3) wer da behauptet, der Volkswille sei das höchste Gesetz." Bonn, 8. März. (Prlvatrnitth.) Bon befremdeter Hand erhalten wir folgende Zuschrift. Und selbst in Rom doch ein Fortschritt! „Edgar Mortara und Michael Coen haben, so jung sie auch sind, durch den an ihnen begangenen Act einer gewaltsamen Taufe eine, man darf Wohl.sagen, europäische Berühmtheit erlangt; Mortara gehört wegen des Vorfalls und der daran sich knüpfenden Ereignisse und politischen Bewegungen schon heute der Geschichte an. Die Großmächte Waren entrüstet, die jüdischen Gemeinden und Rabbinen Italiens, Deutschlands, Frankreichs richteten Petitionen an das Oberhaupt der Kirche, die gesammte europäische Presse war in Alarm, der schriftstellerische Kaiser hielt es nicht unter seiner Würde, diesen gewaltsamen Kinderraub auf die Bretter zu bringen. — Wie ganz anders vor achtzig Jahren! In Rom meldete sich im Frühjahr 1784 ein armer verhungerter Jude bei dem Cardinal seines Quartiers, um die römisch-katholische Religion anzunehmen. Er wurde mit Freuden ausgenommen, genährt, gekleidet und sein Gedächtniß geübt. Zufälliger Weise erzählte der abtrünnige Israelit, daß er zwei im zweiten Grade mit ihm verwandte Knaben von zehn bis dreizehn Jahren, deren Vater schon gestorben, unter seinen alten Glaubensgenossen zurückgelassen habe. Der fromme Eifer des Cardin als fand sich nothgedrungen, zur Rettung dieser armen Seelen alles Mögliche zu chun: und er thatS auch wirklich. Der Aelteste der Judengemeinde empfing Befehl, die beiden Knaben ins Kloster zu liefern. Er stellte vor, daß diese Knaben bei einem ihrer Anverwandten im ersten Grade sich aufhielten, daß diese bis jetzt von dem Gesetze MosiS nicht gewichen seien, und die Knaben also nach allen Rechten in der Religion dieses ihres allernächsten Anverwänb-- ten erzogen werden müssen. . Der Cardinal, ohne Gründe anzuhörn, brauchte Gewalt; die Knaben wurden von ihren Glaubensgenossen versteckt, allein dadurch wurde die fromme Eminenz nur erbitterter. Er ließ gegen sechszig andere jüdische Knaben ergreifen und in finstere Kerker werfen, die Aeltesten der Gemeinde im eigentlichsten Sinne foltern und peinigen, bis diese «sich endlich gezwungen sahen, die beiden Knaben auszuliefern. Eine schwere Geldstrafe vermehrte die Noth der armen Juden, und ungeachtet der älteste von den beiden Knaben freimüthig bekannte., daß er niemals einer Religion treu bleiben werde, zu der man ihn mit so viel Unmenschlichkeit zwänge, so wurde er doch mit seinem. Bruder und. Vetter zur Unterhaltung des römischen Pöbels öffentlich mit vieler Feierlichkeit getauft. Die römischen Juden haben dies unmenschliche Verfahren ihren Brüdern in ganz Europa bekannt gemacht, sie um Unterstützung gebeten und auch ersucht, Gutachten über diese Proselhtenmacherei selbst bei Christen einzuholen und anzusragen, ob sich ein solches Verfahren mit den Grundsätzen der christlichen Religion und mit den natürlichen Rechten der Menschheit vereinigen lasse? Da ein solches Schreiben mit der Erzählung des ganzen Vorfalls auch an die berlinfchen Aeltesten gekommen ist, so wundern wir uns, daß alle.berlinfchen Blätter von dieser römischen Proselhtenmacherei bisher schweigen. Schweiz. St. Gallen, 5. Februar. (Privatmitth.) In Flawhl wohnt der Israelit Wyler. Da derselbe dort der einzige Israelit ist und daher keine israel. Schule dort besteht, entstand die Frage: wie es sich mit der Schulpflichtigkeit, Schulberechtigung und Schulsteuerpflicht solcher Israeliten verhalte. Der Regierungs- Rath theilte nun, wie die „St. Galler Zeitung" sagt, den Israeliten der dortigen evangelischen Schulgemeinde zu, und verfügte, daß Wyler in Recht und Pflicht wie ein evangelischer Schulgenosse gehalten, somit auch wie .ein solcher steuerpflichtig sein soll. ■ Bern, 10. März. (Privatmitth.)' Der Dr. med. Philipp Munk, Docent an der Universität zu Berlin, ein dort sehr geschätzter Arzt und in. der,medicinischen Literatur wohlbekannter Mann, ist, am.*1. März 12**

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