Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 29 (1865)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1865)
- Date
- 1865-02-28
- Page
- Seite 128 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226473-3226483--22848-3250123- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1L8 stehe dem jüdischen Steuerzahler auch dieselbe politische Berechtigung zu wie dem russischen, katholischen und protestantifchen, um so mehr als wir auch der festen Ueberzeugung sind, daß sobald nur die Regierung das Emancipationsgebot ausspricht, auch der langbärtigste Jude für die Gemeinde-, Provinzial- und Neichsinteressen wenigstens so viel Verständniß mitbringen wird, als der erst von drei Jahren der Leibeigenschaft entwachsene russische Bauer. Doch hören wir auch, wie unser Memorandum sich die Mittel denkt, durch welche die sittliche und materielle Wiedergeburt des Judenthums in Rußland ermöglicht werden soll. Diese Mittel sind von zweierlei Art: Erstens äußere. Als ein solches gilt dem Verfasser mit Recht die Freizügigkeit innerhalb der ganzen Monarchie. Schon aus dem in der Einleitung Gesagten hat man entnommen, wie sehr das Judenthum im Zarenreiche Agglommerationen bildet; unser Verfasser weist des Länger» die Vortheile nach, welche der jüdischen und nichtjüdischen Bevölkerung aus der Wanderfähigkeit erwachsen würden. Er sagt mit Recht, daß zu dem idealen Vortheile der socialen Verbindung zweier sich fremden Racen noch hinzu käme, daß die Juden eine gewisie Intelligenz den russischen Bauern bringen und sie zu einem concurrirenden Eifer erwecken dürften, wodurch eine Masse von etwa 50,000,000 Seelen, die für jetzt die relativ geringsten Bedürfnisse haben resp. wenig steuerfähige Stoffe confumiren, in den großen Kreis der steuerzahlenden Consumtion eintritt und mit den erhöhten materiellen Bedürfnissen nothwendig auch einen Hähern Kreis der Civilifation eröffnet. — Als zweites äußeres Mittel bezeichnet die Denkschrift die Berechtigung der Juden zum Erwerb des bereits angesiedelten Bodens. Die in dieser Beziehung bestehende Beschränkung mochte einen Sinn haben, so lange es in Rußland Leibeigene gab, deren Ankauf und Besitz man nur Christen gestatten wollte. Unter den jetzigen Verhältnissen ist sie ein Mißtrauensvotum, nicht gegen das Judenthunch sondern gegen das Ruffenthum, von welchem man zu fürchten scheint, es werde sich für einige Wedro Branntwein von den „verschmitzten Juden" seinen ganzen Grundbesitz abschwindeln lassen. Die Befürchtung ist eine um so ungeheuerlichere, als es in den meisten russischen Gouvernements keinen bäuerlichen Personal-Grundbesitz, sondern nur gemeindlich-collectiven Boden gibt und infolge dieser in ihrer Sonderbarkeit hier weiter nicht zu besprechenden Gesetzes- und Gebrauchsbestimmung jede Gemeinde ohnehin schon das Recht genießt, neue Ankömmlinge in ihren Schooß aufzunehmen oder auszustoßen. — Ferner wird drittens und viertens die Anstellungsfähigkeit der Juden in Staatsämtern und ihre Avancementsberechtigung im Militär als äußeres Mittel aufgezählt zum Zwecke ihrer sittlichen und materiellen Wiedergeburt. Wie gegründet auch diese zwei letzten Forderungen seien, von besonders großem praktischen Werthe scheinen sie uns nicht. Die Juden im Allgemeinen — wir sagen dies zur Beruhigung des russisschen Bureaukratie- und Militäradels, welcher eine massenhafte Concurrenz von seiten der Jsraeltten befürchten möchte — die Juden sind wenig geneigt, zu dem geisttödtenden Bureau- und Kasernenleben; bei aller Pünktlichkeit ist ihnen das mechanische Arbeiten unter den Befehlen so und so vieler Kanzleichefs nicht das Ideal des Lebens, und wenn dennoch schon jetzt, wie uns versichert wird, hie und da Juden in russischen Staatsämtern fungiren, so liegt die Ursache einfach darin, daß diese Stellungen ihnen eben erst zu ihren Menschenrechten verhelfen. Was die inneren Mittel betrifft, so braucht kaum gesagt zu werden, daß an der Spitze derselben die Errichtung und Vervielfältigung der Schulen steht. Man muß indeß die tiefe Verkommenheit der überwiegenden Mehrzahl im russischen Judenthume kennen, um sich mit dem weitern Vorschläge zu befreunden, wonach es geeignet erscheinen dürfte, vorerst in allen größeren Gemeinden Zöglinge der Rabbinerschulen oder auch deutsche Rabbiner anzuftellen, denen die Aufsicht resp. Mitwirksamkeit in der Schule zur Pflicht gemacht würde, indem zu erwarten stehe, daß diese im Geiste "der Neuzeit gebildeten jungen Männer alle besseren Bestrebungen gewissenhaft fördern würden. In Anbetracht, daß dem israelitischen Seelsorger jener Nimbus der höher» Weihe abgeht, welcher seinen Aussprüchen die Unantastbarkeit des Gottesworte-s beilegt, in Anbetracht allerdings auch des kritisch-zersetzenden Geistes, welcher dem Judenthume innewohnt, ist die Stellung des Kanzelredners eine um so schwierigere, je aufgeklärter oder je raisonnirender sein Publicum ist. Wohnt seinen Worten nicht die Hinreißungskraft inne, wie sie nur die wahre, die seltene Beredtsamkeit hat, so fallen sie auf skeptische Gemüther und verlaufen imDande. Solche Betrachtungen sind es gewiß, die unfern Autor zu dem Wunsche veranlassen, es möge ein Predigerseminar als Supplement her Rabbjnerfchulea errichtet werde»,