Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 10 (7.3.1865)
- Date
- 1865-03-07
- Page
- Seite 148 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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148 lock's Sprache ist, wre die det anderen Charaktere, in den meisten Scenen rhytmisch, und wenn auch an anderen Stellen aus psychologischen Gründen der Rhytmus fehlt, wird doch dieselbe nie ordinär; die Uebersetzung jedoch gibt solche immer in dem widrigklingenden jüdischdeutschen Satzbau und fügt mitunter auch Interjectionen hinzu, die wir in anderen Ausgaben nicht finden. Während, um nur ein Beispiel änzuführen, in der Ortlepp'- schen Ausgabe das Wort„why“ im dritten Act, 1. Scene mit „ei nun" übersetzt ist, gibt diese Ausgabe dafielbe mit dem verächtlichen Nu. Wir überlasten jedem Leser über solche Uebersetzungsweisen ein Urtheil zu fällen, konnten aber nicht Unterlasten auf dasselbe aufmerksam zu machen. Maier, Lehrer. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankenthal, 16. Februar. lPfätz. Kour.) (Ein Mortarafall in der Pfalz.) In der k. Kreisarmenanstalt dahier befindet sich ein von israelitischen Eltern gezeugtes weibliches Wesen, für welches der ihm durch Jnterdictionsurtheil bestellte Vormund die Aufnahme dorthin nachsuchte und erhielt, da dasselbe weder gehen noch stehen, weder sprechen noch essen kann, vollkommen blödsinnig, verkrüppelt, und dessen Vermögenslosigkeit nachgewiesen ist. Dieses Mädchen, 22 Jahre alt, welches in seinem geistigen und körperlichen Unvermögen allerdings einem Säugling vollständig gleich zu achten ist, wurde am 17. Januar durch den Act der Taufe, welchen der hiesige Kaplan eingestandener und erwiesener Maßen an demselben vollzogen hat, dem Schoße der alleinseligmachenden römisch-katholischen Kirche einverleibt. Nachdem nun die allerh. sanctionirten Statuten genannter Anstalt den Geistlichen aller Confessionen, außer der Abhaltung des allgemeinen Gottesdienstes^ des Religionsunterrichtes, der Aussegnung der Leichen (§. 224) lediglich die Befugniß zugestehen, auf Verlangen dem Kranken, Altersschwachen und Sterbenden den geistlichen Beistand zu leisten und das Abendmahl zu reichen, so trägt diese Taufhaltung, .welche nicht nur ohne Einvernehmen mit dem Vormund des blödsinnigen Täuflings, sondern sogar ohne vorgängige Anzeige bei dem Verwalter der Anstalt in dieser vollzogen wurde, nebenbei vollständig den Charakter eines Bruches der Hausördnung in sich. ' In wieweit nun die k. Regierung als Obercuratellbehörde wegen desselben vorzugehen gedenkt, wissen wir nicht — daß die geistlichen Vorgesetzten Stellen in dem Geschehenen einen Grund zum Einschreiten erblicken'werden, bezweifeln wir — ob aber die baierischen Gesetze keinen Passus aufzuweisen haben, der solch geistigen Gewaltact mit Strafe belegt? das fragen wir — alle die, so es angeht. (Und was haben die jüdischen Vorstände und Rabbinen gegen solchen Act gethan? Die Redaction der Mg. Ztg. d. Judenth.) Preußen. Bonn, 2. Februar. (Privatmitth.) Wir Juden sind es gewohnt, daß von Zeit zu Zeit der immer noch vorhandene Judenhaß sich durch irgend eine. Eruption wieder einmal Luft schafft. Wir finden darin nichts Außergewöhnliches und gehen ruhig vorüber, denn wie Göthe sagt: „Getretener Quark wird breit, nicht stark." Die nächsten Sonnenstrahlen trocknen den Koth aus und der erste frische Lufthauch verweht den dürren Staub. Seit Neujahr erscheint ein Sonntagsblättchen „Westfälischer Hausfreund" von reactionärster Tendenz. Solche Blätter machen bekanntlich nur in einem sehr kleinen Kreise Glück. Man muß daher durch einigen Eclat nachhelfen. So brachte denn Nr. 2 einen kleinen aber desto stärkerern judengehässigen Artikel. Wir hätten denselben mit Stillschweigen Übergängen. Aber die „Kölnische Zeitung", die bekanntlich ihre beiden Hände stets nach rechts und links ausgestreckt hält und ihre Leser mit den Auslassungen der reaktionären Presse stets su courant hält, weil es doch sehr schade wäre, wenn man dergleichen nicht bekannt werden ließe, brachte einen Auszug aus jenem Artikel und dieser ging dann in viele deutsche Zeitungen über. Da derselbe nicht groß ist, theilen wir ihn vollständig mit. Er führt die Ueberschrift: „Der christliche Charakter des preußischen Staates" und lautet: „Der preußische Staat ist nach seiner geschichtlichen und staatsrechtlichen Grundlage ein christlicher Staat, d. h. die christliche Religion ist das Herz des Staatskörpers. Mit diesem Grundcharakter ist die Zulassung der Hebräer zu Staatsämtern durchaus unvereinbar. Bei dem Juden sind zwei Eigenschaften wesentlich voneinander zu unterscheiden: seine Nationalität und seine Religion. Die Nationalität des Juden bildet den Gegensatz zum