Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 10 (7.3.1865)
- Date
- 1865-03-07
- Page
- Seite 149 (sequence 7)
- Language
- German
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149 Deutschthum: der Jude ist nicht ein, Deutscher sondern ein Asiate, und zwar ein Semite. Die Religion des Hebräers bildet den Gegensatz zum Christenthum. Der Gebrauch der deutschen Sprache macht den Juden ebensowenig zum Deutschen, wie der Gebrauch der französischen Sprache den Neger auf Domingo zum Franzosen macht. Nationalität und Religion sind bei den Hebräern eng miteinander verschmolzen: so lange er seiner Religion anhängt, bleibt er auch ein Glied der israelit. Ration. Preußen ist nun aber ein deutscher und christlicher Staat. Der deutsche Charakter des Staates geht verloren, wenn Asiaten die Beamten eines deutschen Königs geworden; der christliche Charakter des Staates verschwindet, wenn ausgesprochene Feinde und Verächter Christi zu Organen einer christlichen Obrigkeit ausersehen werden. Preußen soll aber ein ehrlicher deutsch-christlicher Staat bleiben. — Der Art. 4 der Verfassungsurkunde bestimmt: „Die öffentlichen Aemter sind, unter Einhaltung der von den Gesetzen sestgestellten Bedingungen, für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." Die hinsichtlich der Juden gesetzlich festgestellten Bedingungen finden sich in den Gesetzen vom 23. Juli 1847, welches in §. 2 verordnet: „Zu einem unmittelbaren oder mittelbaren Staatsamte sowie zu einem Communalamte kann ein Jude nur dann zugelassen werden, wenn mit einem solchen Amte die Ausübung einer richterlichen, policeilichen oder executiven Gewalt nicht verbunden ist." Hiernach kann es nicht zweifelhaft sein, daß die Zulassung der Hebräer zu dem Richteramte dieser klaren gesetzlichen Vorschrift offen widerspricht, daher gesetzwidrig und rechtswidrig sein würde. Wenn die Hebräer hartnäckig an ihrer Nationalität und Religion festhalten, so muß der Staat des großen Kurfürsten ebenso hartnäckig an seinem deutschen und christlichen Charakter festhalten. Die Juden dürfen niemals vergessen, daß sie blos geduldet sind; wenn ihnen dieser Zustand nicht behagt, so steht ihnen frei, sich Palästina wiederzuerobern. Sie mögen dann in Frieden abziehen." Hierzu macht die Redaction des „W. H." folgende Anmerkung: „Vorstehende Zurückweisung der Juden wird von manchen vielleicht für hart gehalten werden, Aber sie ist es nicht. Seit die Juden ihr „Kreuzige!" „Kreuzige!" geschrieen und „Sein Blut komme über uns und unsere Kinder!" liegt ein Fluch auf diesem .unglücklichen Volke und ein Wehe, dem kein anderes Erdenwehe gleichkommt. Dieser Fluch und dieses Wehe kann nur dann von ihnen genommen werden, wenn sie den, in welchen sie gestochen haben, für ihren Messias und Heiland erkennen. Die christliche Liebe erfordert, daß wir kein Opfer scheuen, die Juden zür Erkenntniß Christi zu bringen, und ganz besonders durch ihnen bewiesene Barmherzigkeit beweisen, daß wir Jünger dessen sind, der auch für sie am Kreuze gebetet hat. — Aber Unbarmherzigkeit ist es, den Juden das Bewußtsein der Strafe und des Fluchs, der auf ihnen liegt, benehmen zu wollen, ohne daß sie sich zu Christo bekehren. Das ist eben so unbarmherzig, als wenn man einem Gefangenen sein Gefängniß auf alle Weise ausputzen wollte, nur damit er ja nicht mehr nach der Freiheit verlange." Unserer Meinung nach ist es am räthlichsten, diesen Artikel des Herrn Pastors von Bodelschwingh zur strafrechtlichen Verfolgung der k. Staatsanwaltschaft zu übergeben, und haben wir deshalb den Vorständen der Gemeinden zu Unna und Hamm, woselbst das Blatt erscheint, unfern Antrag gestellt. Abgesehen, daß der Artikel Haß und Verachtung unter die Bürger des Staates verbreiten will, geht er auf Schmälerung und Leugnung unserer gesetzlichen Rechte aus. Er sagt, wir Juden sollten niemals vergessen, daß wir nur geduldet sein. Aber schon das Gesetz vom 11. März 1812 erklärt §. 1: „Die in Unseren Staaten wohnhaften Juden und deren Familien sind für Einländer und preußische Staatsbürger zu achten." Das Gesetz vom 23. Juli 1847 erklärt tz. 1: „Unseren jüdischen Unterthanen sollen neben gleichen Pflichten auch gleiche bürgerliche Rechte mit Unseren christlichen Unterthanen zustehen." Daß die Verfassung allen Preußen völlig gleiche Rechte zuertheilt, brauchen wir nur anzudeuten. Mit Nichten, Herr Pastor, sind wir blos geduldet, wir sind Preußen so gut wie Sie, wir haben ganz dieselben Rechte wie Sie, und wenn Sie glauben, daß der preußische Staat dadurch seinen „deutschen" und „christlichen" Charakter verloren, so wissen Sie, daß wir uuv mit uns fast die ganze Welt sich um des Hrn. Pastors v. Bodelschwingh Glauben gar nicht kümmern. Auch wir haben nicht das Geringste dagegen, wenn Sie aus Mißbehagen der Rechtsgleichheit aller Preußen auswandern wollen, etwa