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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1865-02-21 · Heft 8 (21.2.1865) · p. Seite 117

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
29 (1865)
Issue
Heft 8 (21.2.1865)
Date
1865-02-21
Page
Seite 117 (sequence 7)
Language
German
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Zeit begehrte nun Herr Grün, nachdem er sich mehrere Jahre hindurch als ausgezeichneter Geiger bewährt hatte, seine Anstellung als Kammermusikus, wie ihm solche von Joachim in Aussicht gestellt worden war und dieser befürwortete auch sein Gesuch; allein es wurde dem Petenten bemerklich gemacht, daß der Gewährung des Gesuches unübersteigliche Hindernisse im Wege stünden. Wie man sich erzählt, soll man sogar Herrn Joachim zu verstehen gegeben haben, daß Herr Grün ja nur seinem Beispiele zu folgen brauche. (Joachim, früher ebenfalls Jude, ist nämlich vor einigen Jahren zum Christenthume übergetreten). Herr Grün verschmäht aber einen solchen Schritt und hat nun gemeinschaftlich mit Joachim gekündigt. In Hildesheim hat die Direction der daselbst bestehenden wohlthätigen Stiftung des Pfennigfonds, welcher das löbliche Ziel verfolgt, dortige jüdische Mädchen dadurch zum Eintritt in den Dienst bei fremden Herrschaften und zu einem arbeitsamen und sittlichen Lebenswandel aufzümüntern, daß dieselben nach fünfjähriger treuer Dienstführung das Recht erhalten, sich um die Verleihung der nicht unbedeutenden Stiftungsprämie von 200—300 Thlr. bei ihrer Berheirathung, beziehungsweise des Zinsgenusses derselben zu bewerben,- und die seit dem Bestehen der Stiftung den Aspirantinnen ohne Ausnahme ertheilt werden konnte — bei der statutenmäßigen Revision der Statuten die Wirksamkeit der Stiftung einstimmig dahin zu erweitern beschlossen, daß auch auswärtige jüdische Mädchen, die bei einer dortigen jüdischen Familie 5 Jahre nacheinander sich durch treuen und gewissenhaften Dienst ausgezeichnet haben, als Bewerberinnen um die stiftungsmäßige Prämie zugelassen werden sollen. — Auch der dortige Verein zur Beförderung von Handwerken unter den Juden entfaltet eine segensreiche Wirksamkeit. — In der jüdischen Schule daselbst soll demnächst der Turnunterricht unter die ordentlichen Lehrgegenstände ausgenommen werden. Nach der Volkszählung vom 3. December v. I. finden sich in unserm Königreiche, soweit das Ergebniß derselben zu unserer Kenntniß gelangt ist, in Hannover 1371, in Hildesheim 394, in Elze 40, in Meppen 69, in Gleidingen 79, in Osnabrück 34, in Göttingen 104, in Goslar 64, in Eldagsen, wo jüngst die Bürgervorsteher den jüdischen Kaufmann Marcus Mosheim wiederum zum Schriftführer wählten , 46 und im Amte Gronau 196 Israeliten. Preußen. Berlin, 7. Februar. (Privatmitth.) Unter den 104 Petitionen, welche bis jetzt an das Abgeordnetenhaus in dieser Session eingelaufen sind, befinden sich auch einige von jüdischen Petenten. So. petitionirt, wie die O. C. berichtet, die Shnagogen-Gemeinde zu Pinne wegen Verweigerung der Jnstallirung her von ihnen gewählten vier Repräsentanten und drei Stellvertreter. (Es muß hier ein besonderer Umstand zum Grunde liegen, denn nach dem Gesetze unterliegt nur die Wahl der Vorstandsmitglieder, nicht aber her Repräsentanten der Genehmigung der Regierung. Gesetz vom 23. Juli 1847, §. 43. „Von einer Jnstallirung der Repräsentanten durch die Regierung, ist im Gesetze gar nicht die Rede). Die Bürger und Grundbesitzer mosaischen Glaubens zu Beuchen beantragen unter Aufhebung der entgegenstehenden Bestimmungen'festzusetzen, daß kein Preuße verpflichtet sei, Beiträge zu Pfarr- oder Kirchenbauten und Unterhaltung eines Kirchen shstems beizusteuern, dem er persönlich nicht angehört. (Nichts ist wohl gerechtfertigter als dieses Petitum. Wir Juden in Preußen - erhalten alle unsere religiösen Institute aus eigenen Mitteln, steuern dabei unfern Theil zu allem dem bei, was aus dem Staatssäckel für die christlichen Kirchen erfließt, und es ist doch hart, nun auch noch besonders für die letzteren steuern zu müssen). Endlich der ehemalige (da liegt es!) Shnagogen-Gemeinde-Vorsteher I. Grosser zu Oppeln „bittet um.Schutz gegen verschiedene durch die Reformjuden herbeigeführte Mißbräuche im mosaischen Cultus." (Es liegt auf der Hand, daß dies ein Act gewisser Affecte sein muß, wie schon die Ausdrücke erweisen. So viel wir wissen, ist in Oppeln von einer wirklichen Cultusreform gar nicht die Rede, sondern es wird nur auf Ruhe und Ordnung und Beseitigung alter Mißbräuche, wie Mizwothverkauf u. dgl. gehalten, was dem Petenten als Mißbrauch erscheint. Wie competent der Petent ist, ersieht man aus dem „mosaischen Cultus." Mosaisch ist nur der Opfercultus). . Berlin, 11. Februar. Bei einer in StaillupLnen stattgehabten Wahl von Vorstehern der Kreis- Shnagogen-Gemeinde ist der bisherige Vorsteher. Kaufmann Alexander, der mit kurzen Unterbrechungen circa 20 Jahre als solcher fungirt, wiedergewählt wer-

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