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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-02-28 · Heft 9 (28.2.1865) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 9 (28.2.1865)
Date
1865-02-28
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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geM^^IW WsÄ >uEAWdop., jnrDHM MderenMepß dennoch nicht mehr M 14'Kop/' DerEAwaige^ AriffchlaF ^>e? Abgabe für Koschersieisch an den Vorstand zur theilweisen Bestreitung der Gemeindeausgaben, betrifft nur die Fleischer, welche sich nunmehr mit einem geringeren Verdienste begnügen müssen, nicht aber deren Kunden. — Daß aber der Einsender jenes Artikels mehrere fromme und noch obendrein wohlhabende Familien kennen will, die früher koscher gelebt, jetzt aber sich g e n ö t h i g t sähen, einen christlichen Tisch zu sührenß BbeIläffrn--.; wir der freien Beurtheilung Aller, die jene Zeilen gelesen haben, wir haben nur dazu zu bemerken: miraliile diclu! — Nicht minder unwahr ist ferner die Denunciation, als habe man in diesem Jahre die Zufuhr von Mazoth verboten. Der Sachverhält war Folgestder.^-WWend-in den früheren Jahren die Lieferanten einen hohen Preis sich zahler ließen, war hingegen der Vorstand der Gemeinde dieses Mal bemüht, die mifro zu möglichst billigem Preise verabfolgen lassen zu können- Zufolge dessen hat man selbst das Angebot eines Pächters ausgeschlagen und das Ganze, den Einkauf des Weizens, die Zahlung str die Zubereitung und das Backen der Mazoth dem früheren Svldatenrabbiner und einigen anderen Soldaten für Rechnung der Gemeinde übertragen. Dadurch war man im Stande einen so ungewöhnlichen niederer Verkaufspreis festzusetzen, wie es niemals in St. Petersburg der Fall war. Grade aber darum wurden von' außen keine-fertigen hierhergebracht, ohne daß aber die Einfuhr verboten gewesen wäre. — Abgesehen aber von Altem, kennt jeder Israelit den Hergang und Zugang da wie dort in dem Verkäusflocal dieses Artikels, wo jeder zuerst befördert und erpedirt sein will, und daher, wie immer auch, gar mancher früher oder später darüber zu schimpfen'sich erlaubt. — Was ferner die ökonomische Verwaltung betrifft, so ist sie bis hiezu Männerst übertragen, die selbst von Demjenigen hiezu betraut worden findder jährlich 5 —6000 Rubel zur Bestreitung der Gemeinde-Ausgaben beisteuert, ohne deren rechtliche und redliche Verwendung bezweifelt zu haben; eine eigentliche Controlle und Revision hängt aber erst von der Bestätigung einer betreffenden Vorstellung ab, welche höchsten Ortes noch nicht'erfolgt ist. — Hinsichtlich der verzögerten Bestattung einer 83 jährigen Frau hatte es folgendes Bewandtniß: Dieselbe war die Wittwe eines hieftlbst verstorbenen Getauften und deren hier lebenden zwei Töchter ' . yiK ~ ...» ■. - M rT . >?" glelchfaM^deH chHtnchenfPelrtzlon a^gehoren.^ Ma- NUN; NM 1 fer Paß derselben Zahlst M^'utet, lofffte Petefs^ürger M. . schanka — Bürgerin — gewesen, was gesetzlich bis hiezu nicht gestattet war, so verlangte der Rabbiner die nöthige Legitimation, daß sie Jüdin gewesen. Die Herbeischaffung dessen, bie nicht die Sache eines Augenblicks gewesen, war demnach der Grund, daß die Bestattung der Leiche erst nach Erhalt dieses Beweises vor sich gehen konnte. \ Von allen diesen Sachlagen und wahren Verhältnissen will der Verfasser jenes Artikels nichts wissen, wohl aber von dem glänzenden Gehalte unseres Rabbiners! Wer sollte daher nicht auch diesen Vogel an seinen Federn erkennen? Denn die wiederholte Erwähnung dessen allein laßt keinen Zweifel übrig, daß jene Zeilen nur aus einer von Persönlichkeit zugeschnitzten Feder, nichts aber um der Wahrheit willen geschrieben worden; sind, sonst müßte er unter Anderem auch d a s zugeben , daß; 3000 Rbl. für einen Rabbiner in Petersburg wohl nach außen, i nicht aber nach innen glänzend erscheint. ' Schließlich ffchlen wir uns gedrungen, Ihnen bei dieser Ge- : legenheit ergebenst in Mittheilung zu bringen, daß Herr Banquier Günzburg den Werken seines Herzens die Krone aufgesetzt, hat : dadurch, daß er 70,000 Rbl. zur Erbauung einer Synagoge hier- , selbst gelobt und bezüglich dessen eine Unterrednung mit unserm : Rabbiner und dem Vorstande ganz kurz vor seiner Abreise gehalten hat. Mögen wir ihm bald wieder zurufen können de« Segensgruß —: -nna «Tna . Im November 1854. Collegenrath Dr. Edelberg, vr. Maliß. t. £. Wagenheim Zahnarzt bei mehreren Kaiserlichen-Änstatten. Adolph N. Hirschfel- Zahnarzt bei der kas. Rechtsschule, beim SeecadettencorpS und beim Corps der Berg-Ingenieure. vr. Merovitz. Druck von I. B. Hirschfeld in Leipzig.

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